Darf mein Vermieter in meine Wohnung gehen ohne zu fragen ( bitte unten weiterlesen!)?

16 Antworten

In dem Mietshaus wo ich wohne kam jetzt wie schon oft der Heizungsableser, Dieser muss wohl geklingelt haben doch ich hörte das nicht da ich noch schlief . Doch ich wurde gerade wach wo mein Vermiter die Wohnung von mir aufschloss um den Heizungsableser hinein zu lassen ! 

Ohne Zustimmung des Mieters darf der Vermieter keinen Wohnungsschlüssel besítzen.

In die Mieträume darf er erst Recht nicht ohne Erlaubnis des Mieters, das ist Hausfriedensbruch.

Tausche schnellstens das Türschloss aus.

Dann den Vermieter wegen der Sache abmahnen und sollte es nochmal vorkommen, kannst Du fristlos kündigen.

MfG

Johnny

Ascy70  09.04.2015, 20:57

Wenn Du deshalb das Türschloss wechselst geht das übrigens zu Lasten des Vermieters, sprich er hat das zu bezahlen (vgl Amtsgericht Köln, Az: 217 C 483/93)

1. Ohne Not (Wasserrohrbruch, Feuer, Gasgeruch) darf der Vermieter Deine Wohnung nicht ohne Deine Genehmigung betreten. Er darf jedoch keinen Nachschlüssel besitzen.

2. Falls das Ablesen der Heizung rechtzeitig angekündigt war, darf er Dir allerdings einen Nachholetermin ansetzen und für diesen An- und Abfahrt des Ablesers (z.B. 0,70€/km plus Stundensatz) in Rechnung stellen. Da kann es Dir passieren, daß Dir absichtlich recht weite Fahrten berechnet werden.

Nein, darf er nicht. Allerdings muss er auch nicht 1 Monat vorher den Termin ankündigen. Das ist in der Praxis oft nicht möglich. Aber er muss es vorher ankündigen und darf nur zu allgemein üblichen Tageszeiten in die Wohnung. Nicht abends oder nachts. Ich würde nie in eine Mietwohnung ohne Anwesenheit des Mieters gehen, es sei denn, dass z. B. ein Wasserrohrbruch es notwendig macht. Aber ich besitze auch keine Wohnungsschlüssel. Wechsel das Schloß aus und hebe das alte Schloß auf. Das kannst du wieder einbauen, wenn du ausziehst.

Nein darf er nicht, wen er die Wohnung ohne Deine Erlaubnis betritt oder einer Dritter das tut, ist das Hausfriedensbruch, wieso hat er überhaupt einen Schküssel zu Deiner Wohnung ... an Deiner Stelle würde ich schleunigst das Schloss tauschen (lassen)

Darf er definitiv nicht.

Tausch den Schließzylinder der Wohnungstür, dann ist Ruhe vor ungebetenen Besuchen.

Kannst natürlich auch den Vermieter abmahnen und für den Wiederholungsfall die außerordentliche Kündigung + Anzeige wegen Hausfriedensbruch androhen.