Teilungserklärung / Umbaumaßnahmen

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eine Auskunft zu einem bestimmten 'Problem' welches in absehbarer Zukunft zu lösen ist. Wir haben vor kurzem eine ETW gekauft. Sie befindet sich in einem Reihenhaus mit 4 Eingängen. Jeder Eingang hat 3. Wohneinheiten... zwei größere 2. Zi. Wohnungen (je eine im EG und 1.OG) und eine kleine 2. Zi. Whng. im Dachgeschoss. Durch eine Teilungserklärung Wurden die 2.Wohnungen im 1.OG und im DG zu einer Wohneinheit gebündelt. Wir haben eben diese Wohneinheit kekauft. Das 'Problem' was sich nun offenbart ist, die beiden Wohnungen werden über ein gemeinsames Treppenhaus erschlossen. Wir würden dies gerne ändern bzw. Maßnahmen vornehmen welche das ganze attraktiver für uns gestallten. Und zwar würden wir gerne im Treppenhaus eine Art Trennwand hochziehen. Die Treppe ist zweiläufig und geht vom Hauseingang her gleich nach rechts weg, dann kommt ein Podest, Sie dreht um 180° und man kommt auf das zweite Podest. Dort steht man praktisch direkt vor dem Eingang zur Wohnung im 1.OG. Geht mah nach links weiter die Treppe hinauf komt man zur Wohnung im DG. Wir wollen links neben dem Eingang zur Wohnung im 1.OG eine Trennwand hochziehen, und über einen Durchbruch aus der Küche (aus Whng. 1.OG) wieder in das Treppenhaus kommen welches ins DG führt. Damit hätten wir sozusagen einen Teil des Treppenhauses der Wohnung zugeführt und aus zwei einzelnen Wohnungen, mehr oder weniger eine Art Maisonette gemacht. Mit dem Miteigentümer haben wir gesprochen und er hätte generell kein Problem damit. Meine Frage ist nun was wir alles tun müssten um das was wir uns vorstellen auch umzusetzen?! Oder ist dieses Vorhaben aus irgendwelchen Gründen (Brandschutz etc.) vlt. gar nicht möglich (oder zumindest nicht so)? Ich denke wir müssen in jedem Fall eine neue Teilungserklärung machen, dann ev. beim Baurechtsamt eine Genehmigung einholen vlt. auch einen Statiker wegen dem Durchbruch konsultieren...?! Habe ich etwas vergessen? Hat jemand von euch schon ähnliches gemacht? Mit welchen Kosten müssen wir schätzungsweise rechnen, Baukostgen mal nicht eingerechnet?!

Vielen Dank schonmal, ich hoffe auf zahl- und hilfreiche Antworten...

Gruß

Brandschutz, Renovierung, Baurecht, Teilungserklärung, Umbau
Behindertengerechter Umbau. Meine Frau hate eine Hüft-Op und ist noch auf ReHa. Nach entlassun 20% b

Wir haben ein Einfamilien Haus und Zahlen noch daran ab. Mein verdienst geht zu 2/3 dabei drauf. Ich hatte vor zwei Jahren eine Banscheiben OP und arbeite wieder. Meine Frau ist zur Zeit Arbeitslos und hat vor 5 Wochen eine Komplizierte Hüft-OP und ist noch auf Reha und wir haben einen Sohn wovon ich der Alleinerziehende Vater bin. Unsere Belastungen zwegs der Credite und unterhaltungskosten überlasten bald unser Einkommen. Zusätzlich haben wir zuviel um Hielfe vom Staat zu beantragen. In unserem Haus hat bis vor kurzem noch eine Alte Frau gewohnt ( Erdgeschoss) die das Wohnrecht hatte. Diese ist jedoch verstorben. Wir sind nun nach klärung des Wohnrechts (was wieder mit Kosten in verbindung stand (Notar)) haben wir mit den Umbau begonnen diese Wohnung um und auszubauen bis auf das Bad! Das vohandene Bad hat eine Dusche die für mich und erst recht für meine Frau schwehr begehbar ist da der Sockel der Wanne ca 20 cm hoch ist das Waschbecken ist für uns zu niedrig, und das WC ebenfals. Nun wir wollen dieses Bad umbauen. Da wir mit dem was wir verdienen und dem was das Amt Zalt gerade so über die runden kommen.(Wir können dieses Jahr kein Gas einkaufen da es nicht mehr reicht) dachten wir an einen zuschuss oder zinslosen Credit. Wehr oder welche Möglichkeiten haben wir? Genaueres, Einkommen, Belastungen usw. gerne nach Anfrage. Wer kann und helfen?

Behinderung, Umbau, Zuschüsse
Keller der Eltern zur ersten gemeinsamen Wohnung ausbauen? - Gut oder schlecht?

Ich wohne derzeit noch bei meinen Eltern im „Keller“ ( war ursprünglich als Einliegerwohnung gedacht). Nun sind mein Freund und ich gerade auf der Suche nach einer gemeinsamen Wohnung und mein Freund ist auf die Idee gekommen, den Keller bei uns auszubauen. Müssten dazu u.a. eine Wand durchschlagen, Küche einbauen, Bad renovieren und im Flur eine zusätzliche Wand einziehen, damit wir einen abgetrennten Bereich vom Rest des Kellers erhalten. Wäre alles kein Problem, mein Freund hat vor lauter Euphorie alles schon durchgeplant, sein Bruder würde uns die Küche zusammenstellen und einbauen und sonstige handwerkliche Tätigkeiten würde auch mein Freund mit ein paar Bekannten erledigen. Er würde das ganze komplett finanzieren, hat sich das ganze schon durchgerechnet und genug auf der Seite, dass wir damit gleich anfangen könnten. Jetzt hadere ich aber mit mir selbst. Einerseits find ich die Idee ja schon ganz gut, vor allem, weil Wohnungen bei uns in der Nähe sehr rar sind und wir meinen Eltern (vermutlich) nicht so viel Miete zahlen müssten wie anderswo. Anderseits hab ich die Befürchtung, dass ich dann trotzdem noch Zuhause wohne, meine Mutter dann bestimmt sagt, dass wir abends zu Ihnen zum Essen hochkommen sollen usw. Aber genau so etwas will ich eben nicht. Will ja endlich mal selbstständig werden und mein eigenes Leben führen. Außerdem weiß ich auch gar nicht, wie ich meinen Eltern diese Idee unterbreiten soll. Ich meine, es ist ja immer noch ihr Haus und ich hab irgendwie Angst davor, was sie dazu sagen könnten. Wir würden da unten ja schließlich einiges umbauen. Andererseits wäre es wiederum eine gute Investition. Wir würden ihnen eine nette Zwei-Zimmer-Wohnung ausbauen, die sich später sicherlich gut verkaufen lassen würde (große Terrasse und Garten, Einbauküche, Sauna, insgesamt ca. 80 m²). In vier Jahren suchen wir uns spätestens was anderes (steht schon fest) und dann könnten sie das ganze weiter vermieten (und sich die Rente aufbessern^^). Nun meine Frage. Was würdet ihr als Eltern denken, wenn eure fast 22-Jährige Tochter euch den Vorschlag macht, den Keller zur Wohnung umzubauen (sie müssten keinen Cent dafür bezahlen oder beim Umbau helfen, nur eben ein oder zwei Zimmer des Kellers abtreten und würden dafür Miete von uns bekommen. Und wärt ihr eher genervt, wenn eure Tochter dann immer noch keinen Abflug von Zuhause macht und sich quasi ihr Nest nur noch schöner gestaltet?^^ Ich muss dazu sagen, meine Schwester wohnt bereits im Dachgeschoss. Meine Eltern haben damals für sie alles ausgebaut und hier eine komplette Wohnung finanziert. So gesehen würden dann beide Töchter noch im Haus wohnen, nur jeder auf seinem eigenen Stockwerk und in meinem Fall würde mein Freund noch einziehen. Ich weiß nicht was jetzt besser ist. Das erste Zusammenziehen in einer Wohnung zuhause versuchen (falls die Eltern einverstanden sind) oder gleich komplett von zuhause trennen und eine andere Wohnung suchen? Danke euch für Antworten! =)

Eltern, ausziehen, erste Wohnung, Umbau
Mietminderung bei Klo ohne Lüftung

Hallo,

ich wohne seit fast 4 Jahren in einer großen WG. Mitten in dieser WG existiert ein Klo, nicht unser einziges, welches komplett von der Außenluft abgeschnitten ist. Kein Fenster keine Lüftung.

Dieser Zustand wurde von uns immer als gegeben akzeptiert. Letztes Jahr kam aber die Idee auf dieses Klo zu entfernen um an der Stelle Wohnraum zu gewinnen und ein kleines Zimmer mit Fenster zu einem ordentlichem Bad zu machen. Hintergrund dazu ist, dass bei Einbau eine Lüftung diese entweder durch zwei weitere Zimmer oder unsere Küche verlaufen müsste.

Diesen ganzen Sachverhalt haben wir unserem Vermieter mitgeteilt und dieser schickte uns auch einen Architekten vorbei, damit der sich das mal anschaut.

Trotz mehrfacher Nachfrage passiert dann jedoch weiter nix und erst jetzt, ein Jahr später, haben wir eine Reaktion bekommen. Der Umbau mit neuem Bad würde angeblich 35.000 Euro kosten und wir sollen uns daran mit 300 Euro pro Monat beteiligen oder wir bekommen eine Lüftung quer durch die ganze Wohnung, für uns kostenlos.

Das wollen wir beides aber nicht so haben. Uns erscheint der Preis für den Umbau viel zu hoch und wir wissen auch nicht ob wir daran überhaupt so enorm beteiligt werden dürfen. Eine Lüftung quer durch die Wohnung steigert den Wert der restlichen Räume definitiv auch nicht.

Deshalb nun die Frage: Dürfen wir auf Grund der fehlenden Lüftung die Miete mindern? Um wieviel dürfen wir mindern? Dürfen wir sie auch nachträglich mindern? Mangel wurde ja schon vor 12 Monaten mitgeteilt und besteht schon viel länger.Ist eine eventuell auf uns zukommende Baustelle auch Minderungsgrund?

Sind 35.000 Euro für einen Umbau (Neues Bad plus weitere Tätigkeiten) angemessen?Ist eine solche Mieterhöhung (ca.30%) zulässig?

Für jegliche Infos dazu bin ich sehr dankbar.

Bad, Mietrecht, Mietminderung, Toilette, Lüftung, Umbau

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