Wie sollte ein Fahrschüler mit einem Fahrlehrer umgehen wenn er nicht fahren kann?

Ich hatte einen Fahrlehrer der immer rumgeschrien hat.

Bei mir war es ein Angestellter und nicht der Chef selber. Ich hab dann gesagt dass ich bei ihm keine Fahrstunden mehr machen möchte und habs dann später bei der Chefin gemacht meine Fahrstunden die war ok und sagte dass ich gut fahre.

Später habe ich meinen LKW Führerschein gemacht und gerade einmal 10 oder 12 Stunden gebraucht. Der Fahrlehrer (Chef) sagte gleich bei der ersten Fahrstunde, du fährst gut.

Als ich mit dem Motorrad auf der Autobahn gefahren bin und bei dem Angstellten Fahrlehrer auf der Autobahn mit vollgas 145km gefahren bin ist er auf den Parkplatz rausgefahren und hat mich angeschrien, weshalb ich so langsam fahre. Ich habe ihm gesagt weil das Motorrad nur 27 PS hat und nicht schneller läuft. Er ist einfach mit dem Golf 160km gefahren. Da hätte ich ihn anschreien sollen. Und mit dem Auto hat er mich im Schnee einmal umdrehen lassen. Also verkehrsgerechtes wenden auf einer wenig befahrenen schmalen Strasse. Allerdings hatte es an den Rängen Schnee.

Ich sagte ihm, dass man hier nicht umdrehen kann, weil ich dann nicht mehr herauskomme. Er hat mich angeschrien und sagte, das geht gut. Ich habe dann umgedreht und bin dann tatsächlich nicht mehr rausgekommen.

Dann hat er noch gemeint, dass es an mir liegt und ist dann selber gefahren und ist auch nicht rausgekommen. Ich habe ihn dann geschoben und es hat immer noch nicht funktioniert und dann haben wir fast eine halbe Stunde gewartet bis jemand vorbeigekommen ist, das war eine Strasse wo alle halbe Stunde ein Auto kommt.

Der Fahrer hat dann angehalten und mir geholfen zu schieben und dann sind wir rausgekommen. Meine ganze Schuhe waren klitsch nass und die halbe Stunde hat mir auch niemand erstattet.

Wenn ein Fahrlehrer nicht einmal weiß wie schnell sein Motorrad läuft, gehört er meiner Meinung nach fristlos gekündigt. Er hätte ja auch in den Fahrzeugschein schauen können oder einfach einmal selber damit auf der Autobahn fahren. Und wenn er nicht einmal abschätzen kann wo man rauskommt wenn es Schnee hat gehört man auch gekündigt.

Im übrigen war bei dem Motorrad die Fussbremse falsch eingestellt. Die Bremse kam ganz weit unten. Ich habe den Motorradführerschein beim ersten mal bestanden auch die Vollbremsung. Ich sagte dann aber zum Prüfer dass die Bremse falsch eingestellt ist. Eine Dame ist nach mir gefahren und hat eine Vollbremsung gemacht also mit Bremsspure und hat fast nur mit dem Hinterrad gebremst. Sie musste die Vollbremsung dann nochmals zweimal machen und jedesmal hat das Hinterrad blockiert. Eigentlich hätte sie den Führerschein nicht bekommen dürfen. Auf der anderen Seite war die Bremse falsch eingestellt. Sie hat trotzdem bestanden, obwohl sie vorne viel zu wenig gebremst hat. Das Motorrad muss vorne richtig in die Gabel eintauchen.

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Ich habe ein Auto von einem kleinen Gebrauchtwagenhändler mit einem illegalen, schwarzen TÜV gekauft! Wie soll ich jetzt vorgehen?

Hallo an alle,

ich habe leider ein Problem. Ich habe mir kürzlich einen Gebrauchtwagen in Höhe von 6250 € gekauft und dieses auch in einer Summe an den Gebrauchtwagenhändler überwiesen. Dieser Händler ist klein und nicht mit anderen großen Händlern zu vergleichen und leider auch zwielichtig. Dieser hat mir den Wagen mit einem frischen TÜV verkauft. Nach dem Kauf habe ich den Wagen in einer Werkstatt abchecken lassen. In dieser Werkstatt kam ein TÜV-Prüfer von der KÜS. Dabei wurde festgestellt, dass die hinteren Bremsen verrostet und durch sind. Es wurde mir von meiner Werkstatt auch ein Kostenvoranschlag für die Reparatur gemacht. Es sind 400 € insgesamt. Bei der Überprüfung hat der Prüfer zudem festgestellt, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist und dass die Schweller zugespachtelt und nicht geschweißt wurden. Die 400 € habe ich aus eigener Tasche bezahlt, damit der Wagen straßenverkehrstauglich ist.

Unfallwagen stand auch im Vertrag, aber ich hätte nicht gedacht dass die Arbeiten so miserabel durchgeführt wurden. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Ich habe dem Händler alles geschildert und meine 400 € von ihm gefordert. Er sagte mir bereits am Telefon und per E-Mail zu, dass er mir die 400 € geben wird. Er hält mich jedoch ein wenig hin. Er sagt, dass er im Urlaub ist und dass er sich nach 2 Wochen melden wird.

Da ich mir keinen Anwalt leisten kann, wollte ich folgendermaßen vorgehen:

1.) Frage: Wenn ich einen Strafantrag bei der Polizei stelle und ein Ermittlungsverfahren einleite, wird dann automatisch auch gegen den Händler vorgegangen oder wird nur gegen den TÜV-Prüfer ermittelt wegen Urkundenfälschung (?).

Der Händler hat mir das Fahrzeug ja mit dem schwarzen TÜV verkauft und er war zu 100 % auch der Auftraggeber des TÜV's. Somit denke ich, dass er auch unter einer Decke hier steckt. Er sagt immer, dass er seine Aufträge an seine Werkstatt übergibt und er nur die Fahrzeuge verkauft.

2.) Frage: Soll ich mich mit der TÜV-Stelle des Händlers auseinandersetzen und denen schildern, dass der TÜV-Prüfer meiner Werkstatt diverse Mängel festgestellt hat? Und somit sie den TÜV manipuliert haben. Ich habe ja den Bericht meines Prüfers. Mir sind ja dadurch 400 € an Kosten entstanden. Kann mir diese TÜV-Stelle das Geld in Höhe von 400 € zurückerstatten?

Ich bedanke mich vorab.

Mit freundlichen Grüßen

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