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Sollte Deutschland nachziehen?

Künftig dürfen in Großbritannien sogenannte „Pubertätsblocker“ nicht mehr bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, die unter sogenannter „Geschlechtsdysphorie“ leiden.

Die Blocker dürfen nur noch im Rahmen klinischer Studien angewandt werden. Das hat soeben die staatliche englische Gesundheitsbehörde beschlossen. Grund für die Entscheidung des „National Health Service“ (NHS) ist der „Mangel an Daten und Erkenntnissen über die langfristigen Auswirkungen der Medikamente“.

England ist damit nach Finnland, Schweden und Norwegen das vierte westliche Industrieland, das bei der angeblich fortschrittlichen Behandlung von „Transkindern“ die Reißleine zieht. Auch in Australien und immer mehr Bundesstaaten der USA sind die Blocker inzwischen verboten.

Was sind Pubertätsblocker? Ein Hormon-Präparat, das Kindern verschrieben wird, die glauben, „transsexuell“ zu sein. Eigentlich sind sie ein Krebsmedikament für hormonabhängig wachsende Tumore. Außerdem setzt man sie zur „chemischen Kastration“ von Sexualstraftätern ein. Es sind also ziemlich schwere Hämmer. Sie werden im sogenannten „Off-Label-Use“ verwendet.

https://www.emma.de/artikel/england-verbietet-pubertaetsblocker-340941

Wie ist eure Meinung hierzu? Sollte das in Deutschland auch unterbunden werden oder sollte man die eventuellen Nebenwirkungen bzw. Langzeitfolgen abwarten? Würdet Ihr eure Kinder die Einnahme gestatten wenn der Leidensdruck groß wäre?

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Missverständnis oder absichtliches falsch verstehen?

Hallo Community.

Eigentlich wollte ich das Thema Selbstbestimmungsgesetz nicht nochmal ansprechen, sehe mich aber dazu gezwungen.

Immer häufiger liest man Fragen wie "alle 12 Monate Geschlecht ändern?" Oder es wird sich schlichtweg darüber aufgeregt. Es wird dann behauptet, jeder könnte sein Geschlecht ändern und dann auch einfach so operieren lassen.

Und offensichtlich hat niemand den Gesetzestext überhaupt gelesen, denn sonst wären diese ganzen Fragen überflüssig. Es geht NUR um den Geschlechtseintrag und Namensänderung.

Die geplante Regelung sieht ausschließlich die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen vor. Die Frage, ob eine Person, die zusätzlich geschlechtsangleichende körperliche/medizinische Maßnahmen in Erwägung zieht, solche vornehmen kann, wird nicht durch das SBGG geregelt. In diesem Fall gelten wie bisher allein fachmedizinische Prüfkriterien.

Meine Frage:

Wird das absichtlich falsch verstanden, oder lesen die Menschen einfach nicht richtig?

Es kann doch nicht sein, dass so viele Menschen sich darüber aufregen bzw. Fragen dazu stellen, ohne den Text richtig zu lesen.

Das soll niemanden angreifen, aber mir fehlen wirklich langsam die Worte dafür.

Es wird absichtlich falsch verstanden 49%
Andere Antwort 43%
Es wird nicht richtig gelesen 8%
Gender, Geschlecht, Identität, Namensänderung, Transgender, Transsexualität, LGBT+, genderfluid , non-binary, Selbstbestimmungsgesetz

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