Autokennzeichen bei neuem Auto mitnehmen?

Hallo. Ich stelle die Frage, weil es meinen Bruder betrifft. ich schildere die Orte und so für mein Bundesland, aber die Städte sind abgewandt. Nur zur Info.

Mein Bruder hat erst in Leipzig gewohnt und für Studium und jetzt Job ist er nach Dresden gezogen. Das Kennzeichen an seinem Auto (Beispiel VW) hat er damals mitgenommen, da das ja so ging. Er lebte also in Dresden mit Kennzeichen L aus Leipzig, aber eben mit Plakette von Dresden. Alles gut.

Heute hat er sich ein neues Auto gekauft, das alte (VW) aber schon Anfang der Woche abgemeldet. Kurzzeitkennzeichen mit B (Berlin) dran.

die Tante am Schalter meinte zu meinem Bruder, dass er sein alten Kennzeichen (L) jetzt nicht mehr nutzen darf. Da er in Dresden jetzt wohnt, darf er das Kennzeichen nicht behalten / nehmen. Sie sagte, dass ein Bekannter das Auto auf sich anmelden muss, der eben in Leipzig wohnt.

ist das wahr? Darf mein Bruder jetzt nicht mehr sein altes Leipziger Kennzeichen nutzen? Ist zwar jetzt nicht mehr das Auto, was er mit nach Dresden gebracht hat, aber das ändert doch an der Tatsache nichts, dass es sein Auto und Kennzeichen ist…

und stimmt das mit der Aussage, dass es jemand auf sich anmelden muss (mit dem Kennzeichen) am Wohnort des Kennzeichens (L) und dann wieder abmelden muss (wie als verkauft), dass mein Bruder wieder sein Kennzeichen bekommt?

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Auto abmelden und anderes Gebrauchtes anmelden?

Guten Tag, ich erkläre vorerst mal die Situation.

Ich habe vor geringer Zeit beschlossen mein zurzeitiges Auto zu verkaufen und das bei dem Händler wo ich es vor 2 Jahren gekauft hatte und möchte aber von einer Privatperson die etwa 110km weiter weg wohnt das Auto abkaufen. Soweit wäre das alles okey, bloß da das mein erster Autoverkauf und neuanmelden eines anderen Fahrzeugs das von einer privat Person und keinem Händler stammt, bin ich etwas unschlüssig mit der Herangehensweise.

Da ich vor 2 Jahren das anmelden von meinen Zurzeitigen Auto nicht machen musste, da das alles vom Händler gemacht wurde, das einzigste um was ich mich kümmern musste, war die Versicherung abzuschließen und die Nummer dem Händler zu geben.

So wie geht den das ab, wenn ich mein Auto jetzt beim Händler verkaufe, dieser wird es ja dann Abmelden und automatisch wird ja meine Versicherung und die Steuern die ich dazu zahlen muss gestoppt bzw diese muss ich nicht zahlen. Kann dann der Händler das Kennzeichen was och inmoment nutze für mich Reservieren das ich dieses nutzen kann für das folgende Fahrzeug oder muss ich das machen?

2. Frage, wenn ich dann das andere Fahrzeug von dem privat Händler gekauft habe, bekomme ich ja Fahrzeugpapier 1 und 2 von ihm zugestellt, dieser wird ja dann vor der Übergabe selbst das Fahrzeug abgemeldet haben, Oder? Dann muss ich diese Papiere nehmen und damit zur Zulassungsstelle gehen und es dort anmelden davor ja auch Versicherung abschließen und diese Nummer mit zur Zulassungsstelle nehmen korrekt, inkl Personalausweis oder Reisepass und Die 2 Fahrzeugpapiere Plus mein Kennzeichen oder? Wenn ich dann mein Kennzeichen sozusagen angemeldet habe mit dem ganzen drumherum kann ich dieses in das andere Fahrzeug anbringen und dieses nutzen.

Bloß die Frage ist nun, da der Privathändler etwa 110km von mir weg wohnt und sagen wir mal dieser das Fahrzeug noch angemeldet hat, ich aber das Fahrzeug abbezahlt habe, kann ich trotz wenn dieser es noch angemeldet hat nutzen und sozusagen mit einen Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren und es dort vor Ort abmelden, wenn dieser natürlich vorher besceid gegeben hat, oder kann ich das neue Fahrzeug bei meinem Händler anmelden? Oder wie macht man sowas und in welcher Reihenfolge?

Mvg

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Auto verkauf und neues kaufen?

Guten Tag, ich habe leider wenig Erfahrung in diesem Thema und wollte einfach mal aufgeklärt werde wie den sowas funktioniert im genaueren.

Es geht darum, das ich in geräumiger Zeit mein zurzeitige Auto verkaufen möchte evtl an dem Händler wo ich es vor 2 Jahren gekauft habe oder Privat verkaufen.

1. Frage: wenn ich es Privat verkaufe muss ich mein Fahrzeug dann abmelden bei der Zulassungstelle wenn es zum kauf und Abholung vom Fahrzeug kommt? Oder geht das auch anders? Und was muss ich alles beilegen dem neuen Käufer?

2. Frage: kann ich mein Kennzeichen weiterbehalten und auf das neue Fahrzeug auf anmelden? Oder muss ein neues her?

3. Frage: Wenn ich das andere Fahrzeug gekauft habe bzw es zum kauf auch kommt, muss ich die Versicherungen abschließen bevor ich das Auto kaufe bzw bevor ich es abhole? Oder kann ich das machen wenn das Fahrzeug bei mir steht?

4. Frage: Wenn ich das Fahrzeug übernehme wie ist das mit dem Kennzeichen, gehe mal davon aus das ich mein kennzeichen behalten darf also mit der selben Sachen drauf, müsste ich dann mein Kennzeichen zur anderen Person mitnehmen und es dort selbst dran machen oder muss dies in einer Werkstatt erfolgen oder beim TüV?

5. Frage: Da das Fahrzeug das ich kaufen möchte ein Nissan ist, kann ich den dieses Registrieren lassen bei einem anderen Nissan Händler, da einer der Angebote die ich erhalten habe, eine 1.5Jahre Garantie mitbringt und der nette Mann zu mir meinte ich müsste dieses nur bei einem Nissan Händler anmelden um das zu übernehmen oder so ähnlich, würde dann beim anmelden bei dem Nissan Händler der auch natürlich Service macht diese ganze Prozedur von neu anmelden an der Zulassungstelle und den ganzen Kram erledigt werden von dennen aus oder muss ich das noch machen?

Ich frage das nur, weil wo ich mein Auto vor 2 Jahre bei dem Nissan Händler gekauft habe, wurden die ganzen Sachen wie das Kennzeichen anmelden und allgemeines zulassen alles von dem Verkäufer bzw von dem Händler erledigt, ich musste jedeglich nur die Versicherung abschliesen und dennen die Nummer weiterleiten das diese es zulassen können.

Es wäre nett auf eine gute und ausführliche Antwort

Vielen Dank im vorraus,

David

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