Debitor-Inkasso GmbH - Inkassobesuchsdienst

Ich streit mich ja schon eine Weile mit der Debitor-Inkasso GmbH bzw. Deutscher Videoring Wolfgang Klenk herum. Der Startbetrag lag im Dezember 2013 bei knapp 45€ und ist mittlerweile bei über 300 €. Mir wurde schon von mehreren Stellen (Anwalt, Verbraucherzentralle usw.) angeraten das nicht zu bezahlen und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen (mein Anwalt steht schon in den Startlöchern und scharrt schon mit den Hufen), aber auch nach 8 Monaten kam noch kein Gelber Brief. Heute kam jedoch ein Schreiben in dem folgendes stand: "Das es uns auch nicht gelungen ist, Sie telefonisch zu erreichen (Debitor ist auf meiner Blockliste ;-) ), beabsichtigen wir, Sie in nächster Zeit von unserem INKASSOBESUCHSDIENST aufsuchen zu lassen, um die Angelegenheit persönlich vor Ort mit Ihnen zu klären. Unser Mitarbeiter kann sich durch Firmenausweis legitimieren und ist zur Entgegennahme von Geldern berechtigt." Mein Anwalt ist leider im Urlaub, aber ein Student der in der Kanzlei Praktikum macht (oder was auch immer) und meinen Fall auch kennt weil er die Internetrecherche gemacht hat, hat mir geraten eine E-Mail an die zu schicken.

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Anraten meines Anwalts erteile ich hiermit allen Mitarbeitern Ihrer Firma Hausverbot. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot muss ich von meinem Hausrecht gebrauch machen und sämtliche vom Hausverbot betroffenen Personen notfalls von der Polizei vom Grundstück entfernen lassen. Gespräche mit Nachbaren werden unter dem Straftatbestand der Üblen Nachrede zur Anzeige gebracht. Desweiteren werde ich Ihr Schreiben vom 01.08.2013 auf den Tatbestand der Nötigung prüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ist die E-Mail so okay, kann ich die abschicken?

Hausverbot, Inkasso, Nötigung
Hausverbot in Geschäft - ist cdieser "Grund" rechtens?

Guten Tag,

vor wenigen Tagen hat sich folgende Situation ereignet:

Ich ging wie so oft in mein (sehr kleines Stamm) - Lebensmittelgeschäft, bestellte etwas an der Theke und wartete, bis es verpackt würde. Währenddessen kam ein anderer Kunde herein und schmiss der Verkäuferin plump ein "Na meine Kleine" als Begrüßung hin.

Ich fragte darauf, ob es für Ihn üblich sei, Jemanden so zu begrüßen.

Er reagierte darauf sichtlich gereizt, spielte kurz mit seinen Muskeln und fragte mehrfach provokant, "ob ich Ihn denn von der Seite anmachen würde" ?!

Ich erwiderte "nein" und das ich lediglich eine Frage gestellt habe. Ohne diese zu beantworten, aber mit der Bemerkung: "Das wird noch Ärger geben", verließ er wütend das Geschäft.

Heute erfuhr ich, das sich der Herr an oberster Stelle über mich beschwerte und mir darum ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

Ich bin mir weder einer Schuld bewusst, noch möchte ich das so hinnehmen, da ich häufig und auch gerne in diesem Geschäft bin.

Da ich den Geschäftsführer nicht persönlich kenne, überlege ich noch, wie genau ich am Besten einen Widerspruch verfasse.

Meines Erachtens habe ich weder gegen das Hausrecht verstoßen, noch Jemanden belästigt, beleidigt, verletzt oder Sonstiges.

Im Gegenteil, seine Reaktion auf meine Frage hat mich in dem Moment doch recht verstört.

Vielleicht eine dumme Frage, da es ja der Geschäftsführer ist: Aber ist es Rechtens, aus derart belanglosen "Gründen" ein Hausverbot zu erteilen?

Wie sollte ich im Widerspruch reagieren/ argumentieren?

Vielleicht kann sich ja Jemand dazu äußern, ich bin grade recht aufgebracht und mir nicht ganz im Klaren, welche Herangehensweise die Beste/Richtige wäre.

*Noch eine kurze Anmerkung zu dem anderen Herrn: Offenbar ist auch er seit längerer Zeit ein Stammkunde des Geschäftes. (Ich hoffe und glaube nicht, das das eine große Rolle spielt?!)

Ich bedanke mich bei allen, die diesen langen Text zur Gänze gelesen haben und eine (hoffentlich hilfreiche;) ) Antwort haben.

Arbeit, Recht, Anwalt, Gesetz, Geschäft, Hausrecht, Hausverbot, Widerspruch, hausfrieden
Partner der Mieterin macht Ärger

Hallo, ich wollte mal unverbindlich nachfragen, welche "Möglichkeiten" man in einem solchen Fall hat.

Meine Eltern besitzen ein Haus mit zwei Wohnungen, das an zwei Parteien vermietet ist.

Die eine Mieterin hat seit mehreren Jahren einen Partner, der nicht im Mietvertrag steht, aber dort wohnt. Vor einigen Monaten hat er sich beschwert, das Haus mache ihn krank - da käme Dämmwolle aus dem Dachstuhl, weil iwas nicht richtig isoliert wäre. Prüfer war da, alles in Ordnung.

Wenig später war er der Meinung, im Haus sei Schimmel - er könne nicht mehr schlafen. Ein Gutachter mit Messgerät war da - kein Schimmel. Mittlerweile verhält er sich recht "aufdringlich" und schnauzt auch den anderen Mieter an; nimmt kein Blatt vor den Mund, etc.

Hat man da als Vermieter den keine Möglichkeit, ihn rauszuwerfen? Oder zumindest eine Rechtsgrundlage, um ihm zu verdeutlichen das er sich benehmen muss - sonst fliegt er?

Er ist wie gesagt nirgends eingetragen - macht allerdings alle paar Wochen meine Mutter verrückt; die halt auch nicht mehr weiter weiß.

Ich habe gelesen, dass das Recht, ein Hausverbot zu erteilen, an den Mieter geht; der Vermieter also niemandem ein Hausverbot erteilen kann. Allerdings gibt es da wohl ausnahmen - etwa, wenn ein Bekannter (der Mann ist mit der Mieterin nicht verheiratet) oder Fremder die "Ruhe im Haus" stört oder es halt negative Effekte auf andere Parteien im Haus gibt. Könnte das ein Ansatz sein?

Recht, Mietrecht, Hausverbot
Zu unrecht beschuldigt wegen Diebstahl

Meine Schwester und ich waren heute shoppen. Wir waren in einem großen Kaufhaus. Zuvor hatte ich dort meiner Schwester eine Armbanduhr gekauft, doch sie gefiel ihr nicht und da ich noch den Kassenbon hatte, wollten wir sie umtauschen. Dort angekommen haben wir uns umgesehen und dann meinte ich zu meiner Schwester sie soll sich eine andere Uhr suchen und gab ihr die bereits gekaufte Uhr aus meiner Handtasche. Kassenbon blieb in meiner Tasche. Ich trödelte alleine rum, dann kam sie an und meinte sie wird die Uhr doch behalten und nicht umtauschen und steckte sie in ihre Handtasche. Nachdem wir an der Kasse die ausgesuchten Sachen bezahlt hatten, gingen wir gemeinsam raus. Wir wurden von der Security aufgehalten und er meinte wir sollen wieder reingehen. Dann kamen noch mehrere Sicherheitsleute dazu und wir wurden in ein Zimmer geführt. Es ging um die Uhr... Ich versuchte den Sachverhalt zu erklären, doch der Detektiv wollte mir einfach nicht glauben, dass ich die Uhr schon vor einer Woche gekauft hatte. Außerdem hatte ich noch Kassenbon dabei. Die Polizei kam, meine Schwester undich erzählten alles nochmal. Der Detektiv und ein Polizist gingen raus, um sich das Video anzuschauen, und wir durften die Aufzeichnung nicht sehen. Sie haben sich wahrscheinlich nur die Stelle angeschaut, wo meine Schwester die Uhr in ihre Tasche steckt. Ich bat und flehte alle sich die Aufzeichnungen nochmal anzusehen, sodass sie sehen konnten, dass ich die Uhr aus meiner Tasche hole und nicht von der Schmuckabteilung.

Unsere Personalien wurden aufgeschrieben, wir haben 12 Monate Hausverbot. Meine Schwester ist beschuldig und ich bin Zeugin. Die ganze Sache geht jetzt zur Staatsanwaltschaft.

Was sollen wir nun tun? Wenn wir wirklich die Absicht hätten zu klauen, würde ich die anderen Sachen doch auch klauen und nicht bezahlen. Außerdem habe ich einen Kassenbon.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten :(

Freizeit, Polizei, Detektiv, Diebstahl, Hausverbot, beschuldigt

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