Partner der Mieterin macht Ärger

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Ich würd's auch über die Finanzschiene versuchen. Zudem auch mal einen Anwalt konsultieren, weil dieser Typ ja auf Schikane aus ist. Zwei Gutachter waren da, die ja auch immer einen Haufen Geld kosten. Fragt mal einen Anwalt, inwieweit diese Kosten auf die meckernde Partei umgelegt werden können. Immerhin wurde es ja von dieser Seite auch veranlasst, bzw. ihr als Vermieter dazu genötigt.

In Zukunft nehmt ihr keine mündlichen Reklamationen über irgendetwas an, sondern verweist darauf, er möge es schriftlich reklamieren. Mal sehen, ob er dann auch noch Lust zu so was hat.

Hallo. Eine Partei sollte sich auf den Mietvertrag berufen.Es wird ja nicht zwei unterschiedliche Mietverträge geben.Hier müßte die Partei die sich auf den Mietvertrag beruft den Vermieter auf Missstände in dem Haus hinweisen und Mitteilen.Hat der Vermieter was schrifftlich in der Hand kann dieser zum Anwalt gehen.Tipp:Nebenkosten wie Wasser,Heizung erhöhen. Viel Erfolg. Gruß Ralf

TETTET  25.09.2012, 11:08

Schon wieder nur Unsinn.

Die Mieterin muß sich das Verhalten ihres Mitbewohners anrechnen lassen. Verhält sich dieser abmahnwürdig, kann die Mieterin abgemahnt werden. Tritt dann keine Besserung ein folgt die Kündigung. Das mit dem Hausverbot wird nichts.