Partner der Mieterin macht Ärger
Hallo, ich wollte mal unverbindlich nachfragen, welche "Möglichkeiten" man in einem solchen Fall hat.
Meine Eltern besitzen ein Haus mit zwei Wohnungen, das an zwei Parteien vermietet ist.
Die eine Mieterin hat seit mehreren Jahren einen Partner, der nicht im Mietvertrag steht, aber dort wohnt. Vor einigen Monaten hat er sich beschwert, das Haus mache ihn krank - da käme Dämmwolle aus dem Dachstuhl, weil iwas nicht richtig isoliert wäre. Prüfer war da, alles in Ordnung.
Wenig später war er der Meinung, im Haus sei Schimmel - er könne nicht mehr schlafen. Ein Gutachter mit Messgerät war da - kein Schimmel. Mittlerweile verhält er sich recht "aufdringlich" und schnauzt auch den anderen Mieter an; nimmt kein Blatt vor den Mund, etc.
Hat man da als Vermieter den keine Möglichkeit, ihn rauszuwerfen? Oder zumindest eine Rechtsgrundlage, um ihm zu verdeutlichen das er sich benehmen muss - sonst fliegt er?
Er ist wie gesagt nirgends eingetragen - macht allerdings alle paar Wochen meine Mutter verrückt; die halt auch nicht mehr weiter weiß.
Ich habe gelesen, dass das Recht, ein Hausverbot zu erteilen, an den Mieter geht; der Vermieter also niemandem ein Hausverbot erteilen kann. Allerdings gibt es da wohl ausnahmen - etwa, wenn ein Bekannter (der Mann ist mit der Mieterin nicht verheiratet) oder Fremder die "Ruhe im Haus" stört oder es halt negative Effekte auf andere Parteien im Haus gibt. Könnte das ein Ansatz sein?
3 Antworten
Ich würd's auch über die Finanzschiene versuchen. Zudem auch mal einen Anwalt konsultieren, weil dieser Typ ja auf Schikane aus ist. Zwei Gutachter waren da, die ja auch immer einen Haufen Geld kosten. Fragt mal einen Anwalt, inwieweit diese Kosten auf die meckernde Partei umgelegt werden können. Immerhin wurde es ja von dieser Seite auch veranlasst, bzw. ihr als Vermieter dazu genötigt.
In Zukunft nehmt ihr keine mündlichen Reklamationen über irgendetwas an, sondern verweist darauf, er möge es schriftlich reklamieren. Mal sehen, ob er dann auch noch Lust zu so was hat.
Hallo. Eine Partei sollte sich auf den Mietvertrag berufen.Es wird ja nicht zwei unterschiedliche Mietverträge geben.Hier müßte die Partei die sich auf den Mietvertrag beruft den Vermieter auf Missstände in dem Haus hinweisen und Mitteilen.Hat der Vermieter was schrifftlich in der Hand kann dieser zum Anwalt gehen.Tipp:Nebenkosten wie Wasser,Heizung erhöhen. Viel Erfolg. Gruß Ralf
Schon wieder nur Unsinn.
Die Mieterin muß sich das Verhalten ihres Mitbewohners anrechnen lassen. Verhält sich dieser abmahnwürdig, kann die Mieterin abgemahnt werden. Tritt dann keine Besserung ein folgt die Kündigung. Das mit dem Hausverbot wird nichts.