Umgehung des durch Polizei erteilten Hausverbot..

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Freundin kann ihn wieder in die Wohnung lassen. Die Polizei trifft nur vorübergehende, kurzfristige Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz. Diese polizeilichen Maßnahmen dienen dem Zweck, das der Geschädigte die Möglichkeit bekommen soll, bei Gericht entsprechende Anträge stellen zu können.

Nur das Gericht trifft auf Antrag des Geschädigten dauerhafte Maßnahmen. Verstöße gegen Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz stellen eine Straftat dar.

Ich würde auf jeden Fall die zuständige Polizeidienststelle davon in Kenntnis setzen, wenn sie ihn wieder in die gemeinsame Wohnung aufnimmt, da diese Maßnahme im örtlichen EDV System der Polizei gespeichert ist. Die Telefonnumer findet sie auf dem Schreiben, was sie von der Polizei bekommen hat.

Hier ein Link mit ausführlichen Informationen:

http://www.123recht.net/Gewaltschutzgesetz-Ueberblick-ueber-Manahmen-gegen-haeusliche-Gewalt-__a12494.html

bienemaja79 
Fragesteller
 20.11.2011, 15:26

Wow, danke für den Link... ;-)

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Hallo zusammen

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen

Meine Freundin hat gestern Geburtstag gehabt sie hat einiges getrunken ich habe etwas getrunken

Dann kam der Streit wegen meine Ex

Die ich seit über drei Jahren nicht gesehen nicht gehört habe

Nun das hatte zur Folge Polizei kam

Und haben mir in meinem eigenen Haus wo sie nirgends eingetragen ist Hausverbot erteilt

Sie hat die Möglichkeit gepackt Und ist zu ihrem Freund gefahren Mit unserer Tochter

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Eins habe ich Angst dass sie das Land verlässt mit meine Tochter. Zwei kann ich wieder in mein Haus rein da sowieso nicht da ist

Wir sind nicht verheiratet ist meine Freundin sagt jetzt zwei Jahre

Für jede richtige Antwort wäre ich dankbar

liebe Grüße

Wo kein Kläger, da kein Richter: da sie das Hausverbot selbst hat erteilen lassen, kann sie es natürlich auch nicht beanspruchen, wenn sie das so will. Zumal es vmtl. befristet ausgesprochen sein dürfte.

Sie muss sich allerdings bewusst sein, dass die Polizei unter diesen Voraussetzungen eher keine erneute häusliche Gewalt unterbinden wird, wenn er wieder an Schnaps kommt und ausfallend wird - verar*chen lassen die sich nämlich nur sehr bedingt :-(

G imager761

bienemaja79 
Fragesteller
 20.11.2011, 14:57

Ja, das ist nen 10 tägiges Hausverbot.. Sie möchte ihm gerne Helfen..

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bienemaja79 
Fragesteller
 20.11.2011, 15:04

Ach so, sie hat das Hausverbot nicht gewollt, das haben die erteilt.. Sie meinte wohl das das nicht notwendig sei, die Polizisten schon..

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ja, das kann sie, ich fände es aber ausgesprochen blöd. alles wird wiedervon vorne losgehen...der mann lerntnur, daß er sich alles erlauben kann, weil ihm die frau alles erlaubt.

bienemaja79 
Fragesteller
 20.11.2011, 14:35

Ja, das stimmt wohl.. Ich frage auch nur für sie, meine Meinung ist da auch eine andere.. Muss eben jeder selber wissen. sie meinte gerade das in dem Schreiben was ihr die Polizei gegeben hat das er 500€ Strafe und ne Anzeige in Kauf nehmen muss wenn er dagegen verstösst..

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