Angenommen jemand spricht mit euch herablassend, wischt euch eine aus und erteilt Hausverbot im Ladengeschäft, geht ihr dann auch?

2 Antworten

Auf die Mitarbeiter wurde das Hausrecht übertragen. Dürfen dich also raus werfen.

Polizei kann da nicht helfen.

Man muß es nicht auf die Spitze treiben, nur weil man sich übervorteilt fühlt. Man lernt einfach damit zu leben und räumt zukünftig erhobenen Hauptes das Feld.


Inkognito-Nutzer   11.12.2024, 17:43

Ne ich lerne nicht damit zu leben wenn der Mitarbeiter die Polizei verständigt nachdem ich den Ort in aller ruhe verlies und sie mich trotzdem mit Blaulicht in der Gegend suchen und in Menschenmengen wie als wäre ich ein schwerkrimineller, da muss einfach irgendwas falsch vermittelt worden sein den netten Beamten auch. Das geht dann zu weit wenn dieser Mitarbeiter da glaubt mir so auf den keks gehen zu müssen das meine Freunde noch vor ort in der Gegend sich fragen müssen was nun da los wäre bei mir... ich glaube eine Lektion hätte dieser Mitarbeiter alle fälle mal verdient, der gehört gekündigt. nein noch besser an den pranger gestellt aber sowas von. Hätte er das mit der Polizei sich erspart wär noch alles cool gewesen.

Der Eigentümer kann das Hausrecht auf seine MitarbeiterInnen übertragen, jeder Zugbegleiter und jeder Supermarktkassierer kann Hausrecht ausüben. Was also bleibt ist die Beschwerde beim Chef, die Polizei ist da nicht zuständig.