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Kann ich gegen das Bußgeld auf der S-Bahnen irgendwie Einspruch einlegen oder es reduzieren?

Ich stieg am Bahnhof Friedrichstraße in Berlin ein, weil ich eine Minute vor dem Zug dort war, kaufte ich sofort ein Ticket in der App und stieg in den Zug ein, etwa eine Minute später begann der Kontrolleur, mich zu überprüfen, ich zog mein Telefon heraus und loggte mich in die App ein und zeigte das Ticket. Er hat sie nicht gescannt, sondern nur auf die Uhrzeit auf der Fahrkarte geschaut und mir sofort gesagt, ich solle aus dem Zug steigen. Dann forderte er mich auf, ihm meinen Pass zu geben, weil ich die Fahrkarte erst vor einer Minute gekauft hatte und ich die Fahrkarte im Zug gekauft hatte, als ich sah, wie er die Fahrkarten kontrollierte. Ich versuchte zu erklären, aber er sagte mir, dass es kein "aber" geben könne und dass er entweder meinen Pass holen oder die Polizei rufen würde. In dieser Situation war ich sehr verwirrt und habe nicht alles verstanden, denn es war ein Mann, wahrscheinlich türkischer Nationalität, und er sprach sehr schnell und bedrohte mich sehr geschickt. Ich sagte ihm auch, dass ich minderjährig sei und er zumindest kein Recht habe, mir eine volle Geldstrafe aufzuerlegen, soweit ich weiß, habe ich darüber gelesen und mein Freund hatte es, normalerweise bekommen Minderjährige eine geringere Geldstrafe. Er wollte mir jedoch nicht zuhören und sagte, er arbeite schon seit fünf Jahren und kenne seine Arbeit gut. Unter starkem Druck von ihm musste ich meinen Pass abgeben und bekam einen Rechnung. Am Ende haben wir also ein Bußgeld von 60 €, das Ticket wurde um 15:46 Uhr gekauft und das Bußgeld wurde um 15:47 Uhr ausgestellt. Ich möchte auch betonen, dass das Ticket bereits gültig war und hätte gelocht werden können, aber er wollte es nicht tun. Ich möchte fragen, ob ich die Höhe des Bußgeldes irgendwie reduzieren oder Einspruch einlegen kann? Oder ist es in dieser Situation immer noch meine Schuld und ich hätte mindestens 5 Minuten vor dem Zug eine Fahrkarte kaufen müssen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

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Angst vor Hunden im Zug - Wie viel Recht steht einem zu?

Ich saß gestern im Zug. Neben mir eine mittelalte Dame. Da der Zug völlig überfüllt war, standen auch Leite im Gang und ich saß nicht auf einem Zweier-Sitz sondern quasi ‚horizontal‘ im Zug, also meine Füße in Richtung des Gangs (doofe Beschreibung)

Rein kam ein Mann mit seiner Freundin und beide hatten jeweils einen Pitbull-ähnlichen Hund an der Leine.

Die Hunde standen mit dem Kopf direkt bei mir und der Dame. Ich selbst habe auch minimal Angst bekommen dass was passiert. So kam mir aber schon die Dame neben mir zuvor und sagte, sie habe Angst und ob die beiden ihre Hunde nicht von ihr wegziehen können.

Gesagt getan. Doch war es eben überfüllt und die Menschen suchten ständig Platz und 30 Sekunden später standen die Hunde wieder direkt vor uns.

Die Frau diesmal ziemlich genervt und meinte, dass sie nicht will das die Hunde vor ihr stehen.

Der Mann der beiden Hunde ebenfalls genervt und sagte dann „Der ganze Zug ist überfüllt wir haben hier alle keinen Platz uns so hinzustellen wie wir wollen. Damit müssen sie jetzt leben“

Ich verstehe beide Parteien irgendwie und hatte auch Angst vor den Hunden. Letztendlich haben die Hunde halt nichts gemacht aber ich wollte mal wissen wie es da rechtlich aussieht.

Vielleicht auch wenn der Zug nicht ganz überfüllt gewesen wäre. Wären Hundehalter dazu verpflichtet sich einen anderen Platz zu suchen, wenn sich jemand durch die Hunde bedroht fühlt (unter den Umständen, dass der Hundehalter nach der sich beschwerenden Person Platz nimmt)

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