Wahlrecht – die besten Beiträge

Kann ich an der Bundestagswahl nach meinem Umzug teilnehmen?

Ich musste vor kurzem aus beruflichen Gründen umziehen. Ich bin zwar im selben Bundesland geblieben, aber ich lebe nun in einem anderen Wahlkreis. Die Anmeldung am neuen Wohnort erfolgte erst gegen Ende Januar, da vorher keine Termine in der Gemeinde frei waren. Ich bin bereits Anfang Januar hierher gezogen. Ich wusste nicht, dass man sich in ein Wählerverzeichnis eintragen muss, da ich zuvor keine Probleme mit den Wahlbenachrichtigungen hatte.
Nun ist es so, dass die Wahlbenachrichtigung Anfang Januar nach meinem Umzug an meine alte Adresse geschickt wurde und natürlich wieder zurückging an die Gemeinde. Man hat mir am neuen Wohnort gesagt, dass ich dort aber wahlberechtigt bleibe, weil ich mich nicht am neuen Wohnort in das Wählerverzeichnis eingetragen habe. Die alte Gemeinde beharrt allerdings darauf, dass sie mir keine Briefwahlunterlagen schicken können, da sie keinen Wahlschein für mich erstellen können.
Folgende Passage auf der Seite der Bundeswahlleiterin spricht für die These meines neuen Wohnortes:
„2. Umzug und Ummeldung in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl

Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes erfolgt nur auf Antrag. Wird ein Antrag nicht gestellt, verbleiben Umziehende im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, und zwar entweder vor Ort oder durch Briefwahl.“
Quelle: https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/u/umzug.html

War jemand in einer ähnlichen Situation und weiß was ich machen kann? Mir ist es wichtig an dieser Wahl teilzunehmen.

Umzug, Bundestagswahl, Wahlrecht

Meinung des Tages: Briefwahl gewinnt an Beliebtheit - wählt auch Ihr per Briefwahl?

Am 23. Februar findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Für viele Deutsche hat sich die Briefwahl zu einer beliebten Wahloption entwickelt. Doch in diesem Jahr bringt die (Brief-)Wahl so manche Hürde mit sich …

Briefwahl gewinnt an Beliebtheit

Bereits seit der Bundestagswahl 1957 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, bei Wahlen per Brief abzustimmen. Wer früher jedoch per Brief wählen wollte, musste hierfür plausible Gründe vorlegen. Das ist seit 2009 allerdings anders, da der Gesetzgeber die Regelung ein Jahr zuvor gestrichen hat.

Spätestens seit der Corona-Pandemie stieg die Anzahl der Briefwähler sukzessive an. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 betrug der Anteil an Briefwählern 47,3 % und erreichte einen neuen Höchststand.

Enger Zeitplan erschwert die Briefwahl

Obgleich die Briefwahl hierzulande immer beliebter wird, könnte sie bei der diesjährigen Bundestagswahl jedoch für Probleme sorgen: Durch die relativ kurze Frist der Wahl stehen die Organisatoren vor großen Herausforderungen. Insbesondere Briefwähler müssen ihre Unterlagen wesentlich früher beantragen, ausfüllen und wieder versenden. Zahlreiche Städte in NRW raten daher in diesem Jahr von der Briefwahl ab.

Im Ausland lebende Deutsche stehen mit Blick auf die geltenden Fristen vor noch größerem Zeitdruck.

Per Brief oder doch persönlich wählen gehen?

Die Briefwahl ist für viele bequemer und weniger zeitaufwendig. Obwohl i. d. R. genügend Wahllokale geöffnet sind, ist am Wahltag häufig mit etwas Wartezeit zu rechnen. Für manche erübrigt sich die persönliche Wahl nicht selten, wenn das Wetter nicht passt oder die Faulheit überwiegt.

Ganz unkritisch wird auch die Briefwahl nicht gesehen; so sehen Experten bei der Briefwahl das Problem, dass eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl nicht immer gegeben sein könnte. Zudem kann sich die politische Meinung bei zu früher Abgabe des Stimmzettels ggf. bis zum Wahltermin noch einmal ändern.

Unsere Fragen an Euch:

  • Nutzt Ihr die Möglichkeit der Briefwahl?
  • Welche Vor- und Nachteile haben Briefwahl oder Urnengang für Euch?
  • Werdet Ihr in diesem Jahr an der Bundestagswahl teilnehmen?
  • Wie zufrieden seid Ihr mit dem System sowie dem Ablauf von Wahlen in Deutschland?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und hoffen, dass Ihr alle von Eurem Wahlrecht Gebrauch machen werdet. 😀📧🚶‍♀️

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Ja, ich nutze die Möglichkeit der Briefwahl, da … 46%
Nein, ich wähle nicht per Brief, weil … 45%
Andere Meinung, und zwar … 9%
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