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Bundestag: Sitzverteilung bei 598 Sitzen?

Hallo,

in der Berufsschule befassen wir uns aktuell mit der Sitzverteilung im Bundestag und dem neuen BWahlG. Wir sollen dabei in unterschiedlichen Gruppen verschiedene Modelle erarbeiten etc.

Meine Gruppe hat das Thema, dass der Bundestag eine gesetzlich feste Größe von 598 Sitzen hat. Es ist also so, wie früher mal. 299 Direktmandate und 299 Sitze über die Landeslisten. Ausgleichs- und Überhangmandate gibt es in unserem Modell nicht. Eine 5%-Klausel und eine Grundmandatsklausel bei 3 Direktmandaten ist vorgesehen.

Ich meine, bis zur Reform, als die Überhang- und Ausgleichsmandate eingeführt wurden, war das doch so, oder?

Allerdings kommen wir bei dem Modell nicht ganz zurecht.

Hintergrund war ja, dass es Ausgleichsmandate und Überhangmandate gab, um die Zweitstimmenergebnisse der Parteien zu wahren, wenn mehr Direktmandate gewonnen wurden, als prozentual Sitze zur Verfügung standen.

Angenommen, das neue BWahlG würde es so, wie oben geschrieben vorsehen: 598 feste Sitze, 299 durch Erststimme und 299 über Landesliste. 5-%-Hürde, Grundmandatsklausel. Keine Überhang- und Ausgleichsmandate - würde dieses Prinzip in der Praxis funktionieren? Was gäbe es für Vor- und Nachteile?

Meine Gruppe hängt nämlich bei der Frage, wie die prozentuale Aufteilung dann aussehen würde. Wir haben eine Beispielwahl mit folgenden Ergebnissen konzipiert:

  • A-Partei: 0 Wahlkreise, 5,3 % Zweitstimme
  • B-Partei: 173 Wahlkreise, 31,2 %
  • C-Partei: 0, 6,6 %
  • D-Partei: 27, 13,4 %
  • E-Partei: 0, 8,5 %
  • F-Partei: 60, 19,1 %
  • G-Partei: 33, 5,8 %
  • H-Partei: 6, 10,1 %.

Hier zeigt sich ja schon, dass die B-Partei bei 173/299 Wahlkreisen 58,0 % der 299 Sitze bekommen würde und dann ja nochmal 93/299 Sitzen durch die 31,2 %. Demnach hätte diese Partei ja 266 von 598 Sitzen, was fast 45 % entsprechen würde.

Wäre so ein Wahlsystem bzw. so eine Sitzverteilung für euch gerecht? Wie würdet ihr die Sitzverteilung im Bundestag vornehmen?

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Unverständliche konstituierende Sitzung Thüringer Landtag?

Hi, ich hätte paar Fragen zur konstituierenden Sitzung im Thüringer Landtag letzten Donnerstag. Bitte beantwortet die Frage genau und verständlich, da ich mich echt schlecht mit politik auskenne, darüber aber in der Schule ein Referat halten muss.

  1. Wenn die AFD in Thüringen theoretisch, wie sie geplant hatte, Muhsal als ihre 1. Kandidatin gestellt hätte - ohne die ganzen Turbulenzen und die Anträge der anderen Parteien - hätten die anderen Parteien doch später sowieso dagegen stimmen und ihre eigenen, nicht radikalen, Kandidaten wählen können oder? Wieso wollten sie unbedingt von Anfang an auch einen Kandidaten nominieren? Was war der Grund für ihren eisernen Willen die Geschäftsordnung zu ändern?

Ich habe nur die Theorie mitbekommen, dass sie Angst hätten, dass die AfD so lange argumentieren würde, dass sie das alleinige Vorschlagsrecht hätte (s. Geschäftsordnung des Thüringer Landtags §2, Absatz 2*), bis sie keine Kandidaten mehr hätten.. Also alle Kandidaten zur Wahl stellen einen nach dem anderen, jeden für ... 3 (?) Wahlgänge, bis eben keiner von denen die Mehrzahl im Parlament gewinnen konnte.

*

Aberrr : Ich habe mir das Interview mit Torben Braga* angeschaut und da hat er gesagt "meine Fraktion beabsichtigt es nicht sämtliche unserer Mitglieder zur Wahl des Präsidenten vorzuschlagen und somit die Sitzung künstlich in die Länge zu ziehen. Das wäre unvernünftig." (So ähnlich zumindest)

* Bericht aus Erfurt – vor der ersten Plenarsitzung des neuen Thüringer Landtages: Torben Braga (AfD)

D.h. die Sorge wäre doch unbegründet... Sie hätten doch einfach die AfD Muhsal vorschlagen lassen können und wenn diese es nicht geschafft hätte, dann das exklusive Vorschlagsrecht der AfD erlöschen lassen und dann die anderen Parteien König vorschlagen lassen.. Wieso nicht?

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2.Frage: Mir hat jmd auf discord geschrieben "Bis halt alle aus der Fraktion [AfD] durch drei Wahlgänge gesegelt sind." Bedeutet das, dass weil die AfD das exklusive Vorschlagsrecht hat, dass jeder der 32 AfD Abgeordneten 3 Wahlgänge bekommt? Aber was ist der Sinn dahinter? Wenn er/sie im 1.Wahlgang nicht die Mehrzahl bekommt, bekommt er/sie es im 2.Wahlgang doch zu 100% wieder nicht.. wieso sollten die wählenden A. ihre Meinung einfach so ändern?

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3. Würde jeder Abgeordnete der AfD dann theoretisch 2 oder 3 Wahlgänge bekommen? Ich habe mir mehrere Quellen angeschaut und in denen wird immer zwischen den 2 Zahlen umher geschwankt.. :/

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Falls mehr Fragen aufkommen, editier ich das oder stell eine neue Frage, ich freue mich äußerst auf eure Antworten und Theorien :) Bitte bestmöglichst mit euren Quellen, danke!

LG Mayu

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