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Vodafone Vertrag im Shop abgeschlossen - Widerrufbar?

Hallo,

die Antwort auf meine Frage kann ich mir schon denken . Jedoch geht es hier um meine Schwiegermutter, die es anscheinend nicht kapieren kann oder möchte.

Kurze Schilderung:

Sie hat vor einigen Tagen einen Vertrag bei Vodafone im Shop abgeschlossen (Handy und irgendwas mit TV, kenne mich da leider nicht so aus) und wurde quasi mit Versprechungen gelockt. Ich war mit am Telefon, aber sie wollte nicht hören und hat einen Neuvertrag abgeschlossen. Sie musste auf einen Tablet (?) unterschreiben, sprich Digitale Unterschrift. Diese wurde anscheinend (weil sie auf nichts anderem unterschrieben hat) für alle Verträge verwendet.

Am Abend hat sie alle Unterlagen angeschaut und ist auf eine höhere Summe wie gesprochen gekommen. Nun möchte sie ihren Vertrag widerrufen. Vodafone sagt natürlich dies ginge nicht, weil im Shop abgeschlossen. Jetzt ist hier natürlich ein großes Theater, weil sie sich zu 100% im Recht sieht. Sie möchte auch rechtlich gegen diesen Mitarbeiter vorgehen, aber hat natürlich keinerlei Beweise (da helfe ich ihr auch nicht unbedingt).

Meiner Meinung nach bestätigt sie mit ihrer Unterschrift, das sie alles verstanden hat und mit sämtlichen Einzelheiten einverstanden ist und dementsprechend nicht im Recht steht.

Wie seht ihr das? Vielleicht versteht sie es ja nach über einer Woche mal, wenn es ihr andere Personen sagen/schreiben?

Liebe Grüße

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Kündigung Internetvertrag?

Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen.

Es wurden ja einige Gesetze bezüglich Vertragsverlängerung, Kündigungsrecht, etc. geändert.

In meinem Konto steht

1 & 1 Internetvertrag

Vetragsbeginn: 15.12.2020

Vertragsende: 14.12.2023

Kündigungsfrist: 1 Monat

Ist das Vertragsende wirklich erst zum 14.12.23 oder kann ich nach dem neuen Gesetz nicht jetzt schon mit einer Frist von 1 Monat kündigen?

Oder hätte die Mindervertragslaufzeit vor dem 1.Dez.2021 abgelaufen sein müssen?🤦

Über eine stillschweigende Verlängerung wurde ich nicht informiert.

Bundesnetzagentur

Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist.

Der Anbieter darf Ihnen dann auch keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. Einzige Ausnahme: Der Wertersatz für Endgeräte, die Sie behalten.

Ihr Anbieter muss Sie rechtzeitig vor einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages auf Folgendes hinweisen:

  • die stillschweigende Verlängerung des Vertrages
  • die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch eine rechtzeitige Kündigung zu verhindern
  • das Recht, einen verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen
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