Änderungen im Vertragsverhältnis Pensionsstall?
Hey,
es gibt ja die liebe salvatorische Klausel, die Änderungen im Vertrag zulässt, ohne diesen sofort ungültig zu machen. Aber, was fällt da alles drunter?
Bei Einzug in den Stall als Teil-Selbstversorger war einiges abgemacht, was inzwischen über den Haufen geworfen wurde.
Unter den aktuellen Bedingungen hätte ich dem Vertragsverhältnis nicht zugestimmt.
Gefühlt jede Woche ändert sich etwas, wie zB Halfterpflicht und Heunetz-Verbot, Ausrüstungsgegenstände auf der "roten Liste", etc.
Entsteht durch so eine massive Vertragslagenveränderung eine neue Vertragspflicht (neuen Vertrag ausetzen, wenn es zu viele Änderungen gab)?
sind die änderungen schriftlich festgehalten jedem einsteller ausgehändigt worden? in der regel bedarf jede änderung der schriftlichen form.
Zum Teil ja, zum Teil nein.
2 Antworten
Neu Vertrag, muss nicht erstellt werden.
Das Anschlagen der neuen Bedingungen reicht in der Regel vollkommen aus.
Grundsätzlich hängt vieles vom jeweiligen Vertragswerk ab.
Wir haben zum Beispiel im Vertrag enthalten:
Jegliche mündliche Vereinbarungen, haben keine Gültigkeit.
,der Vertragspartner akzeptiert die jeweilig gültige Hallen-, Anlagen- und Entgeldordung. Anpassung innerhalb der üblichen Inflation, Gefährungsbeurteilungen , Vorgaben der Behörden, berechtigen nicht zum Sonderkündigungsrecht.
, die reine Stallmiete setzt sich aus Kaltmiete und Nebenkosten zusammen.
Lohnerhöhungen durch Mindestlohn und oder Tarifvertrag, sind Umlagefähig.
Auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist, wird von Seiten des Betreibers nur bestanden, wenn keine geeignete Bewerber um einen Platz verfügbar sind. Dieses ist dem Einstaller auf Verlangen nachzuweisen.
es gibt ja die liebe salvatorische Klausel, die Änderungen im Vertrag zulässt, ohne diesen sofort ungültig zu machen.
Nein, dafür ist die Klausel nicht da. Sie stellt sicher, dass der Vertrag bestehen bleibt, auch wenn einzelne Teile unwirksam sind, also nicht mit deutschem Recht vereinbar sind. Mit deinem Fall hat das nichts zu tun.
Der SB hat wahrscheinlich irgendwo im Vertrag ein Recht eingebaut, eine „Hofordnung“ zu erstellen und beliebig zu verändern.
Es gibt nie eine Pflicht, einen neuen Vertrag aufzusetzen. Nie. Es gibt lediglich ab einer bestimmten (wesentlichen) Änderung ein Recht zur fristlosen Kündigung. Zb wenn der Preis ohne ausreichend Vorlauf angehoben wird. Und was eine „wesentliche“ Veränderung ist, muss im Streitfall ein Richtet entscheiden.
Danke! Dann gebe ich das so, wie es ist, am besten an meinen Anwalt, da auch der SB sehr schnell "Anwalt" ruft...