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Dürfen Nachbarn so laut bohren? (Ohrenschmerzen, Migräne, kein Deutsch/Englisch)?

Hallo zusammen,

ich bin echt am Ende und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Seit gestern (09.07.) bohren meine Nachbarn extrem laut im Keller – direkt unter meinem Zimmer. Das Ganze ging gestern von 18:45 bis 20:41 Uhr.

Heute (10.07.) ging es direkt weiter:

11:28–13:03 Uhr

13:55–14:43 Uhr

ab 14:56 Uhr bis jetzt – aktuell ist es 15:41 Uhr und es bohrt immer noch!

Ich habe das mit einer Dezibel-App gemessen – teils über 109 dB.

Ich habe inzwischen Ohrenschmerzen, starke Migräne, konnte nicht schlafen und musste mich heute sogar krank schreiben lassen.

Mein Fernseher ist oft nicht mehr zu verstehen, der Boden vibriert teilweise. Das größte Problem: Die Nachbarn sprechen weder Deutsch noch Englisch, ich kann also nicht mit ihnen reden und weiß nicht, welche Sprache es ist.

Mein Vater meint, ich soll nicht die Polizei rufen, weil wir sonst Ärger mit dem Vermieter bekommen könnten – aber ich halte das kaum noch aus. Ich führe ein Lärmprotokoll mit Uhrzeiten und Dezibelwerten.

Meine Fragen:

Dürfen die das überhaupt, so lange und so laut?

Ist das schon Körperverletzung, wenn ich gesundheitlich darunter leide?

Was kann ich tun, wenn ich nicht mit ihnen sprechen kann?

Kann ich die Polizei trotzdem rufen, auch wenn es eine Sprachbarriere gibt?

Ich bin eigentlich ein ruhiger Mensch, aber das ist zu viel. Ich habe morgen einen Tattoo-Termin (Wirbelsäule) und heute Abend Sugaring – mein Körper steht komplett unter Stress.

Danke für jede hilfreiche Antwort

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Anwaltsschreiben vom Mieter - Mieter zieht aus und möchte komplette Mietkaution -Schäden in Wohnung wurden hinterlassen - was tun?

Guten Tag,

Die Rechtsschutzversicherung vom Mieter hat uns ein Schreiben hinterlassen.

kann ich da so drauf antworten? oder was sollte ich tun?

===> Rückgabe der Mietkaution mit Abzug der entstandenen Schäden erfolgte am 30.06.2025.

Sehr geehrter Herr Xxx,

Der Mietvertrag wurde am 15.09.2024 geschlossen und endete am 30.06.2025.

die Mietkaution hat Herr Barbiere in voller Höhe, abzüglich der entstandenen Schäden, am 30.06.2025 bereits Rückerstattet bekommen.

Für alle weiteren rechtlichen Schritte zahlen Sie (Xxx), beziehungsweise Ihr Mandat Herr Xxx.

Zusammenfassung:

-Sie haben ohne Frau (MEINE, Vermieter) Erlaubnis die Baddecke abgenommen und an der Elektronik im Bad rumgearbeitet und die Beleuchtung beschädigt. Für diese Vertragswidrigkeit und entstandenen Schäden müssen Sie vollunfänglich aufkommen. Die Kosten von 519,08€ haben wir mit Ihnen per E-Mail am 26.02.2025, am 06.03.2025 und am 16.04.2025 besprochen und Sie mehrfach zur Zahlung aufgefordert, da es sich hierbei um Sachbeschädigung handelt.

-Wegen Zahlungsverzug in § 3 werden dem Mieter Mahnkosten von 15€ in Rechnung gestellt.

-50€ Speermüllkosten, da Sie in der Wohnung einen großen Tisch zurück gelassen haben.

-350€ Defekten Geschirrspüler in der Küche hinterlassen. Neuer Geschirrspüler inkl. Montage. Laut Mietvertrag muss beim Auszug eine einwandfreie und mangellose Küche, inkl. Geräte hinterlassen werden.

-50€ Malerkosten, Zugespachtelte Wand im Wohnungsflur ist Roh.

-70€ Zuspachteln und malern der aufgebrochenen Wohnungstür durch Mieter. Diese wurde nachgearbeitet, dennoch sieht man auf der Türschlossseite den Riss, was nicht gut nachgearbeitet wurde.

-40€ Wasserschaden an der Küche. Sockelprofil aufgequollen.

Die Gesamtkosten der Beschädigungen belaufen sich auf 1.094,08-€.

Die hinterbliebenen Schäden wurden am 29.06.2025 bei der Wohnungsübergabe vor den Augen meines Zeugen Herr Aaaaa aufgezählt. Diese wurden in Ihrem (Herr Xxx) Beisein aufgenommen, fotografiert und dokumentiert.

Sie haben eine Rückzahlung von 405,92€ erhalten. Die Mietkaution mit Abzug der entstandenen Schäden, wie oben aufgeführt (1.500€ - 1.094,08-€).

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt, 08.07.2025, Unetrschrift Meine (Vermieter)<==

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