Hallo zusammen!
Erstmal kurz zum Sachverhalt: mein Ex und Vater meiner Tochter (14) lebt in Chemnitz und hat sich von seiner aktuellen LG getrennt.
Nun möchte er wieder in unsere Nähe ziehen (LK Heilbronn), um mehr Zeit mit seiner Tochter zu verbringen. Wir haben ein gutes Verhältnis zueinander und auch die Tochter und er haben ein gutes Verhältnis.
Leider bezieht er Bürgergeld, ich beziehe Gehalt und Unterhalt.
Meine Frage lautet: Hat mein Ex Anspruch auf eine 3 Zimmer Wohnung aufgrund der Tatsache, dass unsere Tochter auch öfters mal bei ihm übernachten würde?
Sie würde am Wochende (nicht jedes, es gibt keine Vereinbarung) und auch mal in den Ferien bei ihm übernachten.
Würde das zu Problemen führen in Bezug auf Unterhaltsvorschuss, den ich von der Stadt (Landkreis HN) bekomme?
Ich bitte euch, antwortet nur, wenn ihr tstsächlich über den Sachverhalt Bescheid wisst, keine Mutmaßungen und keine Kommentare, die nicht zur konkreten Lösungsfindung beitragen. Ich hoffe auf euer Wissen, und auch auf euer Verständnis.
Liebe Grüße, Lilly