Unterhalt?
Muss man noch Unterhalt an die Kindesmutter bezahlen wenn sie Heiratet?
6 Antworten
Durch den Hinweis "Kindesmutter" gehe ich von Kindesunterhalt aus. Es besteht weiterhin die Unterhaltspflicht nach Paragraphen 1601 ff BGB, da das Verwandtschaftsverhältnis, hier die Vaterschaft, durch die neue Ehe nicht betroffen ist.
Unterhalt für die Kinder ja, für die Mutter nicht, es sei denn die Kinder würden adoptiert, dann würde die Unterhaltspflicht und all deine Ansprüche erlöschen.
Die Heirat der Kindesmutter beeinflusst den Kindesunterhalt nicht. Du bist weiterhin verpflichtet, nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt für dein Kind zu zahlen, solange es unterhaltspflichtig ist (bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit).
Ja musst du weiterhin bezahlen.
Aber ggf abklären ob die Höhe der Leistung noch angemessen ist.
Ja, natürlich. Du zahlst schließlich KINDESunterhalt, dein Kind existiert ja immer noch, und ist auch immer noch DEIN Kind.
Falls du Unterhalt für die Mutter meinst: nein, den musst du nach ihrer Hochzeit nicht mehr zahlen.