Lohnabrechnung an die Kindesmutter?

3 Antworten

Wenn die Kindsmutter Unterhaltsvorschuss erhält, da du nicht leistungsfähig bist, wirst du deine Lohnabrechnungen ja zur Unterhaltsvorschusskasse geschickt haben, oder?

Im übrigen bist du verpflichtet auf Verlangen alle 2 Jahre deine Einkommensbelege vorzulegen.

Das ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB.

 Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1605.html

Für die Kindergartenbeträge ist es eben auch unerlässlich Auskunft über das Einkommen zu geben, da sich danach die Beiträge richten.

So ganz klar ist es also nicht, warum du dich nun meinst sträuben zu müssen. Ansonsten biete ihr an, dass sie dir den Kindergartenantrag zusendet, du deine Unterlagen beilegst und sie dann an die Kita sendet. Du bist doch eh den Antrag mit unterzeichnen, oder? Habt ihr die gemeinsame Sorge?

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Du bist Unterhaltspflichtig und müßt deine Einkünfte und Ev vorhandene Spareinlagen offen legen.

Dieses Ersuchen der Kindesmutter ist schon ok.


Klaus2266 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 15:26

Vielen Dank

du hast ihr die unterlagen zu geben, weil sie vermutlich den unterhalt berechnen will. das steht ihr zu. sie kann dich auch gerichtlich dazu zwingen