Unterstützung bei wenig Gehalt?

3 Antworten

Du hast noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Somit sind deine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig. Diesen Unterhalt dürfen sie aber auch in "Naturalien" leisten, also in dem sie dich bei sich wohnen lassen, dir Nahrung und Kleidung zur Verfügung stellen und so. Eine eigene Wohnung müssen sie dir nicht finanzieren.

Und genau deshalb gibt's für den Schulbesuch, den du von der elterlichen Wohnung aus problemlos machen kannst, auch keinerlei Fördergelder.

Aber wieso überhaupt Abi? Wenn du in deiner BFD-Stelle nach dem BFD geblieben bist und dort nun arbeitest, warum dann nicht eher eine Ausbildung in diesem Bereich?

es gab früher mal „harz4 Aufstockung“ wenn das Geld für die Miete und allgemein zum Leben nicht genügend war.
Frag mal deswegen nach.
obs noch aktuell ist keine Ahnung.

BAföG würde es bei einer schulischen Ausbildung geben oder bei einem Studium, wenn deine Eltern nicht genug verdienen.

Beim Besuch einer Abendschule gilt es zu beachten, dass auch hier nur eine teilweise Unterstützung durch BAföG machbar ist. Darum solltest du dich auch rechtszeitig kümmern um in Erfahrung zu bringen wie hoch ein möglicher Anspruch wäre.

Das Abendgymnasium ist eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung und damit kostenfrei. Die Schülerinnen und Schüler erhalten während ihrer Ausbildung keine Unterstützung, da sie in der Regel bereits einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Der Besuch eines Abendgymnasiums kann aber – zumindest teilweise – mit BAföG gefördert werden. Ermöglicht der Abschluss am Abendgymnasium z. B. den Besuch einer Hochschule, ist ein Hochschulstudium als weitere Ausbildung förderungsfähig.
In einigen Fällen unterstützen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter finanziell oder durch Freistellung vom Job, um ihnen den Besuch einer Abendschule zu ermöglichen. Das Abendgymnasium kann auch dazu beitragen, gesellschaftliche Ungleichheiten auszugleichen und Menschen mit unterschiedlichem Bildungshintergrund eine gleichberechtigte Chance auf Bildung und berufliche Perspektiven zu geben.

https://www.studis-online.de/studienwahl/abitur-zweiter-bildungsweg.php

Auch die Eltern müssen ein Abendgymnasium nicht finanzieren, da es sich nicht um einen Vollzeitunterricht handelt.

Wie sieht es denn derzeit mit Kindergeld aus? Du bist Ausbildung suchend gemeldet? Du bist unter 25?

Vielleicht wären es mit Hilfe der 255 EUR möglich auszuziehen? Ob du dann noch Anspruch auf Wohngeld hast oder gar auf aufstockendes Bürgergeld müsstest du beim Amt in Erfahrung bringen. Wobei in beiden Fällen das Kindergeld auch wieder angerechnet werden würde.

Das Problem ist dabei allerdings: wer vermietet eine Wohnung bei dem geringen Einkommen. Ohne Wohnung keinen Zuschuss. Ohne Zuschuss wahrscheinlich keine Wohnung.

Und mit Aufnahme der Abendschule fällt der Zuschuss womöglich weg, zumindest dann, wenn du Anspruch auf BAföG hättest. Ob du es bekommst ist dann wieder eine andere Sache.

Die Frage ist ja auch, warum du denkst Abi machen zu wollen. Siehst du damit deine Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessert oder möchtest du ein Studium darauf aufbauen?

Du solltest vielleicht auch einmal einen Termin bei der Arbeitsagentur in Bezug auf die Berufsausbildung machen.

Und vielleicht, je nachdem wie das "ich will ausziehen" begründet ist beim Jobcenter um auszuloten, ob man dich dort bzgl. einer Wohnung unterstützen würde.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen