Unterhalt?
Meine Enkelin 17 wohnt jetzt schon über 1Woche bei mir ihrer Oma. Sie wurde von ihrer Mutter rausgeworfen. Die Mutter weiß das ihre Tochter bei mir wohnt. Wir haben der Enkelin schon ihren Personalausweis und die Krankenkassenkarte auf den neuen Wohnsitz umgemeldet. Nun wollten wir den Unterhalt für sie beanspruchen, das geht aber nicht ohne das Einverständnis der Mutter. Die Mutter hat aber das Sorgerecht und kümmert sich um gar nichts und will den Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse für sich beanspruchen. Was können wir machen?
2 Antworten
Sie ist also bereits umgemeldet auf die neue Adresse?
Dann ab mit ihr zum Jugendamt. Zum einen um selbst einen Pflegschaftsantrag für die Enkelin zu stellen bis zur Volljährigkeit und zum anderen für die Beratung zwecks Unterhalt.
In der Theorie sind natürlich die Eltern für den Unterhalt zuständig. Wenn die Kindsmutter dann noch die Unterhaltsvorschusskasse betrügen will, weil sie ihr den Rauswurf / Umzug der Tochter verschweigt, dann begeht sie Sozialbetrug. Denn wenn das Kind nicht mehr Zuhause wohnt, hat sie auch keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, sondern muss selbst aufkommen.
Du als Oma hast im übrigen keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Aber wie gesagt, kannst du dennoch die Pflegschaft beantragen. Jugendämter winken zwar gerne ab und behaupten das würde nicht gehen, aber das ist falsch!
Großeltern dürfen in Erfüllung ihrer Beistandspflicht Enkel als Pflegekind aufnehmen, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, das Kind zu erziehen und zu versorgen. Die Großeltern müssen in diesem Falle für die Pflege geeignet sein. Bestehen zwischen den Großeltern und dem Kind Bindungen, deren Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich sind, werden Großeltern, die zur Pflege bereit sind, in der Regel auch Vorrang vor fremden Personen haben. Eine Pflegerlaubnis ist aber nicht erforderlich (§ 44 I Nr. 3 SGB VIII).
Nehmen Großeltern ein Enkelkind in ihren Haushalt und in ihre Obhut auf, können sie bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Kindergeld und beim Jugendamt Pflegegeld beantragen. Da die Großeltern den Enkeln unterhaltspflichtig sind, ist eine angemessene Kürzung des sonst üblichen Pflegegeldes zulässig, wenn sie ohne Gefährdung des eigenen Unterhalts die Pflege durchführen können.15
Sie können vom Familiengericht im Interesse des Kindes als Beteiligte zu Verfahren in Kindschaftssachen hinzugezogen werden, wenn sich das Kind seit längerer Zeit in ihrer Familienpflege befindet.
https://www.caritas-nrw.de/rechtinformationsdienst/grosseltern-rechte-und-pflichten-im-uebe#4.
Das Kind soll klar formulieren, dass sie rausgeworfen wurde und unter gar keinen Umständen wieder zur Mutter ziehen will, egal was die nun behauptet.
Denn wenn die Mutter spitz bekommt, dass es dann Essig ist mit Kindergeld und Unterhaltsvorschuss, kann es natürlich sein, dass sie die liebevolle Mama gibt um das Kind zu bewegen zurück zu kommen.
Sollte das Jugendamt, aus welchen Gründen auch immer nicht mitziehen, dann bleibt ein Anwalt für Familienrecht.
Wann wird das Mädel denn volljährig? Ab dem Zeitpunkt wäre sie für die Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche selbst zuständig.
Ihr könnten damit zur polizei gehen wegen betrug weil sie ja das geld nimmt obwohl sie nichts mehr mit dem kind macht oder (jenachdem wie die situation angespannt ist) noch mal mit der mutter reden. Ich würde mich über ein herz freuen.
Hallo Kessi
du hast uns sehr wichtige und wertvolle Informationen gegeben. Wir danken dir ganz herzlich dafür.