Unterhalt?
Guten Tag, ich bin zurzeit am überlegen ob ich mir einen Hauskredit nehmen soll ( kann )
Ich habe 1 Kind und bezahle 379€ Unterhalt im Monat.
Meine Frage ist ob ich den Unterhalt dann nochmal neu berechnen lassen muss oder ob dieser Betrag dann bleibt ?
Mit freundlichen Grüßen 🙃
5 Antworten
Wenn du derzeit 379,50 EUR bezahlst, dann nehme ich mal an, dein Kind ist unter 5 und du wurdest in Stufe 2 eingruppiert. Somit zahlst du schon mal mehr als den Mindestunterhalt, wobei die Düsseldorfer Tabelle auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist, so dass du ggf. auch deswegen in Stufe 2 gekommen bist.
Wie dem auch sei: es geht dir ja nicht darum weniger zu zahlen. Wobei der Hauskredit sich durchaus auf den Unterhaltsbetrag auswirken könnte.
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils als Verbindlichkeiten zu berücksichtigen. Dadurch, dass der unterhaltspflichtige Elternteil im eigenen Haus wohnt und die Miete für eine Mietwohnung spart, hat er einen Wohnvorteil. Dieser Wohnvorteil gilt als geldwerter Vorteil und erhöht das unterhaltsrelevante Einkommen. Das Einkommen wird fiktiv um einen Betrag erhöht, den der Elternteil für das mietfreie Wohnen im eigenen Haus erspart. Genau aus diesem Grund darf der Elternteil die Zins- und Tilgungsleistungen für den Immobilienkredit in Abzug bringen. Der Abzug ist aber in der Höhe beschränkt. Die Zins- und Tilgungsleistungen sind nur bis zur Höhe des Wohnvorteils in Abzug zu bringen. Liegen die Zins- und Tilgungsleistungen über dem Wohnvorteil, bleibt der überschießende Teil unberücksichtigt.
Um den Wohnvorteil zu bemessen, ist zu klären, wie die Höhe dieses Gebrauchsvorteils im Einzelfall berechnet wird. Wohnt der Elternteil selbst in der Wohnung, ist der Vorteil zu ermitteln, der ihm persönlich durch die Nutzung des Wohneigentums entsteht. Die Feststellung wirft in der Praxis oft Probleme auf, weil anhand der individuellen Verhältnisse die ersparte Miete festzustellen ist. Überwiegend wird darauf abgestellt, was der Elternteil bei einer Fremdvermietung an Miete erzielen könnte (BGH FamRZ 2021, 186). Um diese festzustellen, wird im Regelfall auf die ortsübliche Miete zurückzugreifen sei.
https://www.unterhalt.com/aktuelles/immobilienkredit-vom-kindesunterhalt-abziehen.html
Hier solltest du dir auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen und natürlich am Ende auch deine Kreditraten darauf abstellen.
Du brauchst für einen Hauskauf mind 10.000 Vermögen. Vorher kriegst du gar keinen Kredit.
Und ich finde es generell nicht gut, wenn du deinem Kind wegen deiner eigenen Wünsche bemachteiligst. Ich schätze mal, da würde auch kein Gericht mitmachen.
Guten Tag,
ob der Unterhalt neu berechnet werden muss, hängt davon ab, ob sich Ihr unterhaltsrelevantes Einkommen durch den Hauskredit ändert.
Wichtige Punkte:
1. Unterhaltspflicht bleibt bestehen: Ein Kredit beeinflusst Ihre Unterhaltspflicht nicht direkt. Der aktuelle Betrag bleibt bestehen, solange sich Ihr Einkommen nicht ändert.
2. Neuberechnung nur bei erheblicher Einkommensänderung: Falls die Kreditrate Ihr frei verfügbares Einkommen stark verringert und Sie unter den Selbstbehalt rutschen, könnten Sie eine Neuberechnung beantragen.
3. Wohnvorteil beachten: Falls Sie durch den Immobilienkauf mietfrei wohnen, könnte das als "Wohnvorteil" gewertet werden und Ihr Einkommen theoretisch erhöhen.
4. Unterhaltsberechnung nach Düsseldorfer Tabelle: Falls Ihr Einkommen schwankt oder sich Ihre finanzielle Lage deutlich ändert, kann es sinnvoll sein, eine Neuberechnung beim Jugendamt oder einem Anwalt anzufragen.
Fazit: Solange Ihr Einkommen gleich bleibt, bleibt auch der Unterhalt gleich. Falls sich durch den Kredit Ihr finanzieller Spielraum stark verändert, könnte eine Anpassung infrage kommen.
Möchten Sie genauere Informationen zu Ihrem Fall, kann ein Anwalt für Familienrecht weiterhelfen.
Viele Grüße!
Der Kindesunterhalt wird an deinem Nettoeinkommen bemessen. Ein Kredit ändert daran nichts.
Kredite, die im Wissen der Unterhaltsverpflichtung aufgenommen werden, wirken sich nicht senkend auf den Unterhalt aus. Und ich weiß ja nicht, wie alt dein Kind ist. Aber spätestens ab der zweiten Altersstufe (6 Jahre aufwärts) wären 379,00 € noch nicht mal der Mindestunterhalt, welcher eigentlich immer sicherzustellen ist.
Ich frage mich woher du wissen willst das ich weniger Unterhalt zahlen möchte ?
Es war eine ganz normale Frage, und ich bleibe bei meinen Unterhalt :-).
Es war nur eine Frage für mein Gewissen da ich im Netz nix finde.