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Teilweise vor abgesenktem Bordstein geparkt – ist das wirklich verboten??

Hallo zusammen,

ich hätte gerne eine rechtlich fundierte Einschätzung zu folgender Situation:

Ich habe am Straßenrand geparkt, direkt neben einem Gehweg. Der Großteil meines Autos stand vor einem normal hohen Bordstein, also nicht auf dem Gehweg und nicht vor einer Einfahrt.

Allerdings stand mein hinteres Rad leicht im Bereich eines abgesenkten Bordsteins. Dieser abgesenkte Bereich befindet sich vor einer Hecke, dort ist weder eine Einfahrt noch ein Tor – lediglich Mülltonnen stehen dort manchmal zur Abholung.

Mir ist bewusst, dass das Parken neben einem abgesenkten Bordstein verboten ist. Ein Anwohner kam ziemlich aufgebracht auf mich zu und meinte, das sei verboten, und fragte mich sogar, ob ich überhaupt einen Führerschein hätte.

Ich habe ihm erklärt, dass das Parken dort nicht verboten ist, weil ich keine Einfahrt blockiere und niemand behindert wird. Mein Auto stand auch nicht komplett vor dem abgesenkten Bordstein.

Gilt das Parkverbot aus § 12 StVO wirklich schon, wenn nur ein kleiner Teil des Fahrzeugs im Bereich eines abgesenkten Bordsteins steht – selbst wenn es keine Einfahrt ist?

Oder war das Parken in meinem Fall noch in Ordnung?

Ich bin kein Jurist und kenne mich mit dem ganzen rechtlichen Zeug auch nicht gut aus – deshalb geht meine Frage an Leute, die sich damit auskennen (idealerweise Juristen oder erfahrene Verkehrsteilnehmer):

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Würde eine Anzeige bzw. Meldung etwas bringen?

In unserer Nachbarschaft - eine Einbahnstraße ein paar Meter entfernt - wohnt ein Rentner, der, offenbar aus Bequemlichkeit, ständig mit seinem PKW gegen die Fahrtrichtung "abkürzt", weil er offensichtlich keine Lust hat, den längeren Fahrweg über die Hauptstraße zu nehmen. Ich habe ihn jetzt schon mehrere Male dabei gesehen, wenn ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs war, dass er wie selbstverständlich gegen die Einbahnstraße einfährt. Kommt ihm ein PKW entgegen, weicht er sofort aus - in Parklücken oder auf den Gehweg - und macht somit gleich den Weg für das entgegenkommende Fahrzeug frei. Die Nachbarn in seiner Straße wissen das und haben sich damit abgefunden. Scheint für sie also "normal" zu sein, dass der gnädige Herr die StVO für sich so auslegt.

Vor zwei Tagen bin ich mit dem PKW diese Straße entlang gefahren (in richtige Richtung) und wer kommt mir verkehrt entgegen? Besagter Rentner. Er ist sofort mit Abstand zu den am Rand parkenden Fahrzeugen stehengeblieben und hat mir mit Lichthupe signalisiert, dass er mich durchlässt (wie gütig von ihm...). Als ich an ihm vorbeigefahren bin, habe ich kurz neben ihm gehalten und ihn gefragt, ob er wüsste, dass das hier eine Einbahnstraße ist. Prompt kam die unfreundliche Antwort: "Ich wohne hier" in einer Tonart, als ob er einen Freibrief hätte, so zu fahren.

Da ich alles auf Dashcam aufgezeichnet habe, meine Frage: macht es Sinn, damit zur Polizei zu gehen, oder soll man so etwas lieber auf sich beruhen lassen?

Es könnte ja sein, dass es irgendwann mal zu einem Unfall kommt und es dann beiläufig in der Zeugenaussage heißt "Ach ja, das macht der fast jeden Tag so und das schon seit Jahren. Ist halt noch nie was passiert." Die Antwort der Polizei wäre vermutlich "Warum haben Sie das nicht schon viel früher gemeldet? Dann hätten die Kollegen mal mit dem ein Gespräch führen können. Dann hätte er vielleicht sein verhalten geändert und dann wäre es auch zu dem Unfall nie gekommen..."

Also: was tun? Vielen Dank.

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