Stande ich im Parkverbot?
Folgendes: ich habe einen Strafzettel bekommen weil ich anscheinend im Parkverbot gestanden habe. Da war zwar ein Schild, aber ich stand auf der anderen Seite der Straße ohne Schild.Ich war an der Hecke.
Das Schild steht rechts, ich Stande aber links und jetzt möchte ich gerne wissen ob das Schild für beide Straßenseiten gilt ?
8 Antworten
Wenn das keine Einbahnstraße ist, musst du die Schilder aus der anderen Fahrtrichtung beachten (in Deutschland fährt man auf der rechten Straßenseite und muss grundsätzlich auch die Schilder dort beachten).
Da man nach § 12 Absatz 4 StVO am rechten Fahrbahnrand parken muss, sofern erlaubt, gelten Verbotsschilder immer für die rechte Seite (außer Einbahnstraße).
Du musst daher bis zur nächsten Einmündung fahren, dort wenden und dann die Schilder beachten.
Wenn Du kinks geparkt hast, hast entgegen der Fahrtrichtung geparkt und deswegen eine Verwarnung erhalten.
Das Schild auf der rechten Seite hat damit nix zu tun. Das gilt nur für die rechte Straßenseite.
Wenn es keine Einbahnstrasse ist, gilt das Schild nur für die rechte Seite. Wenn du entgegen der Fahrtrichtung geparkt hast, ist das alleine schon ein Verstoss.
Nein, das Schild gilt nur für die Seite, auf der es steht. Entweder ist die Straße zu unübersichtlich, oder Du hast ein Schild auf Deiner Seite übersehen.
...jetzt möchte ich gerne wissen ob das Schild für beide Straßenseiten gilt ?
Nein.
Doch, genau so ist es, deshalb auch die beiden Pfeile.