Rechts vor links?
Moin,
muss man wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften ist und auf dem Land ist halt so Bauern Straßen und recht so eine lange Einfahrt kommt mit diesem typischen weißen Schild wo die Hausnummer drauf steht, gilt da rechts vor links? Bin mir da immer unsicher, weil das halt aussieht wie eine noemale Straße .
3 Antworten
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Durchgangs- oder Hauptstraßen in der Regel vorfahrtberechtigt. Normaler Weise wird das entweder durch Verkehrszeichen 301 oder 306 angezeigt.
Die Einmündende Straße hat dann aber auch das entsprechende Gegenzeichen 205 oder 206 zu beachten.
In einigen Fällen kann man den Vorrang auch nur an einer durchgezogenen weißen Linie erkennen.
Grundstückszufahrten, Einfahrten oder Privatwege sind in den meisten Fällen nicht vorfahrtberechtigt.


Nein, wenn es auf einem Privatgrundstück ist, ist das keine öffentliche Straße. Das regelt Paragraph 10 der StVO.
Ich muß dazu sagen daß solche weißen Schilder mit Hausnummer auch einfach nur Wegweiser sein können. Wenn die Straße bis zum Haus eine öffentliche Straße ist und nicht zum Grundstück gehört, nicht mit einem abgesenkten Bordstein versehen ist, gilt da natürlich rechts vor links, wenn nicht etwas anderes durch Verkehrsschilder, Ampeln oder Polizeibeamte angeordnet ist.
Regeln dort Schilder den Verkehr? Ist die Einfahrt/Straße mit abgesenkten Bordstein oder gar deutlich durch anderen Bodenbelag von der eigentlichen Straße getrennt oder gar privat Einfahrt?
Laut deiner Erläuterung könnte es rechts vor links sein! Aber sicher kann man sich laut deiner Aussage nicht sein. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr!
Also ist es so als wenn eine normale Straße nach rechts weitergehen würde nur dieses weiße Schild steht wo die Hausnummer steht. Dabei ist auch kein abgesenkter Bordstein oder so