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Sex mit Klassenlehrer, anderem Lehrer davon erzählen?

Hey,

ich habe eine sehr unangenehme Frage..

Ich bin 20 und hatte vor ein paar Monaten Sex mit meinem Klassenlehrer (Mitte 30).

Er weiß, dass ich total in ihn verknallt bin und wir haben generell immer ein sehr außergewöhnliches Lehrer-Schüler-Verhältnis gehabt. Also eben nicht diese typische Distanz etc.

Vor ein paar Monaten ist es dann passiert und es kam zum Sex. Mein Lehrer wusste da, dass ich mir genau diese Situation schon des Öfteren vorgestellt habe.

Nun ist mein Problem, dass mein Lehrer sich immer unhöflicher und abweisender mir gegenüber verhält. Wenn ich frage warum, kommt entweder keine Antwort oder nur ein "Alles gut".

An meiner Schule ist bekannt, dass besagter Lehrer schon mit mehreren Schülerinnen was hatte und es ist leider Gottes auch so, dass er Schüler gegen Ende (ich habe nur noch die Abiprüfungen vor mir) fallen lässt und sich nicht mehr für sie "interessiert".

Bis zum letzten Schultag vor den Ferien hat er oft mit mir über meine Probleme gesprochen und mir geholfen.

Jetzt bin ich nicht mehr wirklich seine Schülerin und er lässt mich fallen.

Ich finde dieses Verhalten so abartig und kann nicht damit leben, dass er genau das wahrscheinlich noch mehr Schülerinnen antun wird.

Er sagt auch von sich selbst immer, dass er viel nur für sein Image macht.

Ich frage mich, ob ich es an eine höhere Instanz melden sollte, dass wir Sex hatten, damit er es nicht mit noch mehr Schülerinnen macht.

Bekomme ich dann auch Konsequenzen?

Wird mir mein Abitur aberkannt?

Z.b. weil er ja zu der Zeit mir noch Noten etc. gegeben hat?

Oder trägt nur er die Konsequenzen?

Gruß, Sophie

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Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?

Hallo Liebe User,

leider wurde ich vergangen Woche von der Polizei mit Toleranz 51 km/h in einer 30er gelasert und dementsprechend angehalten, die 30er war neu und war mir deshalb nicht bekannt.

Ich war mit dem 45er Roller von meinem Vater unterwegs und der Polizist vor Ort hat mir erzählt, dass der Roller max. 45 km/h fahren darf und keine 51 km/h, deshalb wurde der Roller zur Beweissicherung beschlagnahmt und ich werde der Strafttat fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beschuldigt, die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird daher fallen gelassen, weil ich eine Straftat begangen habe.

Ich habe mein Führerschein nicht mal ein Jahr und befinde mich deshalb noch in der Probezeit, dazu kommt das ich noch 17 bin, aber meinen Klasse B Führerschein schon habe. Mit diesem darf ich in meinem Alter in Begleitung ein Auto fahren und alleine einen Roller der bis 45 km/h zugelassen ist unterwegs sein.

Meine Frage nun: In der Vergangenheit hatte ich noch nie mit der Polizei zutuhen und bin somit ein unbeschriebenes Blatt, dazu kommt, dass ich noch 17 bin. Kann mir einer sagen wie meine Strafe ausfallen wird? Im Internet lese ich Sachen wie 6. Monate Fahrverbot, 6 Punkte, Aufbauseminar, 2. Jahre verlängerung der Probezeit, Sozialstunden, sowie eine saftige Geldstrafe für mich und meinem Vater.

Laut meinem Vater ist der Roller nicht verändert oder irgendwie "frisiert"

Außerdem habt ihr noch Tipps wie ich noch glimpflich aus der Patsche rauskomme, habe gehört, dass mobile Lasermessungen der Polizei vorallem bei Motorrädern ungenau seien sollen. Lohnt es sich mit der Rechtsschutzversicherung rechtlich vorzugehen oder ist das "verschwendetes" Geld?

Schon mal im voraus Vielen Dank für jede Antwort!

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