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Merkwürdiges Gerichtsurteil: Müssen Promis mehr Hass im Netz ertragen als Normalos? Gelten für Promis andere Maßstäbe?

Der Fall:

Eine Frau wird im Netz 22 Mal beschimpft - unter anderem als

  • "Drecks-F***e",
  • die "auf der Mülldeponie entsorgt gehört",
  • aber dort nicht abgeladen darf, weil "Sondermüll" und
  • ein "Stück Scheiße" und
  • "Gehirn-amputiert" und eine
  • "Pädophilen-Trulla".

Das Gericht stellte fest:

"Keine Diffamierung der Person" und "damit keine Beleidigungen". Sondern: "Haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren!"

Quelle:

Landgericht (LG) Berlin, Beschluss vom 9. September 2019, Az. 27 AR 17/19 sowie

"Drecks *****": LG Berlin sieht keine Beleidigung (lto.de)

  • Die Besonderheit:

Das Tatopfer ist eine Prominente. Ihr Name: Renate Künast.

  • Dazu meine Frage:

Müssen Prominente grundsätzlich mehr Hass im Netz ertragen?

Gilt bei Prominenten ein anderer Maßstab bei der Beurteilung, was legal und was illegal ist?

Falls ja: Ist das mit dem verfassungsrechtlichen Garantie der Gleichbehandlung vereinbar?

[Anmerkung: Nach meiner Kenntnis wurde das Urteil des Landgerichts Berlin zwar vom übergeordneten Kammergericht Berlin aufgehoben. Doch auch das Kammergericht sah es nicht als Beleidigung an, dass Renate Künast im Netz beispielsweise als "Pädophilen-Trulla" und "Gehirn-amputiert" beschimpft wurde. Renate Künasts daraufhin eingereichte Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Ihr Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dort gibt es aber - so weit ich informiert bin - bis heute kein rechtskräftiges Urteil. Mittlerweile sind seit der Künast-Beschimpfungen im Netz gut 4 Jahre vergangen.]

Grundgesetz, Internetkriminalität, Justiz, Prominente, Strafrecht, Verfassungsrecht, Themenspecial, themenspecial-hassimnetz

Beschlagnahmtes Handy von der Polizei zurückbekommen - wie damit umgehen?

Kurze Erklärung. Was hab ich angestellt: Es sind zwei unterschiedliche, aber miteinander verknüpfte Delikte. Ich habe anderen Menschen durch diese Delikte weder körperlich, noch seelisch Schaden zugefügt. Auch auf indirekte Weise, so hoffe ich nicht. Bereichert oder Daten weitergegeben habe ich auch nicht. Das Grunddelikt hat mit meiner mittlerweile ehemaligen Arbeit zutun (Behörde).

Ich weiß, ich war dumm und unreif und stehe zu dem was ich gemacht habe.

So jetzt hab ich das Handy zurück und eine Schreib und Internetbekanntschaft, die ebenfalls im öffentlichen Dienst war, gibt beim Versuch mich aufzumuntern und zu trösten mir gegenüber nochmal ausdrücklich an, dass das was ich getan habe, sie in kleinerem Umfang auch schon gemacht hat (Erklärung: Und da ist sie nicht die einzige).

Diese Bekannte arbeitet mittlerweile auch schon woanders und hat auch sonst nichts verbrochen. Rein rechtlich betrachtet, wenn es jemand zur Anzeige bringt, wärs hingegen strafrechtlich relevant (auch wenn das bei geringem Umfang nie und nimmer eine Verurteilung nach sich ziehen würde - selbst bei mir ist ja das letzte Wort noch nicht gesprochen, auch wenn ich mir auf eine Diversion schon alleine aus Selbstschutz keine Hoffnungen mache). In der Praxis würde das halt heißen, dass mein ehemaliger Arbeitgeber um mind. 50 % seiner Mitarbeiter erleichtert und das öffentliche Leben still stehen würde.

Ich als Beschuldigter habe jedenfalls angegeben, dass ich von keinerlei Amtsmissbrauch weiß von (unmittelbaren) Kollegen und ich davon ausgehe, dass diese immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Das entspricht auch der Wahrheit nach moralischem Ermessen, nach juristischem Ermessen würde das wohl schon wieder nicht mehr stimmen.

Ich weiß, jetzt stell ich nicht mal eine konkrete Frage und schon allein das wird schnippische Antworten provozieren.

Dieses "Geständnis" oder es war eher eine Art Aufmunterung von der ehemaligen Kollegin (ganz anderer Standort und nicht mal vom Sehen her bekannt, sondern rein online) ist jetzt auf meinem Handy, geschehen im Chat, nachdem ich es von der Polizei zurückbekommen habe.

Da frag ich mich halt schon, ob es nicht sinnvoller ist, mir ganz ein anderes Handy zuzulegen oder zumindest bis mein Verfahren abgeschlossen ist, gar nicht mehr über dieses Handy zu kommunizieren. Ich möchte einfach niemand anderen in Schwierigkeiten bringen, denn ICH war derjenige, der die Sch*** gebaut hat und nicht die Lappalien von anderen Menschen, die halt auch genauso Zugriff auf Daten hatten, wie ich.

Danke an all jene, die es sich durchgelesen haben. Sorry falls ich wen damit nerve. Bin nur derzeit ein nervliches Wrack ... ist wohl schon die Strafe vom lieben Gott/Schicksal/Karma ... sucht es euch aus.

Handy, Polizei, Behörden, Strafrecht

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