Strafrecht – die besten Beiträge

Iat es ein kündigungsgrund, wenn man bei bewerbung für Wohnungeinen anderen Beruf angegeben hat (bei Selbständigkeit)?

Das man nicht schreiben kann man sei Anwalt wenn man in Wirklichkeit, keine Ahnung, Schuhster ist, ist logisch. Aber wenn man selbständig ist und man schreibt einfach selbständig. Schreibt nicht womit genau. Oder man denkt sich einen anderen NICHT GESCHÜTZTEN Beruf aus (also ein Beruf der kein geschützter titel ist, wo sich jeder so nennen darf, z.b Fotograf. Darf sich ja jeder mit oder ohne Ausbildung Fotograf nennen). Natürlich geschützte berufe gehen nicht. Ohne dr titel z.b darf man sich natürlich nicht Dr. nennen.

Ich finde nicht das es für den vermieter relevant ist wo man genau arbeit. Es entsteht dadurch kein schaden sollange die miete immer gezahlt wurde und die Angabe von netto Einnahmen gestimmt hat. Relevant ist ob angestellt oder freiberuflich und wie hoch das Einkommen ist. Zumal wenn man nachträglich erfährt, wo der mieter genau arbeitet, warum soll es ein Kündigungsgrund sein wenn dieser immer gezahlt hat, nur weil dem vermieter der Beruf nicht gefällt? Letztendlich kann man sowieso jederzeit wo anders arbeiten und auch anderes geld verdienen.

Muss man desshalb als selbständiger, was ja domit schon schwer genug ist ne Wohnung zu finden, auch noch sagen welchen genauen beruf man macht, wenn man weis das dieser besonders unbeliebt ist? Zumal wenn man sehr gut verdient in der Selbständigkeit und das nachweisen kann, warum ist relevant wo und was genau man arbeitet?

Überhaupt regt es much auf warum leute nach ihrem Beruf beurteilt und verurteil werden. Der wert einer person, ob sie respekt verdient hat oder nicht, ob man privat beruflich oder als vermieter mit der person was zu tun haben will, hängt alles nur von einem beruf ab. Jeder soll doch den beruf ausüben der einen selbst gefällt, es hat kein anderer darüber zu urteilen, ich mag dein beruf nicht also mag ich dich nicht. Ist einer der Aspekte der mich an unserer Gesellschaft mit am aller meisten ankotzt. Wenn man einen legalen Beruf macht soll es egal sein ob putzftau, prostituierte, Anwalt, Musiker, prominent oder ehr Straßenmusiker. Es unterscheidet sich nur das gehalt aber nicht der wert der petson oder wie vertrauenswürdig jemand ist oder ob jemand bestimmte Charaktere Eigenschaften wie Zuverlässigkeit und ordentlich sein etc hat oder nicht.

Warum entscheidet in dieser Gesellschaft ein Beruf darüber wer du bist? Sollte es daher, da es schlimmerweise so ist, nicht erlaubt sein seinen Beruf zu verschweigen damit man nicht aufgrunddessen verurteilt wird?

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Mindeststrafe für Kinderpornografie?

Der Besitz von Kinderpornografie wird seit dem Jahr 2021 mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sanktioniert (Verbrechenstatbestand). Vor der Reform war auch die Verhängung einer Geldstrafe möglich.

Konkret bedeutet dies, dass bereits der Besitz einer einzigen kinderpornografischen Datei mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden ist und der Richter hier auch keinerlei Ermessensspielraum besitzt.

Ich halte dies für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und habe dazu auch ein konkretes Beispiel: Ein Bekannter von mir ist mal Internet auf Kinderpornografie gestoßen. Er hat davon dann Screenshots gemacht und damit bei der Polizei Anzeige erstattet.

Letztlich wurde er dann aber selbst wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eben für die Anzeige Screenshots gemacht hat und das bereits als Besitzverschaffen gilt.

Bei der aktuellen Gesetzeslage hätte er nicht mal mehr eine Geldstrafe bekommen, sondern wäre zwingend zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu verurteilen gewesen. Dem Richter wird also jeglicher Ermessensspielraum für solche besonderen Fälle genommen.

Mich würde nun interessieren, was Ihr von der aktuellen Regelung haltet: Sollte der Besitz von Kinderpornografie zwingend mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden?

Nein, auch Geldstrafen sollten möglich sein. 68%
Ja, Mindeststrafe von einem Jahr. 32%
Polizei, Deutschland, Politik, Kultur, Recht, Anwalt, Gesetz, Psychologie, Jura, Justiz, Rechtswissenschaft, Strafrecht, Kinderpornografie, Ethik und Moral, Philosophie und Gesellschaft, Umfrage

Hast du schonmal auf die Brüste, Po… von einem Mädchen/ Jungen Frau/Mann gestarrt?

(Wenn ja, hast du dich strafbar gemacht)

Wer jemandem auf den Hintern starrt – oder natürlich auch in den Ausschnitt – begeht kein Kavaliersdelikt. Denn sexuelle Belästigung ist im Paragraph 184i des Strafgesetzbuches (StGB) festgehalten. Was eine sexuelle Belästigung genau ist, beschreibt §3 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (...) wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Darunter fallen unerwünschte sexuelle Handlungen, Bedrängung, Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen, das unerwünschte Zusenden von Bildern – und einiges mehr. Aber auch anzügliche Bemerkungen, dreckige Witze und eben auch aufdringliche und unangenehme Blicke.

Ja 84%
Nein 16%
Leben, Männer, Mädchen, Menschen, Recht, Gesetz, Gericht, Anzeige, Jungs, Strafe, Strafrecht, starren

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