Wusstet Ihr, dass man Sachwerte gewaltsam verteidigen darf?
Das deutsche Notwehrrecht erlaubt nicht nur die Verteidigung gegen körperliche Angriffe, sondern auch die Verteidigung anderer Rechtsgütern wie Eigentum und Ehre.
Wenn ein Einbrecher nach der Tat mit wertvoller Beute flieht, wäre es zulässig auf diesen zu schießen, um den Angriff auf das Rechtsgut Eigentum abzuwehren (siehe hier).
Wusstet Ihr das?
Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen
8 Antworten
Man muss das mildeste Mittel anwenden.
Und wenn das in Ausnahmekonstellationen die Tötung eines Menschen ist,
dann ist es eben Notwehr.
Aber in der Rechtswirklichkeit ist die Törung eines Menschen nur in seltensten Fällen das mildeste Mittel.
Ja....., die grundsätzlichen Regelungen zur Notwehr lernt man beim Waffensachkundelehrgang und wer das ernst nimmt macht sich besser zusätzlich noch über die weiteren Details kundig.
Ja, natürlich. Die Notwehr ist "die Beendigung eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs". Und rechtswidrig sind auch Wegnahmen oder Beschädigungen von Sachen, die nicht Eigentum des Nehmenden bzw. Beschädigenden sind.
dass der Angeklagte des Totschlags schuldig ist.
Es ist schon spät und viel juristischer Text, aber von "erlaubt" ist hier doch wohl nicht die Rede!
Grundsätzlich heisst, dass es eben nicht generell ist ; - )
Irgendwann mal davon gehört.
Das lag aber daran, dass der Einbrecher keine Beute bei sich hatte und der Schütze das auch wusste. Grundsätzlich sind Schüsse zulässig, steht auch so im Urteil.