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Meinung des Tages: Joggerin gegen Willen gefilmt - Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein?

(Bild mit KI erstellt)

Joggerin gegen ihren Willen gefilmt - Vorfall geht viral

Im Februar 2025 wurde die Kölnerin Yanni Gentsch beim Joggen von einem Radfahrer heimlich gefilmt, wobei der Fokus auf ihrem Gesäß lag. Sie stellte den Mann anschließend zur Rede, zwang ihn zur Löschung der Aufnahmen und filmte die Konfrontation selbst. Das Video stellte sie online, wo es viral ging und mehr als 16 Millionen Aufrufe auf Instagram erreichte.

Trotz der offensichtlichen Belästigung konnte sie den Mann juristisch nicht belangen, da das Filmen bekleideter Körperteile bislang nicht strafbar ist. Dieser Rechtsmangel war der Auslöser für ihre Petition.

Petition und politische Reaktionen

Gentsch startete die Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“, die inzwischen über 100.000 Menschen unterzeichnet haben. Am 25. August 2025 übergab sie die gesammelten Unterschriften an NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Der Minister dankte ihr ausdrücklich dafür, den Fall öffentlich gemacht und eine breite gesellschaftliche Debatte angestoßen zu haben.

Limbach erklärte, solche Aufnahmen seien weder Randerscheinung noch Bagatelle und müssten strafbar werden. Er kündigte an, das Thema in die Justizministerkonferenz einzubringen und eine bundesweite Gesetzesänderung zu unterstützen.

Gesellschaftliche und rechtliche Dimension

Gentsch betont, dass Voyeurismus ein Symptom patriarchaler Strukturen sei, in denen Frauenkörper objektiviert und sexualisierte Belästigungen verharmlost würden. Sie macht deutlich, dass solche Übergriffe oft den Anfang einer Gewaltspirale darstellen, die in schlimmsten Fällen bis zu Femiziden reicht. Für Betroffene sei es unbegreiflich, trotz klarer Übergriffe ohne rechtliche Handhabe dazustehen.

Auch prominente Stimmen wie Klima-Aktivistin Luisa Neubauer und Autorin Tara-Louise Wittwer unterstützen die Forderung nach einer Schließung der Gesetzeslücke. Limbach sieht die Erweiterung des Paragraphen 184k StGB, in dem bereits „Upskirting“ geregelt ist, als möglichen Weg.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein – oder nur, wenn eine eindeutige sexuelle Motivation erkennbar ist?
  • Warum wird sexualisierte Belästigung in vielen Kontexten noch als „Bagatelle“ betrachtet?
  • Was bedeutet es für das Sicherheitsgefühl von Frauen im Alltag, wenn solche Taten bislang straffrei bleiben?
  • Sollte das Thema sexualisierte Belästigung stärker im Schulunterricht oder in Kampagnen behandelt werden?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Nein, das geht meiner Meinung nach zu weit, weil.. 54%
Ja, das Filmen bekleideter Körperteile sollte strafbar sein, da.. 23%
Andere Meinung und zwar... 23%
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Polizei Vorladung verschieben wegen Anwaltsuche?

Ich bin Beschuldigte in einem sensiblen Verfahren. Mich erreichte ein Brief vom 18.08. zur Vorladung erst am 22.08. , weil deutsche Post halt, und es ist super schwer einen Anwalt zu finden, geschweigedenn dann auch noch eine Akteneinsicht zu erwirken.
Die Vorladung ist zum 04.09.2025, also sehr bald und da war ja jetzt auch ein Wochenende dazwischen. Effektiv kann ich wegen der Post erst eine Woche später auf den Brief reagieren!

Pech gehabt? Oder ist die Organisierung meiner Verteidigung ein triftiger Grund den Termin zu verschieben? Kann ich das selber so angeben, oder kann der Anwalt den Termin verschieben, wenn ich einen finde, aber die Zeit ihm nicht ausreicht?

Im Brief wird um frühzeitige Neuvereinbarung eines Termins gebeten falls man den veranschlagten nicht wahrnehmen kann, daher scheint es ja generell möglich zu sein, weiß aber nicht ob ich zur Angabe eines Grundes verpflichtet bin, oder ob sie das dann als "Aussage verweigert" werten und ich einfach wegen etwas verurteilt werde, was ich nicht getan habe.

Zum Verfahren: Ich wurde durchsucht und angelogen, denn angeblich hätte ich keinen Anwalt hinzuziehen dürfen. Offenbar wollten die Kollegen nur schnell weiterziehen. Ich habe viel zu viel erzählt. In einer Whatsapp p*rnogruppe habe ich etwas geschickt was für die Staatsanwaltschaft ein allenfalls 9 Jähriges Mädchen ist, was ich den Kollegen vor Ort widerlegt habe, denn das ist ein Onlyfans Model weit in ihren 20ern. LOL. Meine Festplatte haben sie dennoch mitgenommen und dort sind wahrscheinlich Nudes von sehr vielen Leuten mit denen ich jemals gesextet habe drauf aus Zeiten zu denen ich selbst Minderjährig war.
Naja - bei neuem Handy ziehe ich halt alles auf eine Festplatte und es kümmert mich nicht mehr.

Ich glaube jedenfalls dass ein Anwalt mich da rausholen kannweil ich eben nicht wie ein Pädokrimineller dicke Ordner speziell für P0rn anlege, sondern eben verstreut in alten Whatsapp-Ordnern MAL etwas sein könnte und am Änderungsdatum wird man wohl auch sehen dass ich selbst Minderjährig war, was es natürlich selbst nach Jugendstrafrecht nicht weniger belastend macht.

ABER: Dafür brauch ich halt die Zeit. Ich bitte hier um Erfahrungswerte. Wie einfach ist es sowas zu verschieben? Ich will mich nicht zum Affen machen und dort anrufen.

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