Fragen zu Haftbefehl und Körperverletzung während Notwehr?

Folgende Situation:

Eine Freundin von mir hat sich mit ihren (ex) Freund ( keine Ahnung von dem genauen Verhältnis) verkracht, er hat ihr Haare rausgerissen, sie hat 2 Narben im Gesicht wovon eine an der schläfe ist ( vom Faustschlägen) wonach sie dann Pfefferspray eingesetzt hat um ihn aus der Wohnung kriegen weil er nicht gehen wollte und nicht aufhörte handgreiflich zu sein.

Er rannte schreiend auf die Straße und irgendwer hat die Polizei gerufen weil er so lange geschrien hat, die Polizei war vor Ort, hat ihn 10 Tage Hausverbot bei ihr erteilt, und stellt Strafanzeige gegen beide.

Das Pfefferspray wurde mitgenommen, um heraus zu finden ob dieses hier überhaupt legal ist.

Am nächsten Tag schellt die Polizei bei ihr an aber sie hat zu große Angst um auf zu machen.

Was könnten die gewollt haben?

Wollten die das Pfefferspray zurück bringen?

Könnte innerhalb eines Tages ein Haftbefehl gegen sie erlassen worden sein?

Sie hat sich mit ihrem Vorherigen Freund auch körperlich in die Wolle gekriegt, was im gegenseitigen anzeigen resultierte, wofür beide eine Geldstrafe abbezahlen mussten.

Kann dies evtl eine Vorraussetzung sein, bei Wiederholungsfall direkt, einen Tag nach Vorfall, einen Haftbefehl zu erlassen?

Wir sind da alle sehr Paranoid, Vorallem weil man bei spontaner Verhaftung schauen muss wer sich um ihre Katzen kümmert, was einer meiner größten sorgen ist, weil sie ja irgendwenn erreichen muss um die Situation weiterzugeben.

Die Polizei war wohl im Hausflur und ist wieder gegangen ohne auch nur zur Wohnungstür zu kommen.

Was könnten die gewollt haben?

Und ist das überhaupt möglich, dass einen Tag nach dem Pfefferspray Einsatz, direkt die Polizei vorbei kommt und sie im Haft nehmen möchte?

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