Gerichtsverfahren ohne Anwalt Erfolglos?

Ich habe Morgen ein Gerichtstermin ( bekomme aktuell noch Bürgergeld ).

Kurzfassung:

Ich hatte Fahrradgriffe im Wert von 30 € verkauft auf Kleinanzeigen.

leider ist dies untergegangen und zusätzlich wurde ich auch noch gesperrt. Bei Kleinanzeigen damals, da ich mich mit einem Käufer nicht einig geworden bin und man sich gegenseitig angepöbelt hat. Daraufhin wurde ich gesperrt.

daher hatte ich auch das nicht mehr auf dem Schirm und hab dementsprechend auch keine Benachrichtigungen von dem Käufer der Fahrradgriffe erhalten. Da dieser mich gewarnt hat, wenn ich die Griffe nicht schicke er hat zur Polizei gehen würde.

Daher habe ich auch eine Anzeige bekommen und eine Strafe von 600 € sollte ich zahlen.

Ich habe natürlich den Schaden sofort bei der Anzeigen Vernehmung wieder gut gemacht, da dies nicht meine Absicht gewesen ist.

Ich habe gegen den Bescheid ein Widerruf gemacht, da ich das nicht akzeptiere, die 600 € zu bezahlen. Daraufhin wurde jetzt nun ein Gerichtsverfahren eingeleitet und ich habe leider keinen Anwalt.

Jetzt hab ich die Befürchtung, dass auf mich noch viel mehr erwartet.

Auf der anderen Seite habe ich natürlich noch mal die Chance, mich persönlich dazu zu äußern. Allerdings glaube ich kaum, dass ich alleine dagegen eine Chance habe ohne einen Rechtsanwalt.

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Verjährung und Zeitliche Geltung?

Hey Leute,

ich hätte zwei Fragen, bin mir nicht ganz sicher ob ich das richtig interpretiere:

„Die Strafgesetze sind auf Taten anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten begangen worden sind. Auf früher begangene Taten sind sie dann anzuwenden, wenn die Gesetze, die zur Zeit der Tat gegolten haben, für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung nicht günstiger waren.“

Ich verstehe es so, dass wenn jemand zum Beispiel 2015 ne Straftat begangen habe, dass das Gesetz von 2015 zählt und wenn, sagen wir mal 2020, das erste Mal gegen denjenigen ermittelt wurde, nicht das „neue“ Gesetz von 2020 zählt oder?

Die nächste Frage:

Verlängerung der Verjährungsfrist:

„Tritt ein zum Tatbild gehörender Erfolg erst ein, nachdem die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufgehört hat, so endet die Verjährungsfrist nicht, bevor sie entweder auch vom Eintritt des Erfolges ab verstrichen ist oder seit dem im § 57 Abs. 2 bezeichneten Zeitpunkt ihr Eineinhalbfaches, mindestens aber drei Jahre abgelaufen sind.„

§ 57 Absatz 2:

Die Strafbarkeit anderer Taten erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört.

Für mich bedeutet das, wenn jemand zum Beispiel 2015 ein Auto mit einem Baseballschläger zerstört hat und aus irgendeinem Grund wird 2020 das erste Mal gegen ihn ermittelt, dann kann die Polizei bzw Staatsanwaltschaft nichts machen oder? Oder wäre es erst 2022 verjährt?

Da geht es mir ums Strafrecht, Zivilrechtlich sieht es anders aus, ich weiß.

Ich komme aus Österreich, da verjährt ne Sachbeschädigung nach 1 Jahr und ne schwere nach 5 Jahren.

Wenn möglich bitte fachliche Antwort.

Gesetzeslage, Strafrecht
Cannabis im Blut? Polizeikontrolle?

Hallo gutefrage-Community,

entschuldigt mir den plumpen Titel, wollte es so kurz und deutlich wie möglich halten.

Vor einem Monat bin ich in eine große, stichprobenartige Polizeikontrolle gelandet. Die Polizisten meinten auch zu mir, dass ich keine Auffälligkeiten beim Fahren gezeigt habe, es war eine reine Routinekontrolle. Ich war ehrlich und völlig kooperativ. Auf die Frage ob ich irgendwas konsumiere antwortete ich, dass ich ab und zu Cannabis konsumiere, jedoch nie wenn ich weiß, das ich fahren muss. Ich denke es waren 1-2 Tage vor der Kontrolle, wo ich es zuletzt komsumiert hatte. Da es eine riesige Landstraße war und die Polizei gefühlt jeden 2. kontrolliert hatten, war ich sehr nervös mit den ganzen Augen die zu gesehen hatten, mitten auf der Straße. Die Tests habe ich nichtmal großartig verkackt, minimal mich bei den Sekunden verschätzt etc. Wie gesagt, ich war sehr nervös und war auch wenig am zittern. Das war das erste mal das ich überhaupt was mit der Polizei zu tun hatte. Die Polizisten waren sehr verständnisvoll, mussten mich aber zur Blutentnahme mitnehmen. Mein Führerschein wurde nicht entzogen und es hieß, dass ich einfach paar Tage warten soll bevor ich wieder fahre. Nun habe ich einen Brief erhalten zur schriftlichen Äußerung und ich weiß nicht wie ich handeln soll.

Geld für einen Anwalt habe ich leider nicht, der Akteneinsicht beantragen könnte für Werte des Bluttests.

Ich hatte jetzt mehrere Ersteinschätzungs-Gespräche mit verschiedenen Anwälten, da dies kostenlos ist. Jeder ratet mir erstmal, mich nicht dazu zu äußern.

Es war mein aller erstes Vergehen und war nicht fahrauffällig. Was erwartet mich nun? Sollte ich mich auf den Rat der Anwälte verlassen und mich nicht zu der Sache äußern?

Vielen Dank für alle Antworten!

EDIT: ich hatte vergessen zu erwähnen, dass auf dem Brief auch Erwerb, Besitz aufgeschrieben ist, was jedoch nicht sein kann. Mein Auto wurde kontrolliert, ich wurde kontrolliert und ich hatte nichts dabei.

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