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Sexuelle Missbrauch und die Widersprüchlichkeit von § 180 StGB?

Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14, ab dann gilt die sexuelle Selbstbestimmung (abgesehen von bestimmten Ausnahmen). Z.B. ist es problemlos möglich, wenn ein 15-Jähriger mit einer Gleichaltrigen Sex hat. Es gibt jedoch auch noch folgenden Paragrafen:§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1.

durch seine Vermittlung oder

2.

durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

Verschafft also eine Person (ggf auch 15-Jahre alt, das Alter ist egal) den beiden 15-Jährigen (ggf sogar auf deren Initiative hin) eine Gelegenheit für Sex, z.B. durch Überlassung eines Zimmers oder unterlässt es als Garant, sexuelle Handlungen zu unterbinden (Aufsicht im Ferienlager), so liegt eine Straftat vor.

Von Experten wurde aufgrund der Widersprüchlichkeit deshalb die ersatzlose Streichung des Paragrafen gefordert. Ist die sexuelle Handlung (z.B. bei Personen unter 14) strafbar, liegt ohnehin Anstiftung oder Beihilfe zur Straftat vor.

Auch mir ist schleierhaft, wieso sexuelle Aktivitäten von sexualmündigen Personen nicht gefördert werden dürfen, erst Recht, wenn es sich um jugendtypische Situationen handelt.

Wie schätzt ihr den Paragrafen ein? Ist er gar verfassungswidrig wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz?

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Kollege hat Haftbefehl wusste die Polizei den Arbeitgeber?

Hallo,

bei mir auf Arbeit ist gerade etwas Drama wegen eines Kollegen.

Ich wollte mich einfach mal erkundigen, wie das eig. Abläuft da man wahrscheinlich nur den Extremfall aus dem Fernsehen kennt.

Viele Informationen hab ich leider nicht, nur das er eine geringe Geldstrafe zahlen sollte, die nicht bezahlt hat und in die Ersatzfreiheitsstrafe gehen sollte.

Dort gab es wohl einen Termin, aber diesen hätte er nicht angetreten. Sprich es wurde wahrscheinlich irgendwann ein Haftbefehl ausgesprochen.

Nun meine Frage, wir arbeiten in einer kirchlichen Firma. Und ich dachte Tatsächlich bis vor kurzem, dass die Polizei bei sowas dich von der Arbeit abholt und verknackt. Nun meinte eine andere Kollegin dass die Polizei sich nicht drum kümmert wo du Arbeitest. Sondern eher mal klingeln kommt, und wenn man nicht aufmacht tatsächlich das meiste irgendwann per Zufallsprinzip (wie bei meinem Kollegen bei einer allgemeinen Verkeherskontrolle) festgestellt wird. Es handelt sich dort ja auch nicht um einen schwerverbrecher. Sondern eher um jemanden, der wahrscheinlich nicht zahlen wollte o. Konnte.

Mich interessiert nun, wie es nun wirklich abläuft mit so einem Ersatzfreiheitsstrafen Haftbefehl.. Wielange nach Frist zur Erscheinung der JVA kommt er? Wird da nicht in irgendeiner Hinsicht der Arbeitgeber informiert oder ist das egal?

Ich kenne nur krasse Dinger wo die Polizei Betriebe stürmt und die Täter da raus holt.

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