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GerichtsVerhandlung, Aussage?

Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Es geht um zwei Verhandlungen bezüglich Drohung mit körperverletzung. Ein Bekannter names felix hat im rausch einen anderen bekannten (manuel) bedroht u ihm eine reingehauen. Manuel hat eine dreijährige bewährung wegen einer anderen geschichte, gab aber bei der Verhandlung an, zwar mit Felix eine verbale Auseinandersetzung gehabt zu haben aber nicht von ihm angegriffen worden zu sein. Da sich die zwei mittlerweile sehr gut verstehen wollte keiner dem anderen belasten. Der richter glaubte felix nicht, der angab nur eine verbale Auseinandersetzung mit manuel gehabt zu haben. Da es aber einen Zeugen gab, der zwar nicht alles gesehen hat, dennoch aufgrund seiner Aussage glaubwürdiger erschien wurde Felix wegen der Drohung u körperverletzung rechtskräftig verurteilt. Der Richter sagte noch zu Manuel der als Opfer galt, das er demnächst als Angeklagter vor Gericht stehen würde bezüglich falschaussage und er sich gut überlegen soll was er an diesem Tag angibt.

Nun hat Manuel eine Ladung bekommen wegen falschaussage. Was soll Manuel sagen? Sagt er die Wahrheit, gibt er doch zu damals gelogen zu haben und wird verurteilt bzw wird bestraft. Bleibt er bei seiner aussage die er bei der ersten Verhandlung gemacht hat und der Richter tendiert wieder zu dem damals geladenen Zeugen, könnte manuel verurteilt werden und leider hat er Bewährung. Soll er bei seiner Aussage bleiben oder soll er die Wahrheit sagen. Wenn er die Wahrheit sagt, könnte Felix auch wegen falschaussage bestraft werden, obwohl er damals schon verurteilt wurde?

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