Was ist davon die aller schwerste Straftat?!
13 Stimmen
3 Antworten
Raub: Mindeststrafe nicht unter 1 Jahr, maximal 15 Jahre, § 249 StGB (schwerer Raub oder Raub mit Todesfolge wäre noch höher; hier geht es ja nur um "einfachen" Raub).
Einbruch: maximal 10 Jahre, § 244 StGB
Diebstahl: maximal 5 Jahre, § 242 StGB
Betrug: maximal 5 Jahre, § 263 StGB
sexuelle Belästigung (Mädchen an Po fassen ohne Erlaubnis): maximal 2 Jahre, § 184i Abs. 1 StGB
üble Nachrede: maximal 1 Jahr, § 186 StGB
Beleidigung: maximal 1 Jahr, § 185 StGB
Diskriminierung: Grundsätzlich nicht strafbar (Volksverhetzung außen vor gelassen)
Guten Tag!
Ausgehend vom abstrakten Strafrahmen, ist der Raub nach § 249 StGB das schwerwiegendste Delikt unter den anderen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bestraft. Die Vorschrift schützt das Eigentum, die körperliche Unversehrtheit sowie die persönliche Willensfreiheit des Opfers, ist somit ein Kombinationsdelikt.
Auch ein Einbruch nach §§ 242, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB in eine Privatwohnung steht mit dem Raub aufgrund des Strafrahmen von 1 Jahr bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe in etwa gleichen Verhältnis. Der Gesetzgeber begründet diesen Strafrahmen damit, dass Einbrüche in den eigenen vier Wänden als Rückzugsort, das Sicherheitsgefühl bzw. Sicherheitsempfinden erheblich beeinträchtigt. Ich halte den Strafrahmen aus strafrechtlichen Gründen jedoch für zu hoch. Ausserdem bestehen Wertungswidersprüche mit anderen Vorschriften, die einen solchen Strafrahmen nicht begründen.
Kurz: Der Raub ist anhand des hohen Strafrahmen und wegen seiner Ausgestaltung als Verbrechenstat im Sinne des § 12 Abs. 1 StGB das schwerwiegendste Delikt unter den anderen aufgezählten.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Eindeutig Betrug, denn es werden falsche Eindrücke erzeugt, geweckt oder aufrechterhalten (Täuschung), also gelogen.
Der Getäuschte wird zu einer schlechten Handlung gebracht und oft wird in erheblichem Maße ein Dritter (meist leider ein eher nicht so finanziell Begüteter, also einer, dem es weh tut, ) geschädigt (z.B. bei Bankbetrug). ;eisst geht damit auch Urkundenfälschung und Identitätsdiebstahl einher…
Hierauf sollten sich mal die Krimis konzentriren, die immer mit dem langweiligen Mord ankommen…
Ist einer getötet worden . und? Wie langweilig. Und von der Ermittlung des Schuldigen hat auch keiner was, es kann ja niemand wieder lebendig gemacht werden. Die Aufklärung eines Betriuges kann hingegen zu einem Vermögensausgleich führen…