Sollte es verboten werden, die Polizei zu verunglimpfen?
Man könnte zum Beispiel die Behauptung unter Strafe stellen, es gäbe bei der deutschen Polizei systematische Polizeigewalt oder einen systemimmanenten Rassismus. Auch entsprechende Darstellungen in Krimis und Polizeiserien wären dann nicht mehr erlaubt. (Sofern nicht ausdrücklich betont wird, dass es um Einzelfälle geht.)
Das Tragen von Kleidungsstücken mit ,,ACAB"-Aufschrift wäre damit ebenfalls unter Strafe gestellt.
Man könnte prüfen, ob derartige Äußerungen nicht möglicherweise schon durch den Paragraphen 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) als strafbar anzusehen sind.
Ebenso könnte man diskutieren, ob man nicht einen neuen Paragrafen 90d StGB einführen sollte, der explizit die Verunglimpfung von Polizeiorganen unter Strafe stellt. (Die einzelnen Beamte sind ja schon über den Beleidigungsparagraphen geschützt, nicht aber die Polizei als Institution.)
Vielleicht könnte eine solche Gesetzgebung helfen, das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Sicherheitsorgane wieder zu stärken, bevor es immer weiter zersetzt wird.
Sachliche Kritik an der Polizei darf natürlich nicht strafbar sein. Nur verunglimpfende und provokative Kritik, die darauf abzielt, die Legitimation von Polizei und Rechtsstaat als Ganzes in Frage zu stellen. (Also genau die Art von Angriffen, wie man sie aus dem links- und rechtsradikalen Lager oft findet.) Dagegen muss sich der Rechtsstaat, muss sich die Gesellschaft schützen dürfen.
5 Antworten
Es gibt tatsächlich Rassismus bei der Polizei. Selbst schon gesehen.
Sind auch Menschen. Manche mit verdrehten Ansichten.
In Einzelfällen gibt es das, aber eben nicht systematisch. Wer etwas anderes behauptet, gefährdet die Stabilität des Rechtsstaats.
Was heißt hier ,,verunglimpfen''?! Was verstehst du darunter?
Ganz normale sachliche Kritik ist immer erlaubt (auch Beschwerden etc.) - egal gegen wen.
Gehässiges Beschimpfen oder verleumden etc. fällt dagegen in den strafrechtlich relevanten Bereich und kann verfolgt werden.
All dies trifft auch auf die Polizei zu. Die steht ebenso wenig über Recht und Gesetz wie andere.
Persönlich denke ich, dass wir ganz andere Baustellen haben.
Ob jetzt die Polizei als Institution beleidigt wird oder nicht, ist mir ehrlich gesagt komplett egal.
Der einzelne Polizist ist ja bereits geschützt.
Gerade die Themen Polizeigewalt und Rassismus sollten auf keinen Fall klein gehalten werden. Leider haben wir einfach Idioten in der Kollegenschaft - das wegzudiskutieren wäre gelogen. Und genau auf diese gehört Druck in Form von öffentlicher Aufmerksamkeit ausgeübt, damit die übrigen 98-99% der Beamten, die ihren Job gut und bürgernah ausüben, nicht mit in einen Generalsverdacht gestellt werden (müssen). Aber lieber sagt mir aktuell jemand ins Gesicht, dass auch ich ein rassistischer Gewalttäter bin, als dass die WIRKLICHEN (polizeilichen) Täter einfach schalten und walten können, wie sie wollen.
Bei der Diskussion darf eins nicht vergessen werden: Die Polizei hat ein Gewaltmonopol! Wir dürfen Leute festhalten, festnehmen, u.U. Gewalt einsetzen - das muss alles rechtlich sauber sein! Und alle Polizisten, die dieses Machtstellung ausnutzen, gehören an den Pranger gestellt.
Daher bin ich gegen ein Verbot, kritische Worte gegen die Polizei als Institution zu richten. Ich würde mir nur wünschen, dass Beschwerden differenzierter vorgetragen werden... "alle Polizisten sind rechts!" ist halt nicht wahr und demotiviert die "Guten"...
Es gibt bereits heute die Möglichkeit bei falschen Tatsachenbehauptungen Maßnahmen zu treffen.
Die Polizei hat ein strukturelles Problem im Umgang mit Gewaltdelikten innerhalb der Truppe. Das ist eine behauptung die für mich 100% korrekt ist, ein Polizist wird vermutlich das Gegenteil behaupten. Es ist aber Subjektiv, wie willst du das also unter Strafe stellen. Dinge die du forderst macht z.B. Putin und ich denke mal wir sollte da nicht folgen.
Auf gar keinen Fall, Polizeikritik muss erlaubt sein und da die Polizei Systemprotektionistisch agiert, trifft Systemkritik auch fast immer die Polizei, als dessen Verteidiger.