Politiker verklagen

Ja 70%
Nein 30%

23 Stimmen

14 Antworten

Nein

Auf Schadensersatz? Ich denke eher nicht, zumindest nicht erfolgreich, da ich nicht wüsste, welcher finanzielle Schaden dir dadurch entstanden sein sollte.

Du kannst aber Anzeige wegen Beleidigung erstatten.

Zivilrechtlich kann man ggf. ein Schmerzensgeld einfordern. Ob das möglich ist und falls ja in welcher Höhe, kommt aber sehr auf die genauen Umstände an. Nicht jede Beleidigung begründet eine Forderung nach Schmerzensgeld.

Nein

Schadenersatz ist Zivilrecht ! Welcher Schaden ?

Beleidigung ist eine Straftat. Geh zur Polizei und die müssen das aufnehmen, dann entscheidet die Staatsanwaltschaft ob es ein Verfahren gibt. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, von der Geldstrafe bekommst du nichts !

Nein

Die richtige Adresse für Deine Frage ist zunächst mal Dein Rechtsanwalt. Dennoch lege ich Dir gerne meine persönliche Einschätzung dar. Beleidigung und Verleumdung sind zumächst mal Straftatbestände, das heißt, Du müsstest ihn zunächst mal anzeigen. Wenn die Anzeige zu einer Verurteilung führt und Dir dadurch tatsächlich ein Schaden entstanden ist, kannst Du dann zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Ist kein beweisbarer Schaden entstanden, bliebe der Versuch einer Klage auf Schmerzensgeld. Aber die in D erklagbaren Beträge dürften eher auf einem irrelevanten Niveau liegen, deshalb ist hier die Frage, ob man sich den Stress im Zivilverfahren wirklich antut, aus meiner Sicht definitiv nicht. Eine Anzeige würde sich m.E. aber auf jeden Fall anbieten.

Ja

Klar, wenn du Beweise hast, geht vieles. Die Frage ist jedoch, wie viel Macht und Einfluss du besitzt. Wenn du weder Macht noch Geld hast, reicht das kaum aus, da Politiker sich bei jeder Kleinigkeit frei äußern können, egal ob sie im Unrecht oder im Recht sind. Politiker kannst du natürlich verklagen; ob das jedoch etwas nützt, musst du selbst beurteilen. Ich wünsche dir viel Erfolg dabei.

Liebe Grüße, Gianpiero545

Ja

Kannst du natürlich, ob er verurteilt wird entscheiden Gerichte anhand der Beweislage und der Tat.