Die waren ja nicht beim Unfall dabei.
- Wie war der genaue Unfallhergang
- Hatte der Vorfahrtberechtigte kein Licht und war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs
ist unbekannt. Wieso wird dann gesagt, so und so stehen die zusammengestoßenen kaputten Autos, die Vorfahrtberechtigte sagt sie habe alles richtig gemacht aber wegen regennasser Fahrbahn hat auch eine Vollbremsung nicht genutzt um dem Unfall zu verhindern .. polizei hat auch fotos gemacht vom Unfall
Und ich kriege knapp 4 Monate später einen Bußgeldbescheid.
Ich habe dort angerufen. Da die Unfallanzeige zuerst an die Staatsanwaltschaft geschickt wurde, ist die Verjährungsfrist einmal unterbrochen worden .. es ist deshalb leider NICHT verjährt ....
Alle haben mir geraten jetzt zu zahlen statt Einspruch. Worauf soll ich den Einspruch beziehen? Auf Verjährung kann ich es nicht beziehen. Hab mich drauf eingestellt zahlen zu müssen 120€ + Gebühren + 1 Punkt. Bin aus der Probezeit raus.