Strafe – die besten Beiträge

Grundschüler von Schulveranstaltung ausschließen ohne den Eltern Bescheid zu geben?

Guten Tag.
Mein Sohn 9 Jahre hatte vor einem Tag im Unterricht ein Konflikt mit seinem Freund. Daraufhin wurden sie aus dem Unterricht gebeten. Sie haben es klären können und sich wieder vertragen. Auf dem Schulflur kam eine Lehrerin vorbei und meinte die Kinder sollten runter zur OGS Leitung gehen um sich eine Strafe abzuholen, da diese OGS Leitung aber keine Zeit hatte sollte es am nächsten Tag geklärt werden (Schilderung von den beiden Kindern, wir Eltern wussten von nichts). Heute war die Karnevalsfeier in der Schule und mein Sohn freute sich riesig darauf, seine Klasse wollte zusammen frühstücken und jeder sollte etwas mitbringen. Als mein Sohn mittags 13:45 Uhr nach Hause kam, klagte er über starke Kopf und Bauchschmerzen. Die strafe war nämlich, die beiden Kinder durften nicht an der Karnevalsfeier teilnehmen, mussten von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr in einem Raum sitzen, durften auch nicht an das Frühstücken teilnehmen. Somit hat mein Sohn in dieser Zeit nichts essen können. Ich bin sofort mit ihm zur Schule um dies zu klären, aber es waren nur noch paar Aufsichtspersonen vor Ort für die Betreuung der OGS Kinder. Sekretariat, OGS Leitung, Lehrer und der Direktor waren nicht mehr da. Ich soll nach dem Rosenmontag zur Schule kommen und dann könnte ich es ja klären wurde mir gesagt. Meine Frage ist, darf so eine Strafe für Grundschüler aussehen? Ohne mit den Eltern vorher darüber gesprochen zu haben? Ausschluss von der Feier hätte auch sein können das die Kinder an dem Tag nicht zur Schule gedurft hätten, oder ein Regelzettel schreiben oder Ähnliches.
Wenn sie sich nicht benehmen können oder den Unterricht stören, das sie dann mit einer Konsequenz rechnen müssen ist mir völlig klar, aber über genau diese Strafe heute bin ich völlig sprachlos und wirklich sauer.

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Ist das ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?

Grüße euch,

mir ist vor einigen Woche eine Dame sehr nah und aggressiv aufgefahren. Das Ganze zog sich über mehrere hunderten Meter und das auch noch im Innenstadtbereich. Ich fuhr in der 50er Zone knapp 55 km/h was so oder so schon zu viel ist meiner Meinung nach. Anscheinend wollte die Dame 60, 70 oder mehr fahren… Nun ging das bis zu einer Ampel, die auf Rot wechselte. Problematik war das Sie so nahe an meinem Fahrzeug stand und sie überhaupt nicht interessiert hat das wir anhalten müssen. Es käme definitiv zum Aufprall, wenn ich eine normale Bremsung (nicht mal eine Vollbremsung) gemacht hätte.

Nun habe ich ein Schreiben von der Stadt erhalten. Anhörung zum Bußgeldverfahren mit folgendem Vorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtanzeigenanlage

-           §37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat

Ich tue mir schwer mit Gesetzestexten, daher wollte ich mal fragen, ob es hier jemanden gibt der sich mit dem Thema auskennt und weiß, ob es sich hierbei um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt? und wie ich am besten jetzt vorgehen sollte.

DANKE EUCH UND FAHRT VORSICHTIG

LG Franceska

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