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Meinung des Tages: Nach Rassismus-Parolen auf Sylt: Welche Konsequenzen wären Eurer Meinung nach angebracht?

Vor wenigen Tagen sorgte ein Video, in dem Partygäste auf Sylt ausländerfeindliche Parolen singen, bundesweit für Entsetzen. Inzwischen ermittelt u.a. der Staatsschutz...

Was ist passiert?

Am vergangenen Donnerstag wurde im Internet ein Video geteilt, das bundesweit für Aufsehen gesorgt und die sozialen Netzwerke am Wochenende klar dominiert hat. Zu sehen sind junge Erwachsene, die im Promiclub "Pony" auf der Ferieninsel Sylt ausgiebig zu Gigi D'Agostinos "L'amour toujours" feiern.

Ein paar der Feiernden singen die ausländerfeindliche Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!". Einer der Partygäste hebt zudem den rechten Arm zum Hitlergruß und formt mit seinen Fingern über dem Mund einen Hitlerbart. Bereits kurz nach Veröffentlichung im Internet schlug das Video hohe Wellen...

Erste Reaktionen

Sowohl auf X als auch auf Tik Tok entwickelte sich der Hashtag #sylt binnen weniger Stunden zum Spitzenreiter. Viele Nutzer reagierten entsetzt und verurteilten die stumpfen, fremdenfeindlichen Parolen zutiefst. Innenministerin Nancy Faeser und weitere Politiker zeigten sich ebenso schockiert. Die Innenministern fragte sich, welches hasserfüllte Klima diese Menschen dazu ermutige, derartige Parolen zu brüllen. Die Sylter Gemeinden betonten in einer gemeinsamen Erklärung die Weltoffenheit der beliebten Ferieninsel und bezeichneten die Parolen als "abstoßend und vollkommen inakzeptabel".

Der Betreiber des Clubs distanzierte sich ebenfalls und drohte mit rechtlichen Schritten. Ferner erteilte er den Personen lebenslanges Hausverbot. Kritik, dass seitens von Security nicht eingegriffen wurde, wies er mit Blick auf die Lautstärke der Musik jedoch zurück.

Konsequenzen für die Beteiligten

Nachdem die gefilmten Personen schnell identifiziert werden konnten, wurden die Klarnamen der Beteiligten von zahlreichen Internetnutzern in den sozialen Netzwerken veröffentlich und geteilt. Darüber hinaus wurden die Arbeitgeber der Beschuldigten gezielt angeschrieben und via Bewertungsplattformen negativ bewertet. Mittlerweile sollen drei der Personen ihren Job verloren haben.

Mögliche juristische Folgen

Der jüngste Vorfall auf Sylt war nicht der erste seiner Art: Bereits seit einiger Zeit erfreut sich der berühmte Hit von Gigi D'Agostino innerhalb rechtsextremer Kreise größter Beliebtheit. Der zur "Remigrationshymne" umfunktionierte Song wurde in den vergangenen Wochen immer wieder in Discos, auf Erntedank- und Volksfesten oder Fußballstadien gesungen. Seitdem häufen sich Nachahmungsfälle auf Plattformen wie Youtube und Tik Tok.

Da die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" nicht eindeutig ist, sind die juristischen Folgen aktuell unklar. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Fall entschieden, dass die Parole "Ausländer raus" alleine nicht die Menschenwürde verletzt und von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Zentral für eine mögliche Verurteilung wegen Volksverhetzung sei vor allem der Kontext, in dem die Äußerung getätigt wurde. Der bekannte Medien-Anwalt Christian Solmecke, mit dem wir in der Vergangenheit schon ein Themenspecial durchgeführt haben, rechnet vor allem damit, dass der Veröffentlicher des Videos als auch der Mann, der den Hitlergruß imitiert hat, klar juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können. Im letztgenannten Fall würde der Art. 86a greifen.

Für die gesungene Parole hält er eine erhebliche Geldstrafe für alle Beteiligten zudem für recht wahrscheinlich.

Bagetellisierung der Äußerungen

Neben viel Kritik gab es im Netz allerdings auch einige Stimmen, die das Verhalten der Feiernden beschwichtigen und auf den Alkoholeinfluss zurückführen wollten. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung warnte davor, dass sich rassistische Äußerungen wie diese weiter in alle Milieus und Altersgruppen hineinfräse und von vielen bagatellisiert und salonfähig gemacht werden würden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Konsequenzen sollten für die Beteiligten folgen - ist die vermutete Geldstrafe ausreichend oder zu viel/zu wenig?
  • Findet Ihr es gerechtfertigt, dass Klarnamen veröffentlicht und die Arbeitgeber angeschrieben wurden?
  • Teilt Ihr die Sorge vor einer möglichen Bagatellisierung?
  • Was sollte gesellschaftlich getan werden, um die Salonfähigkeit solcher Äußerungen einzudämmen?
  • Wo endet Eurer Meinung nach die Meinungsfreiheit?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sylt-handyvideo-rassismus-reaktionen-100.html

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Nazi-Parolen-auf-Sylt-Pony-Betreiber-erhalten-Morddrohungen,sylt1666.html

https://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/sylt/article242405660/sylt-rechtsextremismus-nazis-skandal-party-pony-kampen-pfingsten-auslaender-raus-gigi-dagostino-nazis-2.html

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/auslaender-raus-gigi-dagostino-strafbar/

https://www.youtube.com/watch?v=cMzj5VgntuE

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/sylt-lokal-video-rassistische-parolen-100.html

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Hab ich falsch reagiert?

Hi schon wieder..vielleicht haben ein paar von euch ja meine letzte Frage zum Hausarrest gelesen. Ich habe ein paar Antworten bekommen und die haben mich ein bisschen überrascht. Es geht um den Grund für die Strafe. Dafür muss ich ein bisschen ausholen..

Es gibt da einen Jungen in meiner Klasse. Ich weiß nicht was er für ein Problem mit mir hat aber er mobbt mich. Er beleidigt mich und bewirft mich mit Papier. Versucht mir ein Bein zu stellen und sowas. Einmal habe ich ihn zufällig bei Burgerking getroffen als ich mit einem guten Freund zusammen da war. Er hat direkt in der Schule erzählt dass ich mit dem Jungen zusammen bin und schlimme Sachen gesagt. Es hat ewig gedauert bis ich das aufklären konnte..

Ich bin eine harmonische Person und halte mich oft zurück. Ich kann aber auch anders..fürs neue Jahr hab ich mir vorgenommen mehr für mich einzustehen. Im letzten Sportunterricht habe ich mich also in die Jungsumkleide geschlichen. Ich hab seine Schuhe mit Wasser und Essig (extra mitgenommen) gefüllt. Leider habe ich nicht mitbekommen dass gleichzeitig ein anderer Junge noch auf der Toilette war. Er kam raus als ich dabei war und hat mich natürlich sofort verpetzt. Ich hab richtig Ärger bekommen und fast eine Klassenkonferenz. Von meinen Eltern 4 Wochen Hausarrest.

Der Junge verhält sich jz auch ganz anders zu mir. Ich merke zwar wie sauer er ist aber iwie hat er auch Respekt..wo er gesehen hat wozu ich fähig bin. Ich denke ich habe richtig gehandelt. Ich habe mich gerächt und ihm gezeigt dass ich mir sowas nicht mehr gefallen lasse. Sondern es für jede Aktion von ihm auch eine Antwort gibt..

Meine Eltern sagen ich habe übertrieben. Denkt ihr auch so? Und sorry für den langen Text. Mir ist langweilig und ich muss in 1h mein Handy abgeben..

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Was bewirkt die Strafe „von den Erziehungsberechtigten vor Schulschluss abgeholt werden“ für Schüler/innen bei Fehlverhalten?

Zwei Jungs der sechsten Klasse prügeln sich auf dem Schulhof während der ersten großen Pause ordentlich.
Die Pausenaufsicht sieht das, stoppt den Kampf und schleppt beide Kontrahenten ohne Diskussion sofort in den Lehrertrakt ins Schulgebäude. Dort wird die Sekretärin beauftragt, die Rufnummern eins der Elternteile beider Streithammel rauszusuchen und anzurufen und um sofortige Abholung der beiden zu bitten.

Kann kein Elternteil der Kampfhähne vorbeikommen oder ist nicht erreichbar, erhält der Schüler einen Brief mit nach Hause, mit dem er erst wieder zum Unterricht gehen kann wenn ein Elternteil ihn persönlich unterschreiben im Sekretariat der Schule wieder abgibt.

Worin liegt hier die Strafe oder „unangenehme Konsequenz“ für die Jungs, welche die Schule hier auferlegt oder durchsetzen will und findet ihr die Maßnahme gut und zielführend?

Erhofft die Schule sich einen Einlauf der Eltern an die Söhne und damit Stress als Konsequenz im Elternhaus?

Verpufft der Effekt der Strafe/Konsequenz wenn kein Elternteil den Anruf entgegennimmt oder sich vor Ort nicht negativ zur Prügelei des Sohnes äußert?

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