Fall 1
GmbH hat Unternehmenswert von 13,75 Mio. EUR (Gewinn 1 Mio. EUR)
Bankvermögen 2 Mio EUR und restliches Vermögen 1 Mio EUR (Werte nach BewG)
Fall 2
Fall wie oben nur ist an der GmbH eine andere GmbH als Organträger mit EAV beteiligt.
Die GmbH überweist dem Organträger jetzt die 1 Mio EUR
Organträger macht keine Gewinne, hat aber jetzt Bankvermögen von 1 Mio. EUR
Ist eine Holding Struktur jetzt nicht gegenüber der normalen GmbH benachteiligt?
der Gesellschafter einer normalen GmbH müsste nur 13,75 Mio EUR mit ErbSt versteuern (ohne Berücksichtigung von Befreiungen) und der Gesellschafter einer Holding müsste jetzt 14,75 Mio. EUR versteuern
habe ich was übersehen?
habt ihr ggf eine Fundstelle?