Hallo,
ich habe ein Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann, der sich mit Kindergeld, Jobcenter und Rückzahlungen auskennt.
Ich habe die Schule abgebrochen, aber die Familienkasse hat weiterhin ein Jahr lang Kindergeld gezahlt, weil eine alte Schulbescheinigung vorlag. Ich habe in diesem Jahr aber keine Ausbildung oder Schule gemacht. Ich war auch beim Jobcenter gemeldet und habe Bürgergeld erhalten.
In dieser Zeit habe ich aber versucht, mich selbstständig zu machen, ein Gewerbe angemeldet, Produkte recherchiert, eine Webseite erstellt und Aufträge vorbereitet – aber keinen richtigen Gewinn erzielt.
Jetzt kam raus, dass das Kindergeld zu Unrecht gezahlt wurde, und ich soll es zurückzahlen.
Meine Fragen:
- Kann das Jobcenter eine Nachzahlung leisten oder die Leistungen neu berechnen, weil damals das Kindergeld angerechnet wurde?
- Wird es als Mitwirkung anerkannt, dass ich versucht habe, mich selbstständig zu machen?
- Muss ich dann die Rückzahlung des Kindergelds selbst tragen oder kann das durch die neue Berechnung vom Jobcenter aufgefangen werden?
- Bin ich in einer besseren Position, weil ich nicht einfach nichts gemacht habe?
Ich habe Belege für meine Selbstständigkeit (z. B. Gewerbeschein, Website, Alibaba-Bestellungen, E-Mails usw.).
Würde mich freuen, wenn jemand Erfahrungen oder Fachwissen dazu teilen kann.
Danke im Voraus!