Sozialamt – die besten Beiträge

Spenden sammeln nach Hausbrand -wie?

Hallo an alle.

Es ist noch keine Woche her, da hat der gesamt Hausaufgang bei uns gebrannt ( Sachsen, Vogtland,stand auch in der Zeitung)

Unser Haus ist unbewohnbar geworden dadurch. Sämtliche Einwohner haben ihr Zuhause verloren und mussten zwangsläufig woanders hin. So auch ich.

Eine Seniorenresidenz hat zwar ein Spendenaufruf gestartet und sammelt dort derzeit Sachspenden und für Familien mit Kindern oder Kranken. Aber viele von uns Alleinstehenden stehen etwas dazwischen.

Bei mir ist es so, männlich und alleine Stehend, Job vor 2 Monaten wegen Insolvenz des Chef verloren. Keine Familie oder Freunde hier in der Stadt. Bin notgedrungen bei meiner Ex untergekommen.

Aus einer dummen Angewohnheit habe ich sämtliches Restgeld in bar in Umschlägen zu Hause, ich teile mir das so auf um sinnvoll über den Monat zu kommen. Leider ist das bisher die einzige Methode, wie ich vernünftig Haushalten konnte.

Nun ist das leider im Feuer mit flöten gegangen.

Ich war beim Sozialamt, der Stadt und Jobcenter/Arbeitsamt.

Leider wird mir überall gesagt, das die derzeit so die Hände voll haben und ich erstmal privat das alles abklären soll. Jobcenter weigert sich und hat sogar ausgesagt, sie würden meine Leistungen streichen, da ich keinen Festen Wohnsitz mehr wirklich habe durch den Brand.

Vom Sozialamt wurde mir geraten eventuell einen privaten Spendenaufruf zu machen.

Leider habe ich aber keine Sozialkontakte wo ich sowas teilen könnte.

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Schwerbehinderung unbefristet arbeitsunfähig was steht mir zu? (Geld, Vorteile etc)?

Hallo zusammen, ich hätte ein paar Fragen zu Sozialleistungen für Schwerbehinderte und dauerhaft arbeitsunfähigen Personen. (In diesem Fall ich, hallo!)

ich bekomme vom Staat (nur(?)) 319€ Wohngeld, würde mich aber natürlich freuen mehr Leistungen zu erhalten, da es hinten und vorne nicht reicht. Ich erhalte außerdem monatlich noch insgesamt 470€ zusammengerechnet aus meiner halbwaisenrente & Kindergeld. 

Zu mir: ich bin bereits 23 Jahre alt, schwerbehindert mit gdb 70, ohne besondere Merkmale. Darüber hinaus ist das ganze dauerhaft, und auch schon immer, voll erwerbsunfähig, also weniger als 3 Stunden täglich belastbar.

Außerdem wohne ich in einer (normalen) Wohngruppe (d.h. Keine staatlich angeordnete o.ä.). Meine Miete beträgt 410€ warm.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung steht mir nicht zu, da ich vorher noch nie „richtig“ berufstätig war, und Bürgergeld auch nicht, da ich voraussichtlich nie arbeitsfähig sein werde.

Mein Grad der Behinderung setzt sich aus viiiielen chronischen, psychischen Erkrankungen zusammen, wie zb Depressionen, panikstörung, meiner Persönlichkeitsstörung und ADHS (falls das irgendeine Rolle spielt)

jetzt zu meiner Frage: was steht mir denn überhaupt zu? Die ca 310€ Wohngeld reichen hinten und vorne nicht, meine Miete kann ich noch stemmen aber für Lebensmittel und vor allem Medikamente reicht es fast nie. Mit freizeitaktivitäten, Klamotten und Drogerie muss ich denke ich gar nicht anfangen. Ich habe jetzt auch schon viel recherchiert und bin jetzt auf „persönliches Budget“ gestoßen, wie könnte ich das beantragen, und woraus setzt sich das zusammen? Gibt es da Tabellen? Und falls euch sonst noch IRGENDWAS einfällt, wie zum Beispiel kostenübernahme meiner Medikamente oder vielleicht meines deutschlandtickets (brauche das zb um zu meinen Ärzten zu kommen, und zurück natürlich), wäre ich wirklich so so dankbar. Essensausgabe der awo oder lebensmittelgutscheine vielleicht?

Echt keine Ahnung was es so alles gibt, aber ich brauche wirklich dringend Hilfe. Danke!

(ps: über andere Vorteile und Rabatte mit Schwerbehindertenausweis wie zb bei der deutschen Bahn oder Ähnliches wäre ich natürlich auch dankbar.)

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Darf eine Grundsicherungsempfängerin Erbe ausschlagen?

Kind B und C sowie Mutter kaufen gemeinsam ein Haus.

Kind A will nicht mitmachen - will ungebunden sein auch aus beruflichen Gründen.

Kind A wird Pflegestufe 5 (=Wachkomma) und wird fortan in dem Haus gemeinsam von Kind A und B ohne Pflegedienst aufopfernd gepflegt.

Mutter stirbt.

Im Testament hat sie Kind B und C zu gleichen Teilen als Erbe eingesetzt. Ferner hat sie ausführlich im Testament noch erklärt, warum Kind A nichts erben soll. In der Begründung steht, das Kind B und C sonst das Haus verkaufen müssten und damit eine Pflege wie bisher für Kind A nicht mehr erbracht werden könnte.

Das heißt: Kind A würde durch Einforderung des Pflichtteiles sich selbst schaden.

Gesetzliche Betreuerin fordert Auszahlung des Pflichtteiles.

Ergänzung: Dieses Haus ist weitgehend barrierefrei

Folgende Maßnahmen wurden getätigt.

  • Kind A bekommt größtes und schönstes Zimmer da so Umgang mit Patientenlifter und andere Pflegemaßnahmen leichter sind und sie mit dem großen Panoramafenster einen Blick in die freie Natur hat.
  • Alle Pflege Hilfsmittel die man nur denken kann sind vorhanden inkl. Deckenlift im Badezimmer.
  • Schon vor dem Erbfall haben Kind B und C Klimaanlage und Notstromversorgung angeschafft.
  • Pflegeaufwand ist - laut Pflegebericht - größer als die Anzahl der Wochenstunden also größer 168 Stunden/ Woche Grund ist, dass eine 24 Stundenpflege für erforderlich erachtet wurde + einige Tätigkeiten die man nur zu zweit ausführen kann.
  • Tag- und Nachtwache sind sichergestellt
  • täglich zweimalige Mobilisierung in den Rollstuhl
  • regelmäßige Ausflüge z.B. auch zur Bundesgartenschau mindestens einmal die Woche außer im Winter aber auch da gibt es Spaziergänge nur deutlich kürzer

Kein noch so gutes Pflegeheim könnte diesen Betreuungsaufwand leisten.

Muss meine Schwester den Pflichtteil einfordern, damit das Amt für Grundsicherung diesen verwerten kann?

HILFSWEISE FRAGE:

Könnte Pflichtteil auch mit Wohnrecht ausgeglichen werden.

Da sie bereits vor dem Erbfall hier wohnte, handelt es sich doch nach dem Erbfall als selbst genutztes Wohneigentum. Damit dürfte es doch keiner Verwertung unterliegen.

Im Moment zahlt sie Miete die vom Sozialamt bestritten wird.

Da sie auf das Pflichtteil beschränkt ist, würde es im Erbfall letztlich auf einen halben Mieterlass hinauslaufen - oder sehe ich das falsch?

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Jobcenter Grundbuchauszug und Verkehrswertgutachten?

Wie umgehe ich die Abgabe eines Grundbuchauszugs und die Abgabe eines Verkehrswertgutachten? 

Das Jobcenter weiß, daß es zwei Wohnungen und eine Erbengemeinschaft zwischen meinem Sohn und mir gibt... 

Mein Sohn wohnt in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner schwangeren Freundin und meinem schwerstherzkranken Enkelchen Mika (Hihypoplastische Linksherzsyndrom (HLHS), in der 3 Zimmer-Wohnung und ich wohne in der kleineren 2 Zimmer Wohnung.... Es bestehen keine Mietverträge zwischen meinem Sohn und mir... Jeder zahlt seine Nebenkosten selber und gut ist...

Seine schwangere Freundin hat bei ihrem Antrag beim Jobcenter, zwar meinen Sohn und seinen Lohn mitangegeben, jedoch die 2 Wohnungen nicht... Lapidare Antwort von ihr und meinem Sohn.... Wir wurden danach nicht gefragt.... Wenn ich jetzt den Grundbuchauszug und das Verkehrswertgutachten abgebe, sehen die oder kommen die vom Jobcenter schnell dahinter, dass die beiden vergessen haben bestimmte Angaben zu machen... Was im Grunde ja nicht schlimm ist, da ja weder in die eine Richtung noch in die andere Richtung Geld fließt.... Und weder mein Sohn noch ich Vorhaben die Wohnungen zu verkaufen oder zu vermieten.... 

Ich habe, bereits 2 mal tlefonisch/mündlich und zwei mal schriftlich die Situation geschildert... Reicht der Dame vom Jobcenter nicht.... Ich weiß nicht was ich der Dame noch erklären soll.... Die Dame macht die weitere Bearbeitung meines Erst Antrags von genau diesen zwei Punkten abhängig.... 

Im Klartext ich brauche dringend eine plausibele Erklärung, mit der die Dame endlich zufrieden ist und aufhört mich weiter hinzuhalten...

Familienrecht, Sozialamt, Sozialhilfe

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