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Schwerbehinderung unbefristet arbeitsunfähig was steht mir zu? (Geld, Vorteile etc)?

Hallo zusammen, ich hätte ein paar Fragen zu Sozialleistungen für Schwerbehinderte und dauerhaft arbeitsunfähigen Personen. (In diesem Fall ich, hallo!)

ich bekomme vom Staat (nur(?)) 319€ Wohngeld, würde mich aber natürlich freuen mehr Leistungen zu erhalten, da es hinten und vorne nicht reicht. Ich erhalte außerdem monatlich noch insgesamt 470€ zusammengerechnet aus meiner halbwaisenrente & Kindergeld. 

Zu mir: ich bin bereits 23 Jahre alt, schwerbehindert mit gdb 70, ohne besondere Merkmale. Darüber hinaus ist das ganze dauerhaft, und auch schon immer, voll erwerbsunfähig, also weniger als 3 Stunden täglich belastbar.

Außerdem wohne ich in einer (normalen) Wohngruppe (d.h. Keine staatlich angeordnete o.ä.). Meine Miete beträgt 410€ warm.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung steht mir nicht zu, da ich vorher noch nie „richtig“ berufstätig war, und Bürgergeld auch nicht, da ich voraussichtlich nie arbeitsfähig sein werde.

Mein Grad der Behinderung setzt sich aus viiiielen chronischen, psychischen Erkrankungen zusammen, wie zb Depressionen, panikstörung, meiner Persönlichkeitsstörung und ADHS (falls das irgendeine Rolle spielt)

jetzt zu meiner Frage: was steht mir denn überhaupt zu? Die ca 310€ Wohngeld reichen hinten und vorne nicht, meine Miete kann ich noch stemmen aber für Lebensmittel und vor allem Medikamente reicht es fast nie. Mit freizeitaktivitäten, Klamotten und Drogerie muss ich denke ich gar nicht anfangen. Ich habe jetzt auch schon viel recherchiert und bin jetzt auf „persönliches Budget“ gestoßen, wie könnte ich das beantragen, und woraus setzt sich das zusammen? Gibt es da Tabellen? Und falls euch sonst noch IRGENDWAS einfällt, wie zum Beispiel kostenübernahme meiner Medikamente oder vielleicht meines deutschlandtickets (brauche das zb um zu meinen Ärzten zu kommen, und zurück natürlich), wäre ich wirklich so so dankbar. Essensausgabe der awo oder lebensmittelgutscheine vielleicht?

Echt keine Ahnung was es so alles gibt, aber ich brauche wirklich dringend Hilfe. Danke!

(ps: über andere Vorteile und Rabatte mit Schwerbehindertenausweis wie zb bei der deutschen Bahn oder Ähnliches wäre ich natürlich auch dankbar.)

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Darf eine Grundsicherungsempfängerin Erbe ausschlagen?

Kind B und C sowie Mutter kaufen gemeinsam ein Haus.

Kind A will nicht mitmachen - will ungebunden sein auch aus beruflichen Gründen.

Kind A wird Pflegestufe 5 (=Wachkomma) und wird fortan in dem Haus gemeinsam von Kind A und B ohne Pflegedienst aufopfernd gepflegt.

Mutter stirbt.

Im Testament hat sie Kind B und C zu gleichen Teilen als Erbe eingesetzt. Ferner hat sie ausführlich im Testament noch erklärt, warum Kind A nichts erben soll. In der Begründung steht, das Kind B und C sonst das Haus verkaufen müssten und damit eine Pflege wie bisher für Kind A nicht mehr erbracht werden könnte.

Das heißt: Kind A würde durch Einforderung des Pflichtteiles sich selbst schaden.

Gesetzliche Betreuerin fordert Auszahlung des Pflichtteiles.

Ergänzung: Dieses Haus ist weitgehend barrierefrei

Folgende Maßnahmen wurden getätigt.

  • Kind A bekommt größtes und schönstes Zimmer da so Umgang mit Patientenlifter und andere Pflegemaßnahmen leichter sind und sie mit dem großen Panoramafenster einen Blick in die freie Natur hat.
  • Alle Pflege Hilfsmittel die man nur denken kann sind vorhanden inkl. Deckenlift im Badezimmer.
  • Schon vor dem Erbfall haben Kind B und C Klimaanlage und Notstromversorgung angeschafft.
  • Pflegeaufwand ist - laut Pflegebericht - größer als die Anzahl der Wochenstunden also größer 168 Stunden/ Woche Grund ist, dass eine 24 Stundenpflege für erforderlich erachtet wurde + einige Tätigkeiten die man nur zu zweit ausführen kann.
  • Tag- und Nachtwache sind sichergestellt
  • täglich zweimalige Mobilisierung in den Rollstuhl
  • regelmäßige Ausflüge z.B. auch zur Bundesgartenschau mindestens einmal die Woche außer im Winter aber auch da gibt es Spaziergänge nur deutlich kürzer

Kein noch so gutes Pflegeheim könnte diesen Betreuungsaufwand leisten.

Muss meine Schwester den Pflichtteil einfordern, damit das Amt für Grundsicherung diesen verwerten kann?

HILFSWEISE FRAGE:

Könnte Pflichtteil auch mit Wohnrecht ausgeglichen werden.

Da sie bereits vor dem Erbfall hier wohnte, handelt es sich doch nach dem Erbfall als selbst genutztes Wohneigentum. Damit dürfte es doch keiner Verwertung unterliegen.

Im Moment zahlt sie Miete die vom Sozialamt bestritten wird.

Da sie auf das Pflichtteil beschränkt ist, würde es im Erbfall letztlich auf einen halben Mieterlass hinauslaufen - oder sehe ich das falsch?

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Keine Zahlung Deutsche Rentenversicherung (Erwerbsminderung)?

Hallo ihr lieben,

Ich habe folgendes Problem:

Ich stehe gerade zwischen denn Umschwung vom Sozialamt (Bürgergeld) auf Rente (Erwerbsminderung).

Ich habe vorher normal gearbeitet und alles verlief Zahlungsmäßig lückenlos.

Bis jetzt.

Ich bin jetzt vom Bürgergeld raus, und auf meine Erwerbsminderungs-Rente angewiesen.

Diesen Monat haben sie mir aber keinen Cent überwiesen? Mit der Begründung das sie erst 'Ende' des Monats ausbezahlen.

Für mich bleibt aber jedoch für diese 30 Tage alles offen. Miete, Lebensunterhalt usw.

Hinzu kommen mir noch wahrscheinlich Mahnungen sämtlicher Gläubiger etc.

Sozusagen wurde ich um 30 Tage nach hinten geworfen.. was mir ziemlich denn Boden unter denn Füßen wegreißt.

Das Arbeitsamt/JobCenter sagen sie sind nicht mehr zuständig.

Dabei habe ich doch mich um alles Rechtzeitig & Sorgfältig gekümmert.

Wirklich keine tolle Überraschung so da zu stehen.

Nun meine Frage an euch:

Ist das ganze so Ordnungsmäßig Normal?

Gibt es nicht irgendwie eine Grundsicherung in Deutschland?

Ich stehe ja gerade finanziell total nackt da, und kann nicht einmal was dafür..

Wie kann ich mir Helfen? wer kann mir Helfen ?

Ich habe wirklich Sorgen in Schulden zu geraten, oder im schlimmsten Fall meine Wohnung zu verlieren.

Wieso werde ich um 30 Tage ohne Geld nach hinten geworfen?

Als ich Angerufen habe, hat man mich damit getröstet, das dass Geld ja nicht weg ist, sondern erst 30 Tage später ausbezahlt wird.

Aber diese 30 Tage fehlen ja dennoch irgendwo..

Ich verstehe das ganze nicht und hoffe hier Aufklärung und gute Ratschläge zu bekommen wie ich mich da am besten wieder auf die Beine stellen kann.

Vielen lieben Dank.

Grüße

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Jobcenter Grundbuchauszug und Verkehrswertgutachten?

Wie umgehe ich die Abgabe eines Grundbuchauszugs und die Abgabe eines Verkehrswertgutachten? 

Das Jobcenter weiß, daß es zwei Wohnungen und eine Erbengemeinschaft zwischen meinem Sohn und mir gibt... 

Mein Sohn wohnt in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner schwangeren Freundin und meinem schwerstherzkranken Enkelchen Mika (Hihypoplastische Linksherzsyndrom (HLHS), in der 3 Zimmer-Wohnung und ich wohne in der kleineren 2 Zimmer Wohnung.... Es bestehen keine Mietverträge zwischen meinem Sohn und mir... Jeder zahlt seine Nebenkosten selber und gut ist...

Seine schwangere Freundin hat bei ihrem Antrag beim Jobcenter, zwar meinen Sohn und seinen Lohn mitangegeben, jedoch die 2 Wohnungen nicht... Lapidare Antwort von ihr und meinem Sohn.... Wir wurden danach nicht gefragt.... Wenn ich jetzt den Grundbuchauszug und das Verkehrswertgutachten abgebe, sehen die oder kommen die vom Jobcenter schnell dahinter, dass die beiden vergessen haben bestimmte Angaben zu machen... Was im Grunde ja nicht schlimm ist, da ja weder in die eine Richtung noch in die andere Richtung Geld fließt.... Und weder mein Sohn noch ich Vorhaben die Wohnungen zu verkaufen oder zu vermieten.... 

Ich habe, bereits 2 mal tlefonisch/mündlich und zwei mal schriftlich die Situation geschildert... Reicht der Dame vom Jobcenter nicht.... Ich weiß nicht was ich der Dame noch erklären soll.... Die Dame macht die weitere Bearbeitung meines Erst Antrags von genau diesen zwei Punkten abhängig.... 

Im Klartext ich brauche dringend eine plausibele Erklärung, mit der die Dame endlich zufrieden ist und aufhört mich weiter hinzuhalten...

Familienrecht, Sozialamt, Sozialhilfe

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