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Erfahrungen Rechtspfleger vs Jura?

Ich bin aktuell noch in einer Ausbildung zum Industriekaufmann bis Januar 2021, nur leider gefällt dies mir von Zeit zu Zeit immer immer schlechter. Ich habe mich einfach fachlich vergriffen und mir fehlt der Kontakt zu Menschen extrem.

Bei meinen aktuellen Nebenjob im Einzelhandel habe ich diesen Kontakt mit Menschen und das fasziniert mich, die Zeit verfliegt dort. Durch meine Ausbildung muss ich mich nur noch durchquälen, ich habe dauernde Schlafstörungen und Stimmungsschwankungen gepaart mit Selbstzweifeln. Ich habe oft nichts zu tun und die theoretischen Inhalte muss ich mir nuur noch reinzwingen, um Sie dann in den Prüfungen wieder auszukotzen.

Da bei mir auch während der Ausbildung das Interesse an rechtlichen Inhalten gewachsen ist, möchte ich direkt nach dem Ausbildungsende in die Justiz gehen.

Hat hier jemand Erfahrungen mit dem dualem Studium Rechtspfleger und oder dem Jura Studium?

Ich tendiere eher zum Rechtspfleger-Studium, jedoch habe ich Angst, dass mir nach dem dualen Studium die Aufstiegsmöglichkeiten fehlen und dass ich nur dem Zuarbeiter von den Richtern und Staatsanwälten sein werde. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob ich nicht direkt Jura studieren sollte. Recht begeistert mich und sollte ich einmal Richter sein, dann würde tatsächlich ein Traum für mich in Erfüllung gehen. Aber ich weiß nicht, ob ich das Studium packen würde und geschweige denn, wie ich dieses über die lange Zeit finanzieren sollte. Bafög würde ich wegen dem zu hohen Verdienst meines Vaters nicht bekommen. Unterstützen würde er mich sicher, aber ob er mir über 10 Jahre 1000 Euro im Monat zuschiebt, stelle ich stark in Frage.

Über Erfahrungsberichte zu beiden Berufsbildern wäre ich sehr dankbar.

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Keine Strafe ohne Schuld?

Wie ist Schuld rechtlich eigentlich definiert? Soweit ich weiß, handelt jemand schuldhaft, wenn ihm sein Verhalten vorgeworfen werden kann. Aber was bedeutet das dann wiederum?^^ Mir geht es in meiner Frage vor allem darum, welchen definitorische Charakter der Schuldbegriff im Recht hat:

Schon seit einiger Zeit gibt es ja die Debatte, ob Menschen überhaupt willensfrei sind und verantwortlich für ihre Taten sind. Das passiert meistens in einem moralischen/philosophischen/psychologischen Kontext. Ich denke das diese Frage aber durchaus auch aus rechtlicher Sicht interessant sein könnte. Es gibt nämlich aus meiner Sicht (mindestens) drei Ansätze, wie das Recht damit umgehen kann:

1.Willensfreiheit wird schlicht postuliert.

2.Die Gerichte postulieren Willensfreiheit nicht, aber sind davon überzeugt, dass Menschen willensfrei sind.

(Bei diesen Varianten werden sozusagen die Schuldauschlussparagraphen aus der Schulddefinition gefolgert (z.B. §20 StGB).)

3.Die Definition von Schuld hat mit Willensfreiheit überhaupt nichts zu tun und beschränkt sich darauf, dass derjenige schuldhaft handelt, der nicht einem der Ausnahmeparagraphen unterfällt.Dann stellt sich jedoch die Frage, was die Ratio des Begriffs der Schuld ist und wieso die Ausnahmeparagraphen jemanden von Schuld befreien?

Welchen der drei Varianten hängt die Rechtssprechung bzw. hat sich da überhaupt je ein Gericht dazu geäußert und wenn nein, wieso interessiert das die Gerichte anscheinend nicht? Je nachdem, wie man es angeht, könnte das nämlich weitreichende Konsequenzen für das Strafrecht haben.

Bitte nur Leute antworten, die sich mit Jura auskennen und echt Ahnung von dem Thema haben.

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