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Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

Bild zum Beitrag
Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ... 61%
Ich finde, er sollte weiter kandidieren, weil ... 28%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 11%
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Jura ohne Abitur studieren.

Ich w19 habe folgendes Problem:

12 Jahre lang besuchte ich konstant ohne Unterbrechung die Schule, jedoch verfiel ich in starke Depressionen aufgrund Mobbings mit zwei resultierenden Psychatrieaufenthalten im Jahr 2024, weswegen ich die 12. Klasse (G9 Gesamtschule) wiederhole. Während der Wiederholung zog ich aus privaten Gründen zwei mal um, zudem war ich nebenbei oft krank. Jetzt fehlt mir das erste Halbjahr der Q1 2024/2025. Die zuständige Bezirksregierung lehnt eine Weiterbeschulung an. Sie will, dass ich auf Antrag erneut in die Q1 einsteige und das Abitur 2027 absolviere, als anstatt nach konstanten 13 Jahren 15 Jahre.

Deswegen überlege ich, einen Härtefallantrag samt Motivationsschreiben an die örtliche Universität zu senden. Denn seit meinem vollendeten 14 Lebensjahr träume ich von einer Karriere als Rechtsanwältin, weswegen ich unbedingt Rechtswissenschaften studieren will. Nebenbei gelingt mir logisches, analytisches Denken, das Lösen von komplexen Zusammenhalten, als auch mein Sinn nach Gerechtigkeit. Hinzu kommt mein Interesse an gesellschaftlichen und politischen Themen, sowie mein Interesse an juristischen Fragestellungen.

Eine Fachärztin für Psychiatrie, als auch ein ehemaliger Schulleiter teilten mir mein Potential, meine Intelligenz mit und das ich ohne Krankheit dieses voll und ganz während der gymnasialen Oberstufe ausschöpfen könnte. Ehemalige Lehrer waren von meinen sachlichen, prägnanten Formulierungen in den Klausuren begeistert. Oft genug wurde mir mitgeteilt, auch von Jura-Studenten, dass mir Rechtswissenschaften liegen würde. Eine Richterin prognostizierte mir 2021 eine erfolgreiche Karriere als Volljuristin.

Kurz gesagt: Über Jahre fiel Personen unabhängig voneinander mein Potential auf. Ohne dieses Mobbing, ohne diese psychische Krankheit hätte ich dies 2025 absolviert und säße am 01.10.2025 in einer Fakultät für Rechtswissenschaften. Jetzt kann ich wegen der Umstände für die ich nicht verantwortlich bin mein Abitur erst im Jahr 2017 absolvieren. Ich will allerdings 2025 studieren.

Deswegen möchte ich wie oben erwähnt einen Härtefallantrag bei der Universität einreichen und zu Not eine Begabtenprüfung ablegen. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten? Existieren Erfahrungen und befinden sich unter euch Volljuristen, Professoren und Dozenten? Zu Not würde ich mich in die Universität einklagen.

Und ja, für meine Lebensplanung sehe ich genauso eine Promotion vor.

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Mich bedrückt es, dass es die Todesstrafe immer noch gibt?(in Florida usw)?

Wie sie im Saal sitzen und der Richter drüber entscheiden darf, ob er hingerichtet wird, macht mich krank, der Gedanke. Wieso gibt es die Todesstrafe noch? Wegen Platzmangel wegen Geld? Mir ist gestern richtig schlecht geworden wo ich eine Verhandlung angesehen habe. Wie er daraus läuft mit dem Gewissen man hat ihm eine Todesstrafe gegeben. Ich habe kein Mitleid er hat 2 Menschen ermordet ABER es ist Mord ihn dann auch umzubringen. Vor allem wieso darf jemand soviel macht über jemanden haben und über leben und Tod entscheiden. Dieser Gedanke macht mich krank. Er hat das gestern auch ganz gemütlich vorgelesen. Als wäre es Märchen Stunde.

was ist eure Meinung dazu. Ich meine manche bringen Kinder um und kriegen keine Todes Strafe, wo ist da der Sinn mal ganz ehrlich. Er hat 2 an einem Tag umgebracht ohne Motiv nur aus „Lust“ wegen den Drogen und sie erwürgt. Ich meine es wundert mich nicht aber Menschen die Kinder umbringen kriegen diese Strafe nicht. Ein Typ hat nur 20 Jahre bekommen.

ich bin nicht für die Todes Strafe Leute. Man ist doch ein Mörder selber wenn man andere Tod haben will. Ganz ehrlich. Mir macht es Angst das es sowas gibt. Was sagt ihr dazu…

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Warum hat man solche Verbrecher gedeckt?

Ich kriege immer noch einen roten Kopf, wenn ich das lese. Ich zitiere Wikipedia über Gerhard Gaul, ehemaliger Justizminister SH:

Ihm sind mindestens drei Todesurteile nachzuweisen, die er 1942/43 wegen Fahnenflucht, Wehrmittelbeschädigung und Disziplinlosigkeit fällte. So verurteilte er am 14. April 1942 den Matrosen Walter Rötcher mit folgender Begründung zum Tode: „Für die Fahnenflucht ist die Todesstrafe ausgesprochen. Sie ist notwendig. […] Asoziale Elemente wie der Angeklagte müssen rücksichtslos ausgemerzt werden.“

Nächster Abschnitt:

Eine unter Folter erzwungene Selbstbeschuldigung des Norwegers Finn Hauge würdigte er am 16. Februar 1943 in seiner Urteilsbegründung als „Geständnis“: „Selbst wenn der Angeklagte in der langwierigen und durch das anfängliche Leugnen schwierigen Vernehmung scharf angefasst sein sollte, bestehen doch keine Bedenken.“
Danker und Lehmann-Himmel charakterisieren Gaul in ihrer Studie über das Verhalten und die Einstellungen der Schleswig-Holsteinischen Landtagsabgeordneten und Regierungsmitglieder der Nachkriegszeit in der NS-Zeit als „exponiert-nationalsozialistisch“ und „Verfolgungsakteur“.
In seiner Funktion als schleswig-holsteinischer Justizminister argumentierte er vehement gegen die Verlängerung der Verjährungsfrist für NS-Verbrechen.

Und dann noch diesen Zeitungsartikel:

„1972 wurde ihm im Lübecker Rathaus das Bundesverdienstkreuz verlie- hen. Gerhard Stoltenberg, damals Minister- präsident von Schleswig-Holstein, wür- digte das ,Humane in ihm’“, sagt Manfred Bannow.

Ich möchte am liebsten nur noch Erbrechen.

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