Hallo,
mein Sohn ist 18 und ihm wurde vom Gericht eine 30 tägige Haftstrafe angekündigt falls er eine gerichtliche Auflage nicht befolgt, nämlich den Besuch bei einer Drogenberatung und ableisten von ein paar Stunden Sozialarbeit.
Diese gerichtlichen Auflage wird er nicht erfüllen, daher wird das Gericht bald die 30 Tag Haftstrafe verhängen.
Es ist nun aber so, dass mein Sohn grosse seelische bzw. psychologische Probleme hat, es wurde ihm vor 1 Jahr von seiner Schule bereits geraten den Schulpsychologen aufzusuchen und vor 2 Monaten wurde ihm auch vom Jobcenter eine psychologische Beratung empfohlen und sogar auch ein Termin vermittelt.
Mein Sohn hat seinerzeit beides allerdings nicht angenommen.
Ich bin der Ansicht, dass mein Sohn statt einer Haftstrafe eher medizinische, d.h psychologische Hilfe, benötigt da er mit seinem Leben ganz offensichtlich nicht klarkommt.
Eine Haftstrafe hätte keinen erzieherischen Effekt oder sonst eine positive Auswirkung auf ihn.
Ich möchte dem zuständigen Richter gerne meine Ansicht zukommen lassen und darum bitten, dass er statt Gefängnis eine psychologische Untersuchung veranlasst und anschließend ggfls. eine medizinische Behandlung.
Meine Frage:
Was wäre der beste Weg, den Richter zu kontaktieren?
Ich meine, sollte ich das persönlich machen oder z.B über einen Anwalt?