Hallo zusammen,
ich hatte im Dezember einen Autounfall, bei dem ich schuld war. Ich habe den Schaden bei der ADAC gemeldet, und Mitte Januar wurde mir mitgeteilt, dass der Fall erledigt sei. Ich dachte, das wäre damit abgeschlossen. Nun habe ich jedoch eine Zivilklage erhalten, weil die Unfallgegnerin mehr Geld fordert. Laut Gutachten wurden 9.500 € verlangt, die ADAC hat jedoch nur 5.000 € überwiesen.
Ich wurde nun mit verklagt und frage mich, was als Nächstes passieren wird. Die Klage hat die ADAC nun auch erhalten.
Muss mir die ADAC gesetzlich einen Anwalt zur Verfügung stellen, der für mich die Klage abwehrt und den Widerspruch einlegt?
Die ADAC teilte mir jedoch mit, dass ich zunächst selbst der Klage widersprechen soll und sie danach alles Weitere übernehmen würden.
Muss ich dafür einen Anwalt beauftragen oder reicht es, wenn ich selbst ein kurzes Widerspruchsschreiben ans Amtsgericht sende?
Z.B
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich fristgerecht meine Verteidigungsbereitschaft und widerspreche der gegen mich erhobenen Klage vollumfänglich.
Die Angelegenheit fällt in den Deckungsbereich meiner Kfz-Haftpflichtversicherung (ADAC Autoversicherung AG). Ich habe meinen Versicherer informiert und um vollständige Freistellung sowie Übernahme der Prozessvertretung gebeten. "