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Schulleitung versucht leben zu zerstören wegen armer flüchtling?

Hey bin 17 und bin vor kurzem vom gymnasium auf eine igs gewechselt (nicht wegen noten sondern erfahrung^^ Kumpel hat gesagt igs wär entspannter). Aufjedenfall hat ein flüchtling versucht mein Gesicht mit einem Gegenstand zu zerkratzen. Die Schulleitung hat dann die Polizei gegen mich gerufen!? Weil der flüchtling erzählt hat ich hätte ein messer??? Und die schuleitung noch so " wenn er bestraft wird du dann mindestens genauso hart", obwohl ich nichts getan hab haha. Hab mich dann sarkastisch über die lustig gemacht und hab bei jedem Versuch mich zu bestrafen widersprochen naja jetzt ist es deren lebensaufgabe geworden mich hart zu bestrafen... Sie werfen mir vor ich würde lügen und der flüchtling hätte sowas nie grundlos gemacht -.- Sie sagten so das ich ihn bestimmt beleidigt hätte und würde daraufhin für 1 Tag wegen massiven fremdenfeindlichen Bedeohungen suspendiert? Und hab in paar Tagen eine klassenkonferenz. Ohne Spass was ist das ? Hab vor zum Schulamt zu gehen und die Story paar Zeitungen zu schreiben. Naja wisst ihr was ich vielleicht machen könnte? Nur weil ich besser im diskutieren bin versuchen die jetzt irgendwas kp. Würde bei Gesprächen mit Direktor nur unterbrochen und wenn ich mich beschwere droht er mit Rauswurf? Meine Fresse was soll das... Mfg

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Habe ich die unverzeihbare Sünde begangen?

Hallo zusammen, Ich mache mir seit neustem sehr große Sorgen, dass ich wirklich was getan hab, das mir Gott nicht verzeiht! Ich war lange Zeit erkrankt und hatte religiöse Wahnvorstellungen! Ich war zwanghaft gläubig und habe irgendwann mich von diesem Zwang befreit. Ich hatte leider meinen Glauben an Gott verloren! Ich konnte mir nicht mehr vorstellen, dass die Bibel die Wahrheit ist und infolge dessen kamen dann unter anderem Sprüche aus meinem Mund wie: "Gott gibt es nicht!". Oder ich war der Meinung, dass die Bibel - oder besser gesagt - Religion zu vielen Kriegen geführt hat! Doch diese Meinung habe ich nicht mehr! Im Gegenteil! Ich liebe die Bibel! Ich habe wieder meinen Glauben zurück!

Nur dann, als ich mir wieder im Klaren war, an was ich glaube, habe ich von der unverzeihbaren Sünde gehört! Seitdem kann ich kaum noch ruhig schlafen! Ich habe Angst, dass ich den Heiligen Geist gelästert habe! Ich habe wirklich Angst! Ich hoffe, ich habe diese Sünde nicht begangen... Hätte ich gewusst, was für ein Ausmaß sowas haben kann, wäre ich nie so leichtfertig mit sowas umgegangen! Ich war bereits in der Kirche und musste heulen, weil ich so Angst davor hab, diese Sünde begangen zu haben! Ich bitte euch um eine genaue Aufklärung zu diesem Thema! Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen Gruß Louis

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„Zurückweisungen von Asylmigranten sind an den deutschen Grenzen nicht nur möglich, sondern geboten“...? Sein oder nicht sein, ist hier die Frage?

„Zurückweisungen von Asylmigranten sind an den deutschen Grenzen nicht nur möglich, sondern geboten, gemäß §18 Asylgesetz“

Das ist die Aussage von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Hat er Recht oder kennen die Richter des Bundesverfassungsgerichtes die Gesetze nicht?

Laut Papier gibt es keine europäischen Regelungen, die über dem deutschen Paragraph 18 stehen. Das Gesetz erlaubt es den deutschen Polizeibehörden, Personen an den Grenzen zurückzuweisen.

„Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte ich für nicht zulässig“, führte Papier weiter aus. Ausnahmen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen, die vom Bundesinnenministerium angeordnet werden können, seien zur Regel geworden. Somit führe die Praxis den Sinn des Asylrechts ad absurdum.

Einwände gegen Zurückweisungen, die auf der Dublin-II-Verordnung fußen, seien nichtig. „Denn in der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen.“ Ein souveräner Staat könne „nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren.“

Als Konsequenz forderte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts die Abschaffung der heutigen Form des subsidiären Schutzes. Jedoch: „Deutschland kann aus humanitären Gründen zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz gewähren“, bestätigte er. Aus dieser einstigen „Ermessensentscheidung“ sei „über europäisches Recht ein allgemeiner, individueller Anspruch geworden“. Der sei „auf Dauer nicht hinnehmbar“, bemängelte er. „Hier bedarf es insoweit einer Änderung des europäischen Rechts“, forderte Papier.

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