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Welche rechtlichen Möglichkeiten bei Zwangseinweisung?

Welche Möglichkeiten hat jemand, der in die Psychiatrie zwangseingewiesen wurde sich gegen die Zwangsunterbringung und gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen (Fixierung etc.) zu wehren?

Was können Angehörige tun, die die medikamentöse Behandlung anzweifeln und den Nutzen der ganzen Maßnahme fraglich finden?

Es geht um einen Fall, in dem eine Frau mit Psychose (offenbar akut und erstmalig) auffällig wurde, weil sie --als ihr Rauchmelder anging-- rumgeschrien hat und merkwürdige Dinge gerufen hat. Sie war nicht einsichtig in die mögliche Selbstgefährdung ihrer Handlungen und wurde deshalb zwangseingewiesen.

Da sie sehr sensibel und beeinflussbar ist, scheint die Akutstation der Psychiatrie nicht gerade förderlich für sie zu sein, da sie dort anfing Kippen vom Boden zu rauchen (weil die anderen alle rauchen), für bedürftige Mitpatienten einzukaufen und sie mit Essen zu versorgen, sich in eine Zwangsbehandlung eines Mitpatienten einzumischen und deshalb selbst fixiert zu werden etc.

Sie braucht eigentlich eine 1:1 Betreuung, weil sie wie in einem Film lebt. Sie hört offenbar Stimmen und denkt sie müsse alle anderen zuerst versorgen, bevor sie sich selbst etwas gönnt (sie kauft für sie ein und verteilt Essen unter den Patienten). Dieses Verhalten von ihr wird jedoch auf Station kaum beachtet oder thematisiert. Wenn sich die Angehörigen nicht kümmern, passiert gar nichts zu ihrem Vorteil, sondern sie wird einfach wie die meisten anderen mit Neuroleptika ruhig gestellt.

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