Mein Plan war folgender:
Arbeitgeber 1: Donnerstag + Freitag (max. 20 Stunden)
Arbeitgeber 2: Samstag + Sonntag (max. 20 Stunden)
Grundsätzlich gilt, dass Werkstudenten maximal 20 Stunden die Woche arbeiten dürfen. Mit folgender Ausnahme: Arbeit am Wochenende oder zu Abendstunden.
Mit Beanspruchung meines Urlaubs (12,5 Tage) von Arbeitgeber 1 werde ich mit Sicherheit auch nicht über die 182 Tage im Jahr kommen.
Eine Mitarbeiterin meiner Krankenkasse hat mir auch bestätigt, dass es so machbar ist.
Nur meine Vorgesetzte bei Arbeitgeber 1 sieht das anders und macht mir somit einen Strich durch die Rechnung.
Ihre letzte Aussage dazu war:
„Das bezieht sich immer auf die gesamte Anzahl der Stunden. Die kannst du auch in mehreren Anstellungen erarbeiten. Aber du musst die Wochenstunden einhalten, sonst verlierst du den Abrechnungsstatus. Die Arbeitskraft muss überwiegend über das Studium absolviert werden. Steht auch so in deiner Definition. Wenn du Vollzeit arbeitest ist dein Studium nicht mehr deine Hauptbeschäftigung.“
Habe ich einen Denkfehler bei der Sache oder liegt meine Vorgesetzte schlichtweg falsch?