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Muss ich auf wiederholt gänzlich falscher Mietenebenkostenabrechnung noch reagieren?

Hallo zusammen,

Wer kennt es nicht, es wird wärmer,ndie Tage werden länger, man ist guter Dinge und dann flattert die Mietenebenkostenabrechnung fürs letzte Jahr ins Haus.

Bei mir sah das ganze die Jahre zuvor folgendermaßen aus:

Für 2019

- Abrechnung fehlerhaft zu meinen gunsten

-> auf Nachfrage Korrigiert, Nachzahlung.

Für 2020

- Abrechnung fehlerhaft zugunsten des Vermieters

-> auf Nachfrage korrigiert, fehlerhaft zu meinen gunsten (binnen weniger Minuten kam korrigierte Abrechnung per Mail, ein Schelm wer was böses denkt)

-> auf Nachfrage Korrigiert, Nachzahlung

Nun kam die Abrechnung für 2021, diese ist nun - wieder Mal - nicht nur fehlerhaft, sondern gänzlich falsch. Zu meinen gunsten.

So falsch, dass dies offensichtlich auffällt, wenn man sich auch nur etwas mehr als 10 Sekunden mit der Abrechnung befasst. Falsche Werte, falsche Rechnungen, nicht alle Monate berücksichtigt, sodass ich rund die Hälfte von dem zurück gezahlt bekommen soll, was ich an Nebenkosten über das Jahr gezahlt habe.

Da stellt sich mir persönlich nun die Frage, in wie weit bin ich eigentlich verpflichtet mich Jahr für Jahr mit dem Vermieter wegen den - größten Teils zu meinen Gunsten - fehlerhaft berechneten Nebenkostenabrechnungen rumzuschlagen, vorallem wenn dies in solch einer Häufigkeit vorkommt? Sollte nicht irgendwann der Vertrauensgrundsatz greifen, im Sinne von "Ich als Mieter sag' nix mehr, der Vermieter muss ja wissen was er da tut"?

Jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gruß

Miete, Nebenkostenabrechnung

Mieterin bekommt immer Geld bei Nebenostenabrechnung?

Hallo liebe Community, Ich habe eine Wohnung als Vermieter übernommen und nun die Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre geprüft. Bei Vorauszahlungen von ca. 1600€ pro Jahr bekommt Sie jedes Jahr um die 200-400 € zurück, obwohl der Hausverwalter die Heiz- und Wasserkosten etc. ziemlich genau im voraus kalkuliert hat und die Werte im Nachhinein auch übereinstimmen. Heißt letztendlich, dass immer die nicht umlagefähigen Kosten zurückgezahlt werden. Es ist eine Wohnung von knapp 80qm und die Mieterin zahlt Nebenkosten in Höhe von 135 und bekommt dann eben noch so viel zurück, kann da nicht nur irgendwas schief laufen?

also was mir schon aufgefallen ist, dass der vorherige Vermieter keine Grundsteuerklausel im Vertrag hatte, weshalb da nochmal ca. 140€ kosten pro Jahr auf den Mieter zukommen werden, aber auch dann wäre es immer noch eine deutliche Nachzahlung seitens des Mieters an die Mieterin. Kann mir das mal jemand relativ einfach erklären?

Was ich auch noch nicht ganz durchblicke: Angenommen die Mieterin verbraucht mehr Strom, dann muss ich ja im Umkehrschluss weniger zurückzahlen. Heißt je mehr Strom sie zahlt, desto profitabler wird es für mich, aber das macht ja irgendwie nicht wirklich Sinn, hab mich da lange mit beschäftigt nur bin jetzt sehr durcheinander.

Wohnung, Recht, Vermietung, Immobilienverwaltung, Nebenkostenabrechnung, nebenkostennachzahlung

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