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Werden meine Nebenkosten pauschal abgerechnet?

Seit 4 Jahren zahle ich für unsere Wohnung 100 Euro Nebenkosten. Bisher hatte der Vermieter nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt. Ich habe also weder nachzahlen müssen, noch Geld zurück bekommen. Wie aus meinem Mietvertrag unter § 4 hervor geht (siehe Bild), steht bei der Betriebskosten-Vorauszahlung 0 Euro. Bei der Heizungs-Vorauszahlung steht ebenfalls 0 Euro. Unter § 5 steht bei Betriebskostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung auch 0 Euro. Nach diesem Mietvertrag leiste ich also keine Vorauszahlungen. Betriebskosten und Heizung (Warmwasser fällt weg, da Durchlauferhitzer) finden sich aber im Mietvertrag unter "Sonstige Kosten". Soweit mir bekannt ist, zählen Heizung und Betriebskosten nicht zu den sonstigen Kosten. Das wäre schon ein Fehler. Im Mietvertrag wird zwar nicht ausdrücklich erwähnt, dass die Nebenkosten pauschal abgegolten werden, aber die Tatsache, dass ich nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen habe und die seltsame Aufführung im Mietvertrag sprechen meiner Meinung nach dafür, dass der Vermieter pauschal abrechnen will. Wie seht ihr das? Der Vermieter ist übrigens verstorben. Es ist kein Erbe vorhanden und ein Nachlasspfleger hat die Hausverwaltung übernommen. Es stellt sich die Frage, wie der Nachlasspfleger die Sache in Zukunft weiterführen will und darf? Nur zur Info: Die Wohnung verfügt über 65 Quadratmeter (Kaltmiete 400 Euro).

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Recht, Nebenkostenabrechnung, Wirtschaft und Finanzen

WG Mitbewohner hat wichtigen Brief verschlampt, dadurch sind mir Unkosten entstanden. Wer hat diese zu tragen?

Folgende Situation:

Anfang diesen Jahres, am 31.01.2020 kam die Nebenkostenabrechnung aus 2018 meiner Wohnung. 2018 bestand die WG noch aus anderen Leuten (einschließlich mir). Da ich von Januar bis März beruflich bedingt nicht zuhause war, hat Mitbewohnerin A in dieser Zeit die Post hochgeholt (wir hatten eigentlich immer ein freundschaftliches Verhältnis). Irgendwann im April (als ich wieder in der Wohnung war) kam ein Mahnbrief mit Mahngebühr von der Hausverwaltung, bei dem wir uns schon wunderten woher der Differenzbetrag kommt, wegen dem die Mahngebühr entstanden ist. Wir haben ihn jedoch durch die Anzahl der Mitbewohner geteilt und nicht weiter darüber nachgedacht. Vor 2 Tagen hat nun eine weitere Mitbewohnerin beim Putzen den besagten Brief hinter einer Kommode gefunden. Nun verlangen die beiden von mir, dass ich die Mahngebühr ganz auf mich nehme und die beiden sozusagen wieder "entschädige", weil der Brief ja nur an mich adressiert war. Allerdings entstand die Mahngebühr ja nur deswegen, weil Mitbewohnerin A den Brief aus dem Briefkasten geholt hat und in irgendwie hinter der Kommode verschlampt hat. Ist es rechtens, nun von mir zu verlagen, die komplette Mahngebühr zu bezahlen? Den Ursprünglichen Differenzbetrag der Nebenkostenabrechnung bezahle natürlich ich, da die beiden damit nichts zu tun haben.

Recht, Nebenkostenabrechnung, WG, Mahngebühren

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